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Kirchengesetz über die Neuordnung der Sprengel in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Vom 27. April 2018

KABl. S. 93

Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am 27. April 2018 das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel 1 und 2 hier nicht abgedruckt1#

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Artikel 3
Inkrafttreten

( 1 ) Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
( 2 ) Für die Dauer der Erteilung eines Auftrags zur Versehung des Propstamtes im Sprengel Hanau-Hersfeld kann die bisherige Propstpfarrstelle in der Kirchengemeinde der Stadtkirche und Johanneskirche zu Bad Hersfeld aufrechterhalten werden.