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Geltungszeitraum von: 04.05.2019

Geltungszeitraum bis: 28.04.2020

Ordnung für die Konferenz der Medienpfarrer in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

vom 18. Februar 1992

KABl. S. 90

Das Landeskirchenamt hat am 18. Februar 1992 folgende Ordnung beschlossen:
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I. Grundsätzliches

  1. Es wird eine Medienpfarrerkonferenz eingerichtet.
  2. Mitglieder sind die von der Landeskirche mit der Medienarbeit hauptamtlich beauftragten Pfarrer, der Leiter des Informationszentrums sowie die zuständigen theologischen und juristischen Referenten im Landeskirchenamt. Darüber hinaus können Gäste zu den Tagungen eingeladen werden. Einer der Pröpste ist ständiger Gast.
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II. Aufgaben der Konferenz

  1. Die Konferenz berät und begleitet die in der Medienarbeit tätigen Pfarrer in ihrem Dienst.
  2. Die Aufgaben der Konferenz bestehen im wesentlichen im Erfahrungsaustausch, in der fachlichen Information und in der Anregung zu der erforderlichen Weiterbildung ihrer Mitglieder.
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III. Arbeitsweise der Konferenz

  1. Die Konferenz tagt mindestens zweimal im Jahr. Über die Verhandlungen wird ein Protokoll erstellt und den Mitgliedern übersandt.
  2. Für die Mitglieder der Konferenz ist die Teilnahme an den Tagungen Pflicht.
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IV. Geschäftsordnung der Konferenz

  1. Das Landeskirchenamt lädt schriftlich zu den Konferenzen unter Angabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von mindestens 14 Tagen ein. Die Sitzungen werden vom theologischen, vertretungsweise vom juristischen Referenten geleitet.
  2. Die Einberufung der Konferenzen erfolgt schriftlich.