.Ordnung des Ausschusses für die Aktion
Ordnung des Ausschusses für die Aktion
„Hoffnung für Osteuropa“
vom 26. September 20071#
Der Verwaltungsrat des Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck e.V. hat in seiner Sitzung am 26. September 2007 folgende Ordnung des Ausschusses für die Aktion „Hoffnung für Osteuropa“ beschlossen:
####I. Aufgaben
1 Es wird ein Ausschuss zur Vorbereitung und Durchführung von Hilfsaktionen im Rahmen der Aktion „Hoffnung für Osteuropa“ im Bereich der Landeskirche gebildet. 2 Der Ausschuss nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
####- Der Ausschuss sammelt Informationen über die derzeit laufenden und geplanten Hilfsaktionen im Bereich der Landeskirche für Kirchen in Mittel- und Osteuropa.
- 1 Der Ausschuss informiert sich über die Situation der Kirchen in Mittel- und Osteuropa, die durch kirchliche oder diakonische Hilfsaktionen aus dem Bereich der Landeskirche unterstützt werden oder deren Unterstützung geplant oder angeregt wird. 2 Dazu gehören auch Informationen über die politische, wirtschaftliche und religiöse Situation der Staaten Mittel- und Osteuropas, in denen sich die zu unterstützenden Kirchen befinden.
- 1 Der Ausschuss nimmt Vorschläge von Initiativen aus dem Bereich der Landeskirche für Projekte des Gemeindeaufbaus und der Diakonie in Mittel- und Osteuropa entgegen, die durch Spendenmittel und Kollektenmittel der Aktion „Hoffnung für Osteuropa“ gefördert werden sollen. 2 Er gibt Anregungen für weitere Projekte. 3 Wünsche der Partnerkirchen sollen berücksichtigt werden.
- Der Ausschuss prüft die Vorschläge anhand der von ihm zu erarbeitenden Kriterien sowie seiner Sachkenntnis und empfiehlt dem Verwaltungsrat geeignete Projekte zur Förderung.
- 1 Der Ausschuss begleitet die jährlich festgelegten Projekte und prüft sie auf ihre Effektivität. 2 Er berichtet dem Verwaltungsrat und dem Landeskirchenamt jährlich einmal über seine Arbeit.
- Darüber hinaus berät der Ausschuss die in dem Bereich der Landeskirche tätigen Initiativen in Mittel- und Osteuropa, sorgt für Absprachen zur Vermeidung von Überschneidungen, fördert die Zusammenarbeit und die Konzentrierung der Projekte.
- 1 Der Ausschuss erarbeitet Richtlinien für das Antragsverfahren und die Vergabe der Spenden- und Kollektenmittel der Aktion „Hoffnung für Osteuropa“ im Bereich der Landeskirche. 2 Die Beschlussfassung über die Richtlinien obliegt dem Verwaltungsrat im Einvernehmen mit dem Landeskirchenamt.
- 1 Dem Ausschuss obliegt die Durchführung der Eröffnungsveranstaltung der Aktion „Hoffnung für Osteuropa“ im Bereich der EKKW, die jährlich jeweils am Wochenende des Sonntags Invokavit stattfindet. 2 Die Kosten für die Eröffnungsveranstaltung übernehmen die Landeskirche, das Diakonische Werk und der einladende Kirchenkreis in einem angemessenen Verhältnis unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen. 3 Mit Abschluss der Programmplanung ist auch die Kostenverteilung auf die vorgenannten Institutionen verbindlich und konkret festzulegen.
II. Mitglieder
- Dem Ausschuss gehören als Mitglieder an:
- der Landespfarrer oder die Landespfarrerin für Diakonie (Vorsitzender oder Vorsitzende);
- der oder die beim Diakonischen Werk in Kurhessen-Waldeck mit der Geschäftsführung der Aktion „Hoffnung für Osteuropa“ Beauftragte;
- ein weiterer Mitarbeiter oder eine weitere Mitarbeiterin des Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck;
- ein Mitglied des Verwaltungsrates des Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck;
- ein Vertreter oder eine Vertreterin des Dezernates Ökumene, Weltmission, Entwicklungsfragen des Landeskirchenamtes;
- ein Vertreter oder eine Vertreterin des „Osteuropa-Hearings“ des DWKW für die Initiativen in Mittel- und Osteuropa im Bereich der Landeskirche;
- zwei vom Verwaltungsrat des Diakonischen Werkes benannte Vertreter oder Vertreterinnen von Mitgliedseinrichtungen, die Kontakte bzw. Projekte in Mittel- und Osteuropa unterhalten;
- ein Vertreter oder eine Vertreterin des Gustav-Adolf-Werkes, Hauptgruppe Kurhessen-Waldeck;
- ein gemeinsamer Vertreter oder eine gemeinsame Vertreterin des Martin-Luther-Bundes und des Evangelischen Bundes Kurhessen-Waldeck;
- ein gemeinsamer Vertreter oder eine gemeinsame Vertreterin pro Sprengel für die Kirchenkreise, in denen Kirchengemeinden Hilfsaktionen und Projekte für Menschen in Mittel- und Osteuropa durchführen.
- 1 Der Ausschuss kann zu einzelnen Sitzungen oder zu einzelnen Themenkomplexen sachkundige Personen beratend hinzuziehen. 2 Das betrifft auch sachkundige Gäste aus Kirchen Mittel- und Osteuropas.
III. Arbeitsweise
- Der Ausschuss tritt nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich zusammen.
- Die Einladung erfolgt durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende unter Angabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 14 Tagen.
IV. Beschlussfassung
- Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
V. Protokolle
1 Über die Sitzungen des Ausschusses wird ein Protokoll geführt, in dem die wesentlichen Verhandlungsgegenstände und die gefassten Beschlüsse nachgewiesen werden. 2 Das Protokoll ist vom Vorsitzenden oder von der Vorsitzenden und vom Protokollführer oder von der Protokollführerin zu unterzeichnen und den Ausschussmitgliedern zuzustellen.
####VI. Mittelvergabe
Über die Vergabe der Spenden- und Kollektenmittel der Aktion „Hoffnung für Osteuropa“ im Bereich der Landeskirche entscheidet der Verwaltungsrat im Einvernehmen mit dem Landeskirchenamt.
####VII. Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.