.Artikel 3
Kirchengesetz über die Neuordnung der Sprengel in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Vom 27. April 2018
Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am 27. April 2018 das folgende Kirchengesetz beschlossen:
###Artikel 1 und 2 hier nicht abgedruckt1#
#Artikel 3
Inkrafttreten
(
1
)
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
(
2
)
Für die Dauer der Erteilung eines Auftrags zur Versehung des Propstamtes im Sprengel Hanau-Hersfeld kann die bisherige Propstpfarrstelle in der Kirchengemeinde der Stadtkirche und Johanneskirche zu Bad Hersfeld aufrechterhalten werden.
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1 ↑ siehe KABl 2018 S.93 f.
1 ↑ siehe KABl 2018 S.93 f.