.Kirchengesetz über die Einführung der agendarischen Ordnungen “Ordination, Einführungen und Einweihungen”
Kirchengesetz über die Einführung der agendarischen Ordnungen “Ordination, Einführungen und Einweihungen”
und
“Besondere Abendmahlsfeiern, Aufnahme und Wiederaufnahme, Anleitung zur Einzelbeichte”
vom 15. März 1974
KABl. S. 131
Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am 15. März 1974 in Hofgeismar das folgende Kirchengesetz beschlossen:
####§ 1.
Die agendarischen Ordnungen “Ordination, Einführungen und Einweihungen” und “Besondere Abendmahlsfeiern, Aufnahme und Wiederaufnahme, Anleitung zur Einzelbeichte” werden in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung1# in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck eingeführt.
#§ 2.
Das Gesetz tritt am 1. Oktober 1974 in Kraft.