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Verordnung über die Fortbildung von Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten im Schuldienst

vom 22. September 2009

KABl. S. 183

Das Landeskirchenamt hat aufgrund von § 11 des Ausführungsgesetzes der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck zum Kirchenbeamtengesetz der EKD (KABl. 2007 S. 11) in seiner Sitzung am 22. September 2009 folgende Verordnung erlassen:
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§ 1

Die für die Beamtinnen und Beamten im Schuldienst des Landes Hessen bzw. des Freistaates Thüringen geltenden Vorschriften über Fortbildung finden für die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten im Schuldienst entsprechende Anwendung. Ob eine Kostenübernahme aus dienstlichem Interesse an einer Fortbildungsmaßnahme ganz oder teilweise in Betracht kommt, entscheidet das Landeskirchenamt.
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§ 2

Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte im Schuldienst sind verpflichtet, auf Anordnung ihres Dienstvorgesetzten an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Die Kosten für diese Maßnahmen trägt die Landeskirche.
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§ 3

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft.