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Kirchengesetz über die Einführung der Agende Band I der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
vom 24. November 1993
KABl. 1994 Nr. 4a -Sonderausgabe- S.1
Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am 24. November 1993 in Hofgeismar das folgende Kirchengesetz beschlossen:
####§ 1.
Die Agende Band I (die Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen) wird in der aus der Anlage1# ersichtlichen Fassung in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck eingeführt.
#§ 2.
(
1
)
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Oktober 1994 in Kraft.
(
2
)
Gleichzeitig tritt das Kirchengesetz über die Einführung der Agende Band I vom 7. Dezember 1967 (KABl. 1968 S. 23) außer Kraft.