.Beschluss der Landessynode vom 26. November 2002 über die Zustimmung zum Vertrag über die Bildung
Beschluss der Landessynode vom 26. November 2002 über die Zustimmung zum Vertrag über die Bildung
der Union Evangelischer Kirchen in der EKD und zur Grundordnung der Union Evangelischer Kirchen in der EKD vom 6./7. März 2002
vom 26. November 2002
Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am 26. November 2002 folgenden Beschluss gefasst:
####§ 1
1 Dem Vertrag über die Bildung der Union Evangelischer Kirchen in der EKD und der Grundordnung der Union Evangelischer Kirchen in der EKD in der Fassung vom 6./7. März 2002 wird zugestimmt. 2 Die Zustimmung nach Satz 1 steht unter der Bedingung, dass mit Zustimmung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck eine abweichende Regelung nach Artikel 15 Absatz 1 der Grundordnung der Union Evangelischer Kirchen in der EKD getroffen wird.
#§ 2
Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck ist mit Inkrafttreten des Vertrages über die Bildung der Union Evangelischer Kirchen in der EKD und der Grundordnung der Union Evangelischer Kirchen in der EKD Mitgliedskirche der Union Evangelischer Kirchen in der EKD.
#§ 3
Dieser Beschluss tritt mit seiner Verkündung in Kraft.