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Geltungszeitraum von: 04.05.2019
Geltungszeitraum bis: 28.04.2020
Ordnung für die Konferenz der Medienpfarrer in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
vom 18. Februar 1992
KABl. S. 90
Das Landeskirchenamt hat am 18. Februar 1992 folgende Ordnung beschlossen:
#I. Grundsätzliches
- Es wird eine Medienpfarrerkonferenz eingerichtet.
- 1 Mitglieder sind die von der Landeskirche mit der Medienarbeit hauptamtlich beauftragten Pfarrer, der Leiter des Informationszentrums sowie die zuständigen theologischen und juristischen Referenten im Landeskirchenamt. 2 Darüber hinaus können Gäste zu den Tagungen eingeladen werden. 3 Einer der Pröpste ist ständiger Gast.
II. Aufgaben der Konferenz
- Die Konferenz berät und begleitet die in der Medienarbeit tätigen Pfarrer in ihrem Dienst.
- Die Aufgaben der Konferenz bestehen im wesentlichen im Erfahrungsaustausch, in der fachlichen Information und in der Anregung zu der erforderlichen Weiterbildung ihrer Mitglieder.
III. Arbeitsweise der Konferenz
- 1 Die Konferenz tagt mindestens zweimal im Jahr. 2 Über die Verhandlungen wird ein Protokoll erstellt und den Mitgliedern übersandt.
- Für die Mitglieder der Konferenz ist die Teilnahme an den Tagungen Pflicht.
IV. Geschäftsordnung der Konferenz
- 1 Das Landeskirchenamt lädt schriftlich zu den Konferenzen unter Angabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von mindestens 14 Tagen ein. 2 Die Sitzungen werden vom theologischen, vertretungsweise vom juristischen Referenten geleitet.
- Die Einberufung der Konferenzen erfolgt schriftlich.