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Ordnung des Ausschusses „Umweltverantwortung“ der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Vom 11. August 2020

KABl. S. 155

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat in der Sitzung am 11. August 2020 gemäß Artikel 139 Absatz 1 Buchstabe g) der Grundordnung die folgende Ordnung beschlossen:
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I. Aufgaben

Der Ausschuss dient der Vorbereitung und Koordinierung landeskirchlicher Entscheidungen im Umweltbereich. Er übernimmt Aufgaben, die ihm vom Landeskirchenamt übertragen werden, und berät das Landeskirchenamt in Fragen der kirchlichen Umweltverantwortung.
Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
  1. Er informiert das Landeskirchenamt über Fragestellungen, die aktuell umweltrelevant sind oder es werden könnten, sowie über umweltrelevante Dienste und Aktivitäten im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Dies erfolgt im Rahmen einer mindestens jährlichen Berichterstattung der oder des Vorsitzenden in einer ordentlichen Sitzung des Kollegiums des Landeskirchenamtes.
  2. Er unterstützt Kirchengemeinden, Kooperationsräume, Kirchenkreise und landeskirchliche Einrichtungen dabei, umweltfreundlich und klimabewusst zu handeln.
  3. Er wird vom Landeskirchenamt zu umweltrelevanten Maßnahmen und Strategien um Stellungnahme gebeten.
  4. Er berät das Dezernat Bau und Liegenschaften bei der Entwicklung von Kriterien für energiesparendes und umweltverträgliches Bauen in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
Der Ausschuss berücksichtigt Arbeitsergebnisse der EKD im Umweltbereich. 
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II. Mitglieder

Die Mitglieder des Ausschusses „Umweltverantwortung“ werden vom Landeskirchenamt berufen.
Dem Ausschuss gehören an:
  1. die für Umweltfragen zuständige Dezernentin oder der zuständige Dezernent des Landeskirchenamtes (Vorsitz)
  2. die oder der Umweltbeauftragte der Landeskirche als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer (Protokoll)
  3. eine Dekanin oder ein Dekan oder eine Pröpstin oder ein Propst
  4. eine Gemeindepfarrerin oder ein Gemeindepfarrer
  5. die von den Kirchenkreisen benannten Umweltbeauftragten
  6. die Vertreterin oder der Vertreter der Evangelischen Akademie Hofgeismar
  7. die Vertreterin oder der Vertreter der Fachstelle Kirche im Ländlichen Raum
  8. die oder der Beauftragte für Umweltmanagement im Landeskirchenamt
  9. die Klimaschutzmanagerin oder der Klimaschutzmanager der Landeskirche
Der Ausschuss kann zu Sitzungen sachkundige Personen ohne Stimmrecht einladen.
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III. Arbeitsweise

  1. Der Ausschuss tritt in der Regel zweimal jährlich zusammen.
  2. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer lädt den Ausschuss in Absprache mit der oder dem Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung ein. Die Einladung hat schriftlich und in der Regel unter Einhaltung einer Frist von mindestens 14 Tagen zu erfolgen.
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IV. Protokolle

Über jede Sitzung des Ausschusses wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das von der oder dem Vorsitzenden und der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer zu unterzeichnen ist. 
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V. Inkrafttreten

Die Ordnung tritt am Tage nach Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung des Ausschusses „Umweltverantwortung“ der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 7. Juni 2011 (KABl. S. 114) außer Kraft.