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Geltungszeitraum von: 07.09.2011

Geltungszeitraum bis: 31.08.2020

Ordnung des Ausschusses „Umweltverantwortung“ der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Vom 7. Juni 2011

KABl. S. 114

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat in der Sitzung am 7. Juni 2011 gemäß Artikel 139 Absatz 1 Buchstabe g) der Grundordnung die folgende Ordnung beschlossen:
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I. Aufgaben

Der Ausschuss dient der Vorbereitung und Koordinierung landeskirchlicher Entscheidungen im Umweltbereich. Er übernimmt Aufgaben, die ihm vom Landeskirchenamt übertragen werden und berät das Landeskirchenamt in Fragen der kirchlichen Umweltverantwortung.
Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
  1. Er informiert das Landeskirchenamt über Probleme, die aktuell umweltrelevant sind oder es werden könnten sowie über umweltrelevante Dienste und Aktivitäten im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
  2. Er begleitet Dienste und Aktivitäten, die geeignet sind in Kirchengemeinden und landeskirchlichen Einrichtungen das Bewusstsein für Umweltverantwortung zu stärken.
  3. Er berät das Landeskirchenamt und landeskirchliche Einrichtungen bei erforderlichen Stellungnahmen zu umweltrelevanten Fragen.
  4. Er berät das Dezernat Bau- und Liegenschaften bei der Entwicklung von Kriterien für energiesparendes und umweltverträgliches Bauen in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
Der Ausschuss berücksichtigt Arbeitsergebnisse der EKD im Umweltbereich sowie der Konferenz der Umweltbeauftragten in den Kirchenkreisen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
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II. Mitglieder

  1. Die Mitglieder des Ausschusses „Umweltverantwortung“ werden vom Landeskirchenamt berufen.
    Dem Ausschuss gehören an:
    1. der für Umweltfragen zuständige juristische Dezernent des Landeskirchenamtes als Vorsitzender
    2. der Umweltbeauftragte der Landeskirche als Geschäftsführer und Protokollant
    3. ein Dekan oder Propst
    4. ein/e Gemeindepfarrer/in
    5. ein nicht theologisches Mitglied der Konferenz der Umweltbeauftragten in den Kirchenkreisen
    6. ein Vertreter der Evangelischen Akademie Hofgeismar
    7. ein Vertreter der Arbeitsstelle Familie und Betrieb-Ländliche Familienberatung
    8. ein Vertreter des Referates Bau- und Gebäudeverwaltung, Liegenschaften
    9. der Leiter des Referates Bauberatung, technisches Gebäudemanagement
    Darüber hinaus kann der Ausschuss zu einzelnen Sitzungen oder zu einzelnen Themenkomplexen sachkundige Personen aus Wissenschaft, Ökologie und Technik ohne Stimmrecht hinzuziehen.
  2. Der Ausschuss wird für sechs Jahre berufen. Die Amtszeit endet mit der Neukonstituierung. Wiederberufungen sind möglich. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, wird für den Rest der Amtszeit ein Nachfolger berufen.
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III. Arbeitsweise

  1. Der Ausschuss tritt in der Regel zweimal jährlich zusammen, bei Bedarf öfter.
  2. Der Geschäftsführer lädt den Ausschuss in Absprache mit dem Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung ein. Die Einladung hat schriftlich und in der Regel unter Einhaltung einer Frist von mindestens 14 Tagen zu erfolgen.
  3. Es findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit dem Referat Bauberatung, technisches Gebäudemanagement des Dezernates Bau- und Liegenschaften statt.
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IV. Protokolle

Über jede Sitzung des Ausschusses wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das von dem Vorsitzenden und dem Geschäftsführer zu unterzeichnen ist. Die endgültige Fassung des Protokolls wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses festgestellt.
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V. Inkrafttreten

Die Ordnung tritt am Tage nach Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.