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Geltungszeitraum von: 29.11.1989

Geltungszeitraum bis: 31.12.2014

Kirchengesetz über die Regelung der Anwendung
von Elektronischer Datenverarbeitung in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

vom 29. November 1989

KABl. S. 140

Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am 29. November 1989 das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1

Der Rat der Landeskirche wird ermächtigt, die Anwendung von elektronischer Datenverarbeitung im Bereich der Landeskirche durch Rechtsverordnung zu regeln.
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§ 2

Das in der Landeskirche geltende Datenschutzrecht bleibt unberührt.
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§ 3

Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung1# in Kraft.

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1 ↑ Verkündet am 21. Dezember 1989.