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Verordnung über die Fortbildung von Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten im Schuldienst
vom 22. September 2009
Das Landeskirchenamt hat aufgrund von § 11 des Ausführungsgesetzes der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck zum Kirchenbeamtengesetz der EKD (KABl. 2007 S. 11) in seiner Sitzung am 22. September 2009 folgende Verordnung erlassen:
####§ 1
1 Die für die Beamtinnen und Beamten im Schuldienst des Landes Hessen bzw. des Freistaates Thüringen geltenden Vorschriften über Fortbildung finden für die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten im Schuldienst entsprechende Anwendung. 2 Ob eine Kostenübernahme aus dienstlichem Interesse an einer Fortbildungsmaßnahme ganz oder teilweise in Betracht kommt, entscheidet das Landeskirchenamt.
#§ 2
1 Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte im Schuldienst sind verpflichtet, auf Anordnung ihres Dienstvorgesetzten an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. 2 Die Kosten für diese Maßnahmen trägt die Landeskirche.
#§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft.