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Geltungszeitraum von: 30.10.1995

Geltungszeitraum bis: 30.06.2019

Ordnung für den Beirat für den Dienst der Prädikanten in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (Prädikantenbeirat)

vom 30. Oktober 1995

KABl. S. 205

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Das Landeskirchenamt hat am 27. Juni 1995 die folgende Ordnung beschlossen:
1.
Zur Förderung des Dienstes der Prädikanten in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und zur Beratung des Landeskirchenamtes in Fragen, die mit dem Dienst der Prädikanten zusammenhängen, wird ein Beirat gebildet.
2.
Zusammensetzung des Prädikantenbeirats
2.1
Dem Prädikantenbeirat gehören an:
  1. vier Prädikanten; es soll jeder Sprengel durch einen Prädikanten vertreten sein;
  2. ein Propst,
  3. ein Dekan,
  4. der Prälat oder ein von ihm beauftragter ständiger Vertreter.
Für jedes Mitglied nach a) bis c) wird ein Stellvertreter berufen.
2.2
Die Mitglieder und ihre Stellvertreterwerden vom Bischof berufen, die Mitglieder zu a) aufgrund eines Vorschlags durch die Gesamtkonferenz der Prädikanten.
2.3
Die Amtszeit der Mitglieder beträgt sechs Jahre; Wiederberufung ist zulässig. Bei vorzeitigem Ausscheiden von Mitgliedern zu 2.1 a) nehmen die Stellvertreter für den Rest der Amtszeit das Amt wahr.
3.
Aufgaben des Prädikantenbeirats
Der Beirat soll die Prädikanten in ihrem Dienst fördern. Er berät das Landeskirchenamt in grundsätzlichen Fragen, die das Berufungsverfahren, den Dienst sowie die Aus- und Fortbildung der Prädikanten betreffen.
4.1
Der Beirat wählt aus seinen Mitgliedern zu 2.1 a) bis c) einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
4.2
Der Beirat wird durch seinen Vorsitzenden – mindestens einmal jährlich – im Einvernehmen mit dem Landeskirchenamt einberufen. Die Einladung zu den Sitzungen ist mit der Tagesordnung spätestens drei Wochen vor dem Sitzungstermin abzusenden.
4.3
Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
5.
Vor künftigen Änderungen dieser Ordnung ist der Prädikantenbeirat zu hören.
6.
Diese Ordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.