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Geltungszeitraum von: 07.09.2011
Geltungszeitraum bis: 31.08.2020
Ordnung des Ausschusses „Umweltverantwortung“ der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Vom 7. Juni 2011
KABl. S. 114
Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat in der Sitzung am 7. Juni 2011 gemäß Artikel 139 Absatz 1 Buchstabe g) der Grundordnung die folgende Ordnung beschlossen:
####I. Aufgaben
1 Der Ausschuss dient der Vorbereitung und Koordinierung landeskirchlicher Entscheidungen im Umweltbereich. 2 Er übernimmt Aufgaben, die ihm vom Landeskirchenamt übertragen werden und berät das Landeskirchenamt in Fragen der kirchlichen Umweltverantwortung.
3 Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Er informiert das Landeskirchenamt über Probleme, die aktuell umweltrelevant sind oder es werden könnten sowie über umweltrelevante Dienste und Aktivitäten im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
- Er begleitet Dienste und Aktivitäten, die geeignet sind in Kirchengemeinden und landeskirchlichen Einrichtungen das Bewusstsein für Umweltverantwortung zu stärken.
- Er berät das Landeskirchenamt und landeskirchliche Einrichtungen bei erforderlichen Stellungnahmen zu umweltrelevanten Fragen.
- Er berät das Dezernat Bau- und Liegenschaften bei der Entwicklung von Kriterien für energiesparendes und umweltverträgliches Bauen in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
4 Der Ausschuss berücksichtigt Arbeitsergebnisse der EKD im Umweltbereich sowie der Konferenz der Umweltbeauftragten in den Kirchenkreisen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
#II. Mitglieder
- 1 Die Mitglieder des Ausschusses „Umweltverantwortung“ werden vom Landeskirchenamt berufen.2 Dem Ausschuss gehören an:
- der für Umweltfragen zuständige juristische Dezernent des Landeskirchenamtes als Vorsitzender
- der Umweltbeauftragte der Landeskirche als Geschäftsführer und Protokollant
- ein Dekan oder Propst
- ein/e Gemeindepfarrer/in
- ein nicht theologisches Mitglied der Konferenz der Umweltbeauftragten in den Kirchenkreisen
- ein Vertreter der Evangelischen Akademie Hofgeismar
- ein Vertreter der Arbeitsstelle Familie und Betrieb-Ländliche Familienberatung
- ein Vertreter des Referates Bau- und Gebäudeverwaltung, Liegenschaften
- der Leiter des Referates Bauberatung, technisches Gebäudemanagement
3 Darüber hinaus kann der Ausschuss zu einzelnen Sitzungen oder zu einzelnen Themenkomplexen sachkundige Personen aus Wissenschaft, Ökologie und Technik ohne Stimmrecht hinzuziehen. - 1 Der Ausschuss wird für sechs Jahre berufen. 2 Die Amtszeit endet mit der Neukonstituierung. 3 Wiederberufungen sind möglich. 4 Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, wird für den Rest der Amtszeit ein Nachfolger berufen.
III. Arbeitsweise
- Der Ausschuss tritt in der Regel zweimal jährlich zusammen, bei Bedarf öfter.
- 1 Der Geschäftsführer lädt den Ausschuss in Absprache mit dem Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung ein. 2 Die Einladung hat schriftlich und in der Regel unter Einhaltung einer Frist von mindestens 14 Tagen zu erfolgen.
- Es findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit dem Referat Bauberatung, technisches Gebäudemanagement des Dezernates Bau- und Liegenschaften statt.
IV. Protokolle
1 Über jede Sitzung des Ausschusses wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das von dem Vorsitzenden und dem Geschäftsführer zu unterzeichnen ist. 2 Die endgültige Fassung des Protokolls wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses festgestellt.
#V. Inkrafttreten
Die Ordnung tritt am Tage nach Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.