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Geschäftsordnung des Beirats der Fachstelle Handwerk und Kirche im Referat Wirtschaft, Arbeit, Soziales im Dezernat Bildung
Die Evangelische Handwerkerarbeit will den Menschen im Handwerk helfen, auch im Alltag als Christ zu leben und sich in christlicher Verantwortung zu betätigen und damit das Evangelium in der Welt des Handwerks bezeugen.
In der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck wird die Handwerkerarbeit durch das Referat Wirtschaft, Arbeit, Soziales wahrgenommen. Sie wirkt mit den Einrichtungen des Handwerks und der Kirche zusammen und ist Teil der Handwerkerarbeit in der Evangelischen Kirche in Deutschland. Zur Unterstützung und Beratung der Fachstelle besteht ein Beirat.
####1. Aufgaben
Der Beirat beteiligt sich an der Planung, Durchführung und Auswertung der Arbeit der Fachstelle. Er setzt sich mit aktuellen, das Handwerk betreffenden Fragen auseinander und begleitet die Arbeit mit besonderem Blick auf die Ausstrahlung des gesellschaftlichen Engagements der Kirche.
Die Mitglieder des Beirats geben die Angebote des Referats Wirtschaft, Arbeit und Soziales sowie Anregungen und Informationen der Handwerkerarbeit in ihren Regionen, Arbeitsbezügen und Gruppen weiter und stellen so die Verbindung zwischen dem Referat und dem Handwerk vor Ort her.
####2. Mitglieder
Der Beirat besteht aus
- bis zu drei weiteren Fachleuten,
- dem Leiter oder der Leiterin des Referates Wirtschaft, Arbeit, Soziales,
- dem Fachreferenten oder der Fachreferentin für Handwerkerarbeit.
Die Berufung erfolgt durch den Dezernenten oder die Dezernentin für Bildung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck auf Vorschlag des Leiters oder der Leiterin des Referates Wirtschaft, Arbeit, Soziales für die Dauer von vier Jahren. Bei der Berufung sollen möglichst alle Sprengel der Landeskirche berücksichtigt werden. Die Vorschläge der Vertretung der Handwerkerorganisation sowie der Landeskonferenz sollen Berücksichtigung finden.
####3. Organisation und Arbeitsweise
- a.
- Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine Handwerkerin oder einen Handwerker als vorsitzendes Mitglied. Der Fachreferent oder die Fachreferentin übernimmt den stellvertretenden Vorsitz.
- b.
- Der Beirat trifft sich mindestens einmal im Jahr. Außerdem ist er vom vorsitzenden Mitglied auf Antrag von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder einzuberufen. Zu den Sitzungen ist durch das vorsitzende Mitglied unter Angabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Sitzungstag einzuladen. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder; bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Über die Sitzungen des Beirates ist ein Protokoll anzufertigen.
- c.
- Der Beirat kann zu seinen Sitzungen Gäste hinzuziehen.
- d.
- Das vorsitzende Mitglied des Beirates bereitet im Benehmen mit dem Fachreferenten oder der Fachreferentin für Handwerkerarbeit eine jährlich stattfindende Landeskonferenz vor. Die Landeskonferenz steht allen Interessierten offen, die Selbstverständnis und Zielsetzung der Evangelischen Handwerkerarbeit im Sinne dieser Ordnung bejahen.Die Geschäftsordnung wird vom Dezernenten bzw. der Dezernentin für Bildung erlassen und dem Kollegium des Landeskirchenamtes zur Kenntnis gegeben. Der Beirat ist vorher anzuhören.
4. Inkrafttreten
Die Ordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.