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Kirchengesetz über die Einführung der agendarischen Ordnung “Die Trauung” der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

vom 28. April 2012

KABl. S. 118

Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat in Hofgeismar das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1.

Die agendarische Ordnung “Die Trauung” wird in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung1# in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck eingeführt.
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§ 2.

(1) Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Kirchengesetz über die Einführung der agendarischen Ordnung „Die Trauung“ vom 8. Mai 1973 (KABl. S. 65) außer Kraft.

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1 ↑ Nicht abgedruckt; veröffentlicht im KABl. 2012 S. 119
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