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Ordnung für Beauftragte für Mission, Ökumene und Weltverantwortung

vom 14. Dezember 1999

KABl. 2000 S. 81

Die Bezeugung des Heilshandelns Gottes in Jesus Christus ist die Hauptaufgabe der Kirche und ist Teil umfassender Zuwendung Gottes zur Welt, der missio Dei. Sie entfaltet sich in Mission, Ökumene und Weltverantwortung:
  • Mission ist der weltweite Auftrag, das Evangelium zu verkündigen und den christlichen Glauben in den verschiedenen Kontexten zu leben und überzeugend zu gestalten
  • Ökumene eröffnet einen konstruktiven Dialog über Konfessions- und Kulturgrenzen hinweg und eine partnerschaftliche Perspektive für die Beziehungen der Kirchen untereinander
  • die Kirche nimmt Weltverantwortung wahr, indem sie unter anderem den konziliaren Prozess für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung trägt und voran bringt
Mission, Ökumene und Weltverantwortung sind wesentlich für das kirchliche Leben in Gemeinden und Kirchenkreisen.
Beauftragte für Mission, Ökumene und Weltverantwortung fördern besonders diese drei Aufgaben in den Kirchenkreisen.
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1. Berufung

1.1
Beauftragte für Mission, Ökumene und Weltverantwortung in einem Kirchenkreis werden als einzelne oder als Team von der Pfarrkonferenz vorgeschlagen und für jeweils fünf Jahre vom Bischof in ihr Amt berufen. Sie müssen nicht Pfarrerin oder Pfarrer sein. Vor der Berufung bzw. Wiederberufung soll die Bereichsleitung für Mission, Ökumene und Weltverantwortung im Amt für kirchliche Dienste gehört werden.
1.2
Die Beauftragten nehmen ihre Aufgaben in Kooperation mit dem Bereich Mission, Ökumene und Weltverantwortung im Amt für kirchliche Dienste wahr.
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2. Aufgaben

2.1
Die Beauftragten sind der Kreissynode für ihre Tätigkeit verantwortlich. Sie können zu Sitzungen des Kirchenkreisvorstandes hinzugezogen werden, wenn Belange von Partnerschaften, Mission, Ökumene und Weltverantwortung erörtert werden.
2.2
Die Beauftragten fördern auf Kirchenkreisebene eine intensive Beteiligung an den Aufgaben der weltweiten ökumenischen Arbeit und des kirchlichen Entwicklungsdienstes. Dies geschieht durch die Weitergabe von Informationen sowie Organisation und Koordination von Veranstaltungen und einzelnen Aktivitäten.
2.3
Sie nehmen regelmäßig an den vom Bereich Mission, Ökumene und Weltverantwortung angebotenen Kreisbeauftragtenkonferenzen teil. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, einmal im Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen.
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3. Finanzielle Regelungen

3.1
Die Beauftragten beantragen rechtzeitig vor Aufstellung des jährlichen Haushaltsplanes des Kirchenkreises die für die Aufgaben im Kirchenkreis notwendigen Mittel.
3.2
Den Beauftragten des Kirchenkreises werden auf Antrag im Rahmen des Haushaltsplanes die Sachaufwendungen (Fahrtkosten, Porto, Telefon, Fortbildungsmaßnahmen …) erstattet.
3.3
Der Kirchenkreis trägt insbesondere die Fahrtkosten zu den Kreisbeauftragtenkonferenzen des Bereiches Mission, Ökumene und Weltverantwortung.
Die vorstehende Ordnung tritt am Tage nach Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft1#.

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1 ↑ veröffentlicht am 15. Mai 2000