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Honorarordnung für Glockensachverständige
in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW)

Vom 14. Februar 2023

KABl. S. 92, Nr. 55

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat gemäß Artikel 139 Absatz 1 Buchstabe g) der Grundordnung die folgende Ordnung beschlossen:
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I. Anschaffung und Planung eines Geläutes

Das Honorar der Glockensachverständigen für die Beratung zur Anschaffung und Planung eines Geläutes (Information von Ämtern, Geläute anhören, Klanganalysen, Turm und Glockenstuhl sehen, Nachbargeläute, Glockengröße, Motive, Schallemission u. ä.) beträgt:
bei einer Glocke
100 €
dazu additiv bei jeder weiteren Glocke
90 €
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II. Abnahmen

Das Honorar der Glockensachverständigen beträgt:
1.
für Abnahmen neuer Glocken im Werk
(Tonanalysen, Gewicht, Durchmesser und Rippe)
bei einer Glocke
90 €
dazu additiv bei jeder weiteren Glocke
80 €
2.
bei einer Abnahme auf dem Turm
bei einer Glocke (Aufschwung, Anschlagfrequenzen u. ä.)
90 €
dazu additiv bei jeder weiteren Glocke
80 €
für Armaturen (Seilräder, Ketten, Motor, Joch, Klöppel u. a.)
bei einer Glocke
55 €
dazu additiv bei jeder weiteren Glocke
50 €
3.
bei einer Abnahme des Glockenstuhls
(Bauart, Material, Statik, Schädlingsbefall, Witterungseinfluss u. ä.)
bei einer Glocke
55 €
dazu additiv bei jeder weiteren Glocke
50 €
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III. Beratung

Das Honorar der Glockensachverständigen für Beratung beträgt:
1.
bei elektrischen Anlagen (Schaltung in Kirche und Turm, Hauptuhr u. ä.)
bei einer Glocke
55 €
dazu additiv bei jeder weiteren Glocke
45 €
2.
für eine Glockenstube
(Schallbestrahlung, Beschaffenheit, Witterungseinfluss, Taubenbefall u. ä.)
55 €
3.
für eine Turmuhrenanlage (Motor, Mechanik, Zifferblätter u. ä.)
bei einer Glocke
55 €
dazu additiv bei jeder weiteren Glocke
40 €
4.
bei Schwingungsberechnungen und Lösungsvorschlägen, Beratung bei der Turmstatik
70 €
5.
für Schallpegelmessungen und Beratung bei Fragen zu Geräuschimmission eines Geläutes
70 €
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IV. Sonstige Prüfungen

1.
zweite Überprüfung und Nachschau (wie II. ggf. in Auswahl)
2.
Kontrolle von Wartungen punktuell in der Landeskirche,
3 mal jährlich je
55 €
3.
Glockenspiel (nach Vereinbarung)
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V. Schriftliches Gutachten

Für die Leistungen von I. bis IV. werden für die Anfertigung eines schriftlichen Gutachtens additiv 45 € erhoben.
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VI. Reisekosten und Auslagenersatz

  1. Reisekosten (Fahrtkostenersatz und Tagegeld) werden nach den geltenden Regelungen der Landeskirche erstattet.
  2. Verauslagte Porti, Telekommunikation und Büromaterial werden auf Nachweis erstattet.
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VII. Inkrafttreten

Die Honorarordnung tritt in Kraft am Tage nach Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt.
Gleichzeitig tritt die Honorarordnung vom 31. Mai 2011 außer Kraft.