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Ordnung des Landesbeirates
„Kirche im ländlichen Raum“
im Referat Wirtschaft-Arbeit-Soziales im Dezernat Bildung

Vom 9. November 2010

KABl. 2012 S. 287

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat in seiner Sitzung am 9. November 2010 gemäß Artikel 139 Absatz 1 Buchstabe g der Grundordnung die folgende Ordnung erlassen:
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Ordnung des Landesbeirates
„Kirche im ländlichen Raum“
im Referat Wirtschaft-Arbeit-Soziales im Dezernat Bildung

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) ist in besonderer Weise ländlich geprägt.
Der Landesbeirat „Kirche im Ländlichen Raum“ begleitet den übergemeindlichen kirchlichen Dienst auf dem Lande gemäß dem Grundsatz „Menschen stärken - Sachen klären“.
Er will einen Beitrag zu gelingendem Leben und Arbeiten der Menschen in der Landwirtschaft und den ländlichen Regionen der EKKW leisten und Christen darin stärken, sich in Beruf und Alltag verantwortlich zu betätigen und damit das Evangelium zu bezeugen.
In der Bildungsarbeit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck wird die Dimension Land durch die Fachgruppe Dienst auf dem Lande / Familie&Betrieb - Ländliche Familienberatung im Referat Wirtschaft, Arbeit, Soziales wahrgenommen und vertreten.
Sie tritt ein für die Erhaltung und Weiterentwicklung lebensfähiger ländlicher Regionen, orientiert an den Verträglichkeiten: sozial, ökologisch, regional, generativ und international. Sie arbeitet zusammen mit kirchlichen Werken innerhalb der Gemeinschaft der EKD und anderen Partnern in der Gesellschaft in ökumenischer Offenheit.
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1. Aufgaben

Der Beirat unterstützt und berät die Arbeit der Fachgruppe Dienst auf dem Lande / Familie&Betrieb und ihre haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden.
Er beteiligt sich an der Planung, Durchführung und Auswertung der Arbeit und wirkt bei der Konzeption und Öffentlichkeitsarbeit mit.
Er setzt sich mit aktuellen „Kirche in ländlichen Räumen“ betreffenden Fragen auseinander und empfiehlt geeignete Maßnahmen im Rahmen des gesellschaftlichen Engagements der Kirche.
Die Mitglieder des Landesbeirates geben die Angebote der Fachgruppe Dienst auf dem Lande / Familie&Betrieb sowie Anregungen und Informationen in ihren Regionen, Arbeitsbezügen, Gruppen und Gremien weiter und unterstützen so die Verbindung zwischen der landeskirchlichen und der gemeindlichen Ebene.
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2. Mitglieder

Dem Beirat gehören an:
  1. bis zu sechs Vertreterinnen bzw. Vertreter, die die Landeskonferenz benennt,
  2. bis zu sechs weitere Fachleute,
  3. die Leiterin / der Leiter des Referates Wirtschaft-Arbeit-Soziales von Amts wegen mit beratender Stimme,
  4. die Fachreferentinnen / Fachreferenten der Fachgruppe Dienst auf dem Lande und die Geschäftsführerin / der Geschäftsführer von Familie&Betrieb-Ländliche Familienberatung mit beratender Stimme.
Die Berufung erfolgt durch die Dezernentin / den Dezernenten für Bildung der EKKW auf Vorschlag der Leiterin / des Leiters des Referates Wirtschaft-Arbeit-Soziales für die Dauer von vier Jahren.
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3. Organisation und Arbeitsweise

  1. Der Beirat wählt aus seiner Mitte ein vorsitzendes Mitglied und zwei Stellvertretende des vorsitzenden Mitglieds. Gemeinsam bilden sie den Vorstand des Beirates.
    Die Referatsleiterin oder der Referatsleiter und die Mitarbeitenden der Fachgruppe Dienst auf dem Lande / Familie&Betrieb können an allen Sitzungen beratend teilnehmen.
  2. Der Beirat tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen.
    Auf Antrag von mindestens sechs Mitgliedern hat das vorsitzende Mitglied den Beirat einzuberufen.
    Zu den Sitzungen ist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Sitzungstag einzuladen.
    Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
    Die Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder; bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
    Über die Sitzungen des Beirates ist ein Protokoll anzufertigen, das den Mitgliedern zu übersenden ist.
  3. Der Beirat kann zu seinen Sitzungen Gäste hinzuziehen.
  4. Das vorsitzende Mitglied des Beirates bereitet in Abstimmung mit den Mitarbeitenden der Fachgruppe Dienst auf dem Lande / Familie&Betrieb eine jährliche Landeskonferenz vor, lädt dazu ein und leitet sie.
    Die Landeskonferenz setzt sich zusammen aus Interessierten, die Selbstverständnis und Zielsetzung der Arbeit der Fachgruppe Dienst auf dem Lande / Familie&Betrieb im Sinne dieser Ordnung bejahen
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Die Ordnung wird von der Dezernentin / dem Dezernenten für Bildung erlassen und tritt nach Zustimmung des Landeskirchenamtes am 09.11.2010 in Kraft.