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Landessynode

Nr. 171Tagung der Landessynode

Nach Artikel 96 der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967 berufe ich die 14. Landessynode zu ihrer zweiten Tagung ein für die Zeit von
Montag, 21. November 2022,
bis Mittwoch, 23. November 2022,
in der Evangelischen Tagungsstätte Hofgeismar.
Der Eröffnungsgottesdienst findet am Montag, dem 21. November 2022, um 10:00 Uhr in der Brunnenkirche in Hofgeismar statt.
Die Verhandlungen der Landessynode, die nach Artikel 101 der Grundordnung öffentlich sind, beginnen am Montag, dem 21. November 2022, um 11:30 Uhr im Synodalsaal in Hofgeismar.


TAGESORDNUNG:
  1. Bericht der Bischöfin
  2. Finanzbericht
  3. Eckpunkte für die Vorbereitung des Doppelhaushaltes 2024/2025
  4. Haushaltsgesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck für die Rechnungsjahre 2022 und 2023 (Nachtragshaushaltsplan 2022) einschließlich Stellenplan 2023
  5. Kirchengesetz über das Haushalts- und Rechnungswesen in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (Haushalts- und Rechnungswesengesetz – HRG)
  6. Kirchengesetz zur Regelung der Zusammenarbeit kirchlicher Körperschaften im Zusammenhang mit § 2b des Umsatzsteuergesetzes
  7. Kirchengesetz zur Transformation des Kooperationsvertrages zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
  8. Zweites Kirchengesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck zum Besoldungs- und Versorgungsgesetz der EKD
  9. Ausführungsgesetz der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck zum Disziplinargesetz der EKD (AG EKKW DG.EKD)
  10. Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung der gesetzesvertretenden Verordnung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
  11. Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Aussetzung der prozentualen Anpassung des wohnungsbezogenen Bestandteils des Grundgehalts
  12. Berufung der Mitglieder der Kammer des Kirchengerichts für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
    (Amtszeit vom 1. Dezember 2022 bis 30. November 2028)
  13. Bericht des Kooperationsrates der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck sowie Perspektiven zur Finanzierung der gemeinsamen Einrichtungen (RPI / ZOE)
  14. Aktuelle Entwicklungen im Reformprozess
  15. Bericht des Landeskirchenamtes – Dezernat Diakonie und Ökumene
  16. Bericht von der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
  17. Bericht des Rates der Landeskirche über die an ihn verwiesenen Anträge
  18. Anträge aus den Kreissynoden
    Kirchhain: Gemeinsame KV-Mitgliedschaft von Familienangehörigen
  19. Aktuelle Fragestunde
  20. Verschiedenes
Kassel, den 11. Oktober 2022
Präses der Landessynode
Dr. Michael Schneider

Nr. 172Fürbitte für die Landessynode

Vom 21. bis 23. November 2022 tritt die 14. Landessynode unserer Landeskirche in Hofgeismar zu ihrer 2. Tagung zusammen.
Hiermit bitte ich die Gemeinden, im Gottesdienst am 20. November 2022 auf die Tagung der Landessynode hinzuweisen und ihre Beratungen in die Fürbitte aufzunehmen.
Dies kann mit folgenden Worten geschehen:
Herr, unser Gott,
Du hast uns in die Welt gesandt,
damit wir von Deiner Liebe erzählen, wie sie uns in Jesus Christus begegnet.
Dafür hast Du uns berufen, Gaben anvertraut und Talente gegeben.
Wir bitten Dich für unsere Landessynode, die sich in dieser Woche versammelt:
Schenk Du Deinen Geist, dass die gemeinsame Arbeit in Offenheit und Vertrauen geschieht.
Die Synode versammelt sich, um über den Weg unserer Kirche in die Zukunft zu beraten und Entscheidungen zu treffen.
Wir bitten Dich um Achtsamkeit und Klarheit auf diesem Weg.
Unsere Gegenwart ist eine Zeit des Umbruchs und der Veränderung. Die weltweiten Krisen und der Krieg in der Ukraine verändern auch uns.
Wir bitten Dich um Weitsicht und Mut: Lass die Synode die für uns nötigen Veränderungen anstoßen und die Herausforderungen annehmen, damit wir als Kirche unserem Auftrag folgen.
Dabei lege der Synode die Menschen ans Herz, die unser Handeln als Kirche besonders nötig haben: Die in diesem Winter in kalten Wohnungen leben werden, denen gesunde Lebensmittel unbezahlbar werden, denen Worte für ein respektvolles Miteinander verloren gehen oder die vor Hunger und Krieg fliehen und zu uns kommen.
Schenke der Versammlung Deinen Segen.
Amen

Kassel, den 17. Oktober 2022
Dr. Hofmann
Bischöfin

Urkunden

Nr. 173Urkunde
über die Teilung der Evangelischen Kirchengemeinde
Am Hirschberg Großalmerode

Nach Anhörung der Beteiligten hat das Landeskirchenamt am 21. Juni 2022 gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967 (KABl. S. 19), in der jeweils gültigen Fassung, folgenden Beschluss gefasst:
I.
Die Evangelische Kirchengemeinde Am Hirschberg Großalmerode, Kirchenkreis Werra-Meißner, wird zum 1. Januar 2023 in die selbständige Evangelische Kirchengemeinde Großalmerode-Epterode und in die Evangelische Kirchengemeinde Rommerode geteilt.
Die Evangelische Kirchengemeinde Rommerode umfasst die Fläche der Gemarkung Rommerode. Die Evangelische Kirchengemeinde Großalmerode-Epterode umfasst die verbleibende Fläche der bisherigen Kirchengemeinde Am Hirschberg Großalmerode.
#
II.
Über die Rechtsnachfolge, die Übertragung und die Zuordnung des vorhandenen Vermögens und der Arbeitsverhältnisse findet eine Vermögensauseinandersetzung gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Grundordnung statt.
III.
1.
Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde Am Hirschberg Großalmerode Großalmerode“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück auf die „Evangelische Kirchengemeinde Großalmerode-Epterode“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Epterode
657
Epterode
4
48/1
0,0675
2.
Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei der evangelischen Kirchengemeinde Am Hirschberg Großalmerode“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Großalmerode-Epterode“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Großalmerode
2804
Großalmerode
37
26/2
0,0876
3.
Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde Am Hirschberg Großalmerode Großalmerode“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Evangelische Kirchengemeinde Großalmerode-Epterode“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Großalmerode
3949
Großalmerode
22
93/6
0,1254
Großalmerode
3949
Großalmerode
22
91/4
0,0001
Großalmerode
3949
Großalmerode
9
30/1
0,1994
Großalmerode
3949
Großalmerode
43
46/2
0,1899
Großalmerode
3949
Großalmerode
43
46/3
0,0554
Großalmerode
3949
Großalmerode
20
62/10
0,0385
4.
Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei der evangelischen Kirchengemeinde Am Hirschberg Großalmerode“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Großalmerode-Epterode“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Großalmerode
3513
Großalmerode
18
60
0,7150
Großalmerode
3513
Großalmerode
18
35/1
1,4851
Großalmerode
3513
Großalmerode
18
68/1
0,2303
Großalmerode
3513
Großalmerode
18
61
0,9258
Großalmerode
3513
Großalmerode
17
44/2
0,4404
Großalmerode
3513
Großalmerode
17
44/3
0,0511
Großalmerode
3513
Großalmerode
17
54/2
0,2468
Großalmerode
3513
Großalmerode
17
55/2
0,1749
Großalmerode
3513
Großalmerode
20
62/9
0,1313
5.
Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde Am Hirschberg Großalmerode Großalmerode“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Evangelische Kirchengemeinde Rommerode“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Rommerode
1258
Rommerode
3
132/2
0,0140
Rommerode
1258
Rommerode
3
21/1
1,8536
Rommerode
1258
Rommerode
3
48/2
6,3085
Rommerode
1258
Rommerode
3
21/2
0,0016
Rommerode
1258
Rommerode
3
48/3
0,0336
Rommerode
1258
Rommerode
9
16/3
0,0503
6.
Aus dem Grundvermögen der „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Am Hirschberg Großalmerode“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Rommerode“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Rommerode
795
Rommerode
9
7/2
0,0346
Rommerode
795
Rommerode
9
7/4
0,0008
Rommerode
795
Rommerode
9
7/5
0,0032
7.
In dem nachfolgend aufgeführten Erbbaugrundbuch ist für das Flurstück 62/10 im Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 1 die unter a) aufgeführte Eigentümerbezeichnung von „Evangelische Kirchengemeinde Am Hirschberg Großalmerode, Großalmerode“ in „Evangelische Kirchengemeinde Großalmerode-Epterode“ zu ändern. In Abt. II, lfd. Nr. 3 ist die Bezeichnung „Evangelische Kirchengemeinde Am Hirschberg Großalmerode, Großalmerode“ in „Evangelische Kirchengemeinde Großalmerode-Epterode“ zu ändern:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Großalmerode
4646
Großalmerode
20
62/10
0,0385
8.
In dem nachfolgend aufgeführten Erbbaugrundbuch ist für das Flurstück 62/9 im Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 1 die unter b) aufgeführte Eigentümerbezeichnung von „Pfarrei der evangelischen Kirchengemeinde Am Hirschberg Großalmerode, Großalmerode“ in „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Großalmerode-Epterode“ zu ändern:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Großalmerode
4646
Großalmerode
20
62/9
0,1313
9.
Die im Grundbuchblatt 3806 von Großalmerode in Abt. II, lfd. Nr. 4 zugunsten der „Evangelische Kirchengemeinde Am Hirschberg Großalmerode“ eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Abwasserleitungsrecht) geht auf die „Evangelische Kirchengemeinde Großalmerode-Epterode“ über.
IV.
Dieser Beschluss tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Kassel, den 12. Oktober 2022
Landeskirchenamt
L.S.
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Nr. 174Nachtrag zur
Urkunde
über die Vereinigung der Evangelischen Kirchengemeinden Lingelbach, Berfa und Hattendorf vom 8. Dezember 2009

I.
Mit Beschluss des Landeskirchenamtes vom 1. Dezember 2009 (KABl. S. 247) wurden die Evangelischen Kirchengemeinden Lingelbach, Berfa und Hattendorf zur Evangelischen Kirchengemeinde Bechtelsberg vereinigt.
#
II.
Als Folge aus der Vereinigung geht das Grundvermögen wie nachstehend aufgeführt über:
1.
Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei, Alsfeld-Lingelbach“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Bechtelsberg“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Lingelbach
798
Lingelbach
13
114
0,0849
Lingelbach
798
Lingelbach
13
119
0,1053
Lingelbach
798
Lingelbach
9
10
1,1800
Lingelbach
798
Lingelbach
13
122
0,3916
Lingelbach
798
Lingelbach
15
14
0,5918
Lingelbach
798
Lingelbach
15
15
0,2491
Lingelbach
798
Lingelbach
15
16
1,2167
Lingelbach
798
Lingelbach
15
17
1,0346
Lingelbach
798
Lingelbach
15
11
1,0475
Lingelbach
798
Lingelbach
16
50
0,2826
Lingelbach
798
Lingelbach
17
44/2
1,2185
Lingelbach
798
Lingelbach
13
109/1
0,1080
Lingelbach
798
Lingelbach
3
66/1
0,0502
Lingelbach
798
Lingelbach
3
83/1
0,2749
Lingelbach
798
Lingelbach
3
83/2
0,1549
Lingelbach
798
Lingelbach
13
110/1
0,2802
2.
Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Küsterstelle, Alsfeld-Lingelbach“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Bechtelsberg“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Lingelbach
814
Lingelbach
16
48/1
0,3200
3.
Aus dem Grundvermögen von „Die reformierte Kirche, Alsfeld-Lingelbach“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Evangelische Kirchengemeinde Bechtelsberg“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Lingelbach
807
Lingelbach
13
94
0,0213
Lingelbach
807
Lingelbach
13
95/2
0,0995
4.
Aus dem Grundvermögen der „Kirchengemeinde Alsfeld-Hattendorf“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Evangelische Kirchengemeinde Bechtelsberg“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Hattendorf
412
Hattendorf
23
23
0,5421
Hattendorf
412
Hattendorf
23
15/3
0,0400
5.
Aus dem Grundvermögen von „Kirchenkasten von Alsfeld-Hattendorf“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück auf die „Evangelische Kirchengemeinde Bechtelsberg“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Hattendorf
410
Hattendorf
28
23
1,0929
6.
Aus dem Grundvermögen von „Evangelische Küsterstelle, Alsfeld-Hattendorf“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Bechtelsberg“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Hattendorf
411
Hattendorf
6
35
0,6055
Hattendorf
411
Hattendorf
28
24
0,3631
7.
Aus dem Grundvermögen von „Die reformierte Kirche, Alsfeld-Berfa“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Evangelische Kirchengemeinde Bechtelsberg“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Berfa
917
Berfa
13
15
2,3399
Berfa
917
Berfa
14
6
15,6461
Berfa
917
Berfa
15
2/1
7,7555
Berfa
917
Berfa
19
39
0,1553
Berfa
917
Berfa
20
7/3
0,0853
8.
Aus dem Grundvermögen der „Küsterei, Alsfeld-Berfa“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Bechtelsberg“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Berfa
923
Berfa
32
6
0,1223
Berfa
923
Berfa
30
8
0,2995
III.
Dieser Nachtrag tritt nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Kassel, den 21. September 2022
Landeskirchenamt
L.S.
Koch
Oberlandeskirchenrat

Nr. 175Nachtrag zur
Urkunde
über die Vereinigung der Evangelischen Kirchengemeinden Niederissigheim und Oberissigheim vom 17. Juli 2007

#
I.
Mit Beschluss des Landeskirchenamtes vom 17. Juli 2022 (KABl. S. 161) wurden die Evangelischen Kirchengemeinden Niederissigheim und Oberissigheim zur Evangelischen Kirchengemeinde Issigheim vereinigt.
II.
Als Folge aus der Vereinigung geht das Grundvermögen wie nachstehend aufgeführt über:
1.
Aus dem Grundvermögen „Evangelische Pfarrei Oberissigheim“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Issigheim“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Oberissigheim
1525
Oberissigheim
1
209
0,3741
2.
Aus dem Grundvermögen „Die Pfarrei Oberissigheim“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Issigheim“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Oberissigheim
964
Oberissigheim
5
52
0,4929
Oberissigheim
964
Oberissigheim
5
57
0,1639
Oberissigheim
964
Oberissigheim
5
59
0,7040
Oberissigheim
964
Oberissigheim
2
131
0,0632
Oberissigheim
964
Oberissigheim
2
177
0,0536
3.
Aus dem Grundvermögen „Evangelische Pfarrei Niederissigheim“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Issigheim“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Oberissigheim
1028
Oberissigheim
1
211
0,0480
Oberissigheim
1028
Oberissigheim
1
214
0,0420
Oberissigheim
1028
Oberissigheim
1
215
0,0500
4.
Aus dem Grundvermögen „Evangelische Pfarrei in Niederissigheim“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Issigheim“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Niederissigheim
864
Niederissigheim
15
59
4,1250
Niederissigheim
864
Niederissigheim
6
80/1
0,2880
Niederissigheim
864
Niederissigheim
6
73/1
0,1679
Niederissigheim
864
Niederissigheim
9
38/1
0,2290
Niederissigheim
864
Niederissigheim
9
37
0,0942
Niederissigheim
864
Niederissigheim
10
47/1
0,1868
5.
Aus dem Grundvermögen „Evangelische Kirchengemeinde Niederissigheim, 63486 Bruchköbel“ geht das Teileigentum am nachfolgend aufgeführten Grundstück auf die „Evangelische Kirchengemeinde Issigheim“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Niederissigheim
1715
Niederissigheim
13
154/1
0,1335
6.
Aus dem Grundvermögen „Die Evangelische Kirche zu Niederissigheim in Bruchköbel (Ortsteil Niederissigheim)“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Evangelische Kirchengemeinde Issigheim“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Niederissigheim
1124
Niederissigheim
6
75
0,1123
Niederissigheim
1124
Niederissigheim
6
78/1
0,0497
7.
Aus dem Grundvermögen „Die Kirche in Oberissigheim“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück auf die „Evangelische Kirchengemeinde Issigheim“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Oberissigheim
949
Oberissigheim
1
25/2
0,0985
8.
Aus dem Grundvermögen „Evangelische Kirchengemeinde Oberissigheim“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Evangelische Kirchengemeinde Issigheim“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Oberissigheim
1304
Oberissigheim
1
21
0,1470
Oberissigheim
1304
Oberissigheim
1
19/1
0,0183
Oberissigheim
1304
Oberissigheim
1
26/2
0,0136
9.
Aus dem Grundvermögen „Die Evangelische Kirche zu Niederissigheim“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück auf die „Evangelische Kirchengemeinde Issigheim“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Oberissigheim
1307
Oberissigheim
5
56
0,0576
10.
Aus dem Grundvermögen „Küsterei Niederissigheim“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Issigheim“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Niederissigheim
1335
Niederissigheim
6
63
0,0103
Niederissigheim
1335
Niederissigheim
8
39
0,0719
Niederissigheim
1335
Niederissigheim
8
40
0,0734
Niederissigheim
1335
Niederissigheim
6
79/1
0,1333
11.
Aus dem Grundvermögen „Küsterei Niederissigheim“ gehen die in den nachfolgend aufgeführten Erbbaugrundbüchern genannten Grundstücke auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Issigheim“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Niederissigheim
859
Niederissigheim
8
39
0,0719
Niederissigheim
858
Niederissigheim
8
40
0,0734
12.
Aus dem Grundvermögen „Evangelische Pfarrei Oberissigheim“ geht das in dem nachfolgend aufgeführten Erbbaugrundbuch genannte Grundstück auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Issigheim“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Oberissigheim
1537
Oberissigheim
1
209
0,3741
13.
Aus dem Grundvermögen „Pfarrei Oberissigheim“ geht das in dem nachfolgend aufgeführten Erbbaugrundbuch genannte Grundstück auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Issigheim“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Oberissigheim
1217
Oberissigheim
2
131
0,0632
14.
Aus dem Grundvermögen „Pfarrei in Oberissigheim“ geht das in dem nachfolgend aufgeführten Erbbaugrundbuch genannte Grundstück auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Issigheim“ über:
Grundbuch von
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche/ha
Oberissigheim
1218
Oberissigheim
2
177
0,0536
III.
Dieser Nachtrag tritt nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Kassel, den 12. Oktober 2022
Landeskirchenamt
L.S.
Koch
Oberlandeskirchenrat

Bekanntmachungen

Nr. 176Auflösung des Gesamtverbandes Evangelische Kirchengemeinden in Espenau

Die Gesamtverbandsvertretung des Gesamtverbandes Evangelische Kirchengemeinden in Espenau hat die Auflösung des Gesamtverbandes mit Ablauf des 31. Dezember 2022 beschlossen.
Gemäß § 2 Absatz 7 des Kirchengesetzes über die Gesamt- und Zweckverbände in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 18. März 1969 (KABl. S. 25), zuletzt geändert durch eine gesetzesvertretende Verordnung vom 26. Februar 2021 (KABl. S. 40), wird die vom Landeskirchenamt genehmigte Auflösung des Gesamtverbandes bekannt gemacht.
Kassel, den 28. September 2022
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Nr. 177Auflösung des Gesamtverbandes der Evangelischen Kirchengemeinden Immenhausen-Mariendorf

Die Gesamtverbandsvertretung des Gesamtverbandes der Evangelischen Kirchengemeinden Immenhausen-Mariendorf hat die Auflösung des Gesamtverbandes mit Ablauf des 31. Dezember 2022 beschlossen.
Gemäß § 2 Absatz 7 des Kirchengesetzes über die Gesamt- und Zweckverbände in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 18. März 1969 (KABl. S. 25), zuletzt geändert durch eine gesetzesvertretende Verordnung vom 26. Februar 2021 (KABl. S. 40), wird die vom Landeskirchenamt genehmigte Auflösung des Gesamtverbandes bekannt gemacht.
Kassel, den 28. September 2022
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Außergeltungsetzen von Dienstsiegeln

Nr. 178Evangelische Kirchengemeinde Am Hirschberg Großalmerode

Das Dienstsiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Am Hirschberg Großalmerode wird aufgrund der Teilung der Kirchengemeinde mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Geltung gesetzt.
Kassel, den 13. Oktober 2022
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Nr. 179Evangelische Kirchengemeinde zu Zierenberg

Das bisher genutzte Dienstsiegel der Evangelischen Kirchengemeinde zu Zierenberg wurde erneuert. Aufgrund dieser Erneuerung wird das bisher geltende Dienstsiegel außer Geltung gesetzt.
Kassel, den 6. Oktober 2022
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Nr. 180Gesamtverband Evangelische Kirchengemeinden in Espenau

Das Dienstsiegel des Gesamtverbandes Evangelische Kirchengemeinden in Espenau wird aufgrund der Auflösung des Gesamtverbandes mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Geltung gesetzt.
Kassel, den 28. September 2022
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Nr. 181Gesamtverband der Evangelischen Kirchengemeinden Immenhausen und Mariendorf

Das Dienstsiegel des Gesamtverbandes der Evangelischen Kirchengemeinden Immenhausen und Mariendorf wird aufgrund der Auflösung des Gesamtverbandes mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Geltung gesetzt.
Kassel, den 28. September 2022
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Nr. 182Zweckverband Gemeinde.Diakonie Station Hohenroda-Ausbach

Das Dienstsiegel des Zweckverbandes Gemeinde.Diakonie Station Hohenroda-Ausbach wird aufgrund der Umbenennung des Zweckverbandes außer Geltung gesetzt.
Kassel, den 12. Oktober 2022
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Aus-, Fort- und Weiterbildung

Nr. 183Fortbildungen 2023
für Pfarrerinnen und Pfarrer, Prädikantinnen und Prädikanten

10.01.
Digitale Langzeitfortbildung
Theologischer Wintersalon für Prädikant:innen
18.-20.01.
Systemisches Coaching für Mentor:innen
Modul 2
23.-27.01.
Konferenz der theologischen Studienleiter:innen
24.01.
Digitale Langzeitfortbildung
Theologischer Wintersalon für Prädikant:innen
29.01.-03.02.
Naturerfahrung - Selbstwahrnehmung - Spiritualität
30.01.-03.02.
FEA: Leitungshandeln entwickeln und stärken
03.-05.02.
Jahresfortbildung Kasualien für Prädikant:innen
Taufe
07.02.
Digitale Langzeitfortbildung
Theologischer Wintersalon für Prädikant:innen
08.-10.02
Achtsamkeit, Selbstfürsorge, Kreativität
Modul 1
20.-21.02.
Gut vernetzt?
Soziale Medien als Chance und Herausforderung
21.02.
Digitale Langzeitfortbildung
Theologischer Wintersalon für Prädikant:innen
26.02.-03.03.
Wie sich Wort und Musik begegnen
Eine Fortbildung für Kirchenmusiker:innen und Pfarrer:innen auf Langeoog
06.-08.03.
Fortbildungsreihe Gottesdienst auf dem Weg in die Zukunft
Modul 4
10.-12.03.
Jahresfortbildung Kasualien für Prädikant:innen
Bestattung
13.-17.03
Pastoralkolleg für den Kirchenkreis Hersfeld-Rotenburg
„Veränderungsprozesse in der Kirche und im beruflichen Selbstverständnis“
22.-24.03.
Langzeitfortbildung (Gemeinde) Leiten im Dialog
Modul 1
27.-29.03.
Systemisches Coaching für Mentor:innen
Modul 3
17.-22.04.
Breslau, Schweidnitz, Kreisau
Erkundungen und Begegnungen in Niederschlesien
04.05.
90 Minuten Theologie digital
Christologie im interreligiösen Dialog
08.-12.05.
Pastoralkolleg für den Kirchenkreis Kaufungen
Kasualien im Wandel
24.-26.05.
Fortbildungsreihe Gottesdienst auf dem Weg in die Zukunft
Modul 5
01.-02.06.
Das Leben beim Wort nehmen
Eine Online Schreibwerkstatt
02.-04.06.
„Jauchzen sollen alle Bäume des Waldes vor GOTT“
Wald - Schöpfung - Spiritualität
Fortbildung für Prädikant:innen
12.-16.06.
Pastoralkolleg für den Kirchenkreis Marburg
Zusammenarbeit im Kirchenkreis
19.-21.06.
Sexualisierte Gewalt - Mit Betroffenen reden
24.-26.06.
Jüdisches Leben in Deutschland
Eine Exkursion nach Frankfurt
04.07.
Fachtag VocalWork
04.-09.07.
Ökumenische Studienreise nach Amsterdam für den Kirchenkreis Kassel
Kirche im säkularen Umfeld
12.-14.07.
Achtsamkeit, Selbstfürsorge, Kreativität
Modul 2
13.07.
Zwischen den Seiten
Von Grimms Wörterbuch zum eigenen Wiki
17.-21.07.
Seelsorge im Notfall
Eine Einführung
September
90 Minuten Theologie digital
Wie können wir heute (nicht mehr) von Gott sprechen?
Bescheidenheit in der Rede von Gott
08.-10.09.
Jahresfortbildung Kasualien für Prädikant:innen
Trauung
19.-20.09.
FEA: Einstieg in die FEA
Fortbildung in der Probedienstzeit
20.-22.09.
Langzeitfortbildung (Gemeinde) Leiten im Dialog
Modul 2
21.-22.09.
Geschäftsführung und Verwaltung
Digitaler Doppelstudientag
28.09.
Studientag zum kirchlichen Bauwesen
04.-06.10.
Fünf Brote, zwei Fische
Schreibatelier Hoffnungsgeschichten
04.-06.10.
Bibelerzählwerkstatt / Modul 1
05.10.
FEA: Rahmenschutzkonzept zum Umgang mit sexualisierter Gewalt
Digitaler Studientag
11.-13.10.
Achtsamkeit, Selbstfürsorge, Kreativität
Modul 3
12.10.
„Einen fröhlichen Geber hat Gott lieb“
Fundraising und Spendenprojekte als Beitrag zur Gemeindeentwicklung
17.-19.10.
Leben im Pfarrhaus
Wie gestalte ich meinen persönlichen Alltag und meinen Beruf an diesem Ort?
18.-19.10.
Was kommt nach dem Tod?
Bilder vom Jenseits in christlicher Religion und populärer Kultur
07.-09.11.
FEA: Zweite Kollegiale Fortbildungsberatung
13.-15.11.
Langzeitfortbildung (Gemeinde) Leiten im Dialog
Modul 3
14.-17.11.
Arche und Himmelsleiter
Trägerschaft und Religionspädagogik in der Kindertagesstätte
16.-17.11.
Bibelerzählwerkstatt / Modul 2
27.-30.11.
Einkehr- und Werkstatttage im Advent
Anmeldehinweise
Bitte melden Sie sich zu den Veranstaltungen über die Homepage an. Sie erhalten immer eine schriftliche Anmeldebestätigung per E-Mail zugesandt. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie innerhalb einer Woche keine Bestätigung erhalten haben.
Die Korrespondenz zu unseren Pastoralkollegs versenden wir per E-Mail an die personalisierte Dienstmailadresse (sofern vorhanden).
Mögliche Änderungen, Aktualisierungen und Ergänzungen zum Jahresprogramm finden Sie auf unserer Homepage. Zusätzlich informieren wir Sie dreimal im Jahr mit einem Newsletter.
Die Kosten für die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen des Studienseminars trägt im Wesentlichen die Landeskirche. In einigen Fällen bitten wir Sie um eine Eigenbeteiligung zur Deckung von Honorarkosten.
Fortbildungen des Evangelischen Studienseminars außerhalb der EKKW werden mit 40,00 Euro pro Tag und Person bezuschusst. Hier versenden wir eine gesonderte schriftliche Anmeldung und Informationen zu Anzahlung und Stornobedingungen.
Die Stornokosten und -bedingungen richten sich nach dem jeweiligen Tagungsort. Für Veranstaltungen im Studienseminar werden pro Kollegtag 20,00 Euro in Rechnung gestellt, wenn eine Abmeldung später als 32 Tage vor Beginn des Kollegs bei uns eingeht. Ab diesem Zeitpunkt besteht für das Studienseminar keine Möglichkeit der Stornierung gegenüber der Tagungsstätte, sodass das Studienseminar die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt. Mit den 20,00 Euro pro Tag geben wir diese Kosten zu ca. einem Drittel an Sie weiter.
Für Fortbildungen außerhalb der EKKW müssen wir Ihnen die Stornokosten, die bei einer Absage für das Studienseminar entstehen, in voller Höhe in Rechnung stellen. Über die Einzelheiten der Stornobedingungen auswärtiger Tagungshäuser informieren wir Sie mit der Anmeldebestätigung.
Wir möchten uns als Fortbildungseinrichtung für den Klimaschutz bei Flugreisen einsetzen. Deshalb regen wir an, dass Sie bei einem Flug im Rahmen einer Studienreise über den kirchlichen Kompensationsfonds „Klimakollekte“ einen Klimaschutzausgleich für Ihre Flugreise leisten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie mit dem Einladungsschreiben der jeweiligen Veranstaltung.
Wenn Sie für den Zeitraum Ihrer Fortbildung eine Kinderbetreuung in Hofgeismar benötigen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an unser Sekretariat. Wir unterstützen Sie gerne!
Fahrtkosten zu Pastoralkollegs und Studientagen innerhalb der Landeskirche werden abzüglich eines Eigenanteils in Höhe von 10,00 Euro erstattet. Für FEA-Pflichtige entfällt der Eigenanteil. Der Erstattung wird der günstigste Tarif mit einer ÖPNV-Verbindung zugrunde gelegt. Für Prädikant:innen gelten besondere Bedingungen.
Fahrtkosten zu Pastoralkollegs und Studientagen außerhalb der Landeskirche müssen von den Teilnehmenden selbst getragen werden.
Datenschutz ist uns wichtig. Alle Hinweise dazu finden Sie auf der Homepage.

Personal- und Stellenangelegenheiten

Nr. 184Personalia

Die Inhalte des Abschnitts „Personalia“ sind im Internet nicht einsehbar.

Nr. 185Pfarrstellenausschreibungen

3. Pfarrstelle Christusgemeinde in Sinntal und Marjoß, Kirchenkreis Kinzigtal
Mit der Pfarrstelle verbunden ist die Vertretungsdienststelle im Kirchenkreis Kinzigtal im Umfang eines Viertel-Dienstauftrags.
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
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Diemelsee (1.)-Adorf, Kirchenkreis Twiste-Eisenberg
Die Stelle wird erneut ausgeschrieben nach Gemeindewahl.
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2. Pfarrstelle Franz-von-Roques-Kirchengemeinde in Schwalmstadt, Kirchenkreis Schwalm-Eder
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin und nach Präsentation.
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Hettenhausen-Dalherda, Kirchenkreis Fulda
Die Stelle wird erneut ausgeschrieben nach Gemeindewahl.
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Oberrieden, Kirchenkreis Werra-Meißner
Mit der Pfarrstelle verbunden ist der regionale Dienstauftrag „Begleitung der Jugendarbeit im Kirchenkreis Werra-Meißner“ im Umfang eines Viertel-Dienstauftrags.
Die Stelle wird erneut ausgeschrieben nach Gemeindewahl und Präsentation.
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1. Pfarrstelle Rodenbach, Kirchenkreis Hanau
Die Stelle wird erneut ausgeschrieben auf Beschluss der Bischöfin.
Die Pfarrstelle umfasst derzeit einen vollen Dienstauftrag und wird ab dem 1. Januar 2024 auf einen halben Dienstauftrag reduziert.
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Sontra (2.)-Thurnhosbach, Kirchenkreis Werra-Meißner
Die Stelle wird erneut ausgeschrieben nach Gemeindewahl.
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1. Pfarrstelle Unteres Lahntal, Kirchenkreis Marburg
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
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1. Pfarrstelle Wächtersbach, Kirchenkreis Kinzigtal
Die Stelle wird erneut ausgeschrieben nach Gemeindewahl und Präsentation.
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Landeskirchliche Pfarrstelle für missionarische Projekte
Im Landeskirchenamt ist im Referat Gemeindeentwicklung und Missionarische Dienste eine landeskirchliche Pfarrstelle für missionarische Projekte zu besetzen.
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin für die Dauer von sieben Jahren.
Nähere Auskünfte erteilt der Leiter des Referats Gemeindeentwicklung und Missionarische Dienste im Landeskirchenamt, Pfarrer Reinhard Brand, Reinhard.Brand@ekkw.de; Telefon: 0561 9378-370.
Hinweise zu Bewerbungen:
Die Profile der ausgeschriebenen Pfarrstellen sind im Landeskirchenamt, Referat „Personalverwaltung Theologisches Personal“, auf Anfrage erhältlich sowie im Internet unter
https://www.ekkw.de/service/pfarrstellen.php
Die Mietwerte der Pfarrhäuser/Pfarrdienstwohnungen für die ausgeschriebenen Pfarrstellen können beim Landeskirchenamt in Kassel unter Telefon: 0561 9378-353 erfragt werden.
Bewerbungen sind bis zum 30. November 2022 unmittelbar an das Landeskirchenamt, Referat „Personalverwaltung Theologisches Personal“ zu richten (Durchschrift oder Information an das für den Bewerber bzw. die Bewerberin zuständige Dekanat). Vorrangig bitten wir um Einreichung per E-Mail an pers.theologen.lka@ekkw.de (das Dekanat bitte in CC setzen).
Allen Bewerbungen sind ein tabellarischer Lebenslauf und ein Kurzbericht zur bisherigen Tätigkeit und zu Schwerpunkten der Arbeit und der Fortbildung sowie Hinweise zur Motivation der Bewerbung beizufügen. Diese Unterlagen sind zur Weitergabe an die ausgeschriebenen Gemeinden bestimmt. Wir weisen darauf hin, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden können.
Bei bereits vom Bewerber bzw. der Bewerberin versehenen Pfarrstellen entfällt die Vorlage der Unterlagen.

Nichtamtlicher Teil

Stellenausschreibungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern

Nr. 18640 Kur- und Urlauberkantoreneinsätze und 80 Kur- und Urlauberseelsorgeeinsätze

Die Aufgeschlossenheit vieler Urlauber und Kurgäste für den Dienst der Kirche ist Herausforderung und Chance zugleich. Eine angemessene Reaktion der Kirche ist aber nur bei verstärktem Einsatz von Mitarbeitenden möglich. Für die Saison 2023 (vor allem Ende Mai bis Anfang Oktober) sind deshalb im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
40 Kur- und Urlauberkantoreneinsätze und 80 Kur- und Urlauberseelsorgeeinsätze
ausgeschrieben. Die Einsatzorte liegen überwiegend im Allgäu, in Oberbayern und im Bayerischen Wald.
Gefordert ist die Bereitschaft zu lebensnaher Verkündigung, Seelsorge und Mitarbeit im Rahmen des örtlichen Kur- und Urlauberseelsorgekonzeptes. Die Bejahung der volkskirchlichen Situation einer Kurgäste- und Urlaubergemeinde wird vorausgesetzt.
Ausführliche Bewerbungsunterlagen für die Kur- und Urlauberseelsorgeeinsätze 2023 können beim
Evang.-Luth. Landeskirchenamt
Referat „Kirche und Referat“
Kirchenrat Thomas Roßmerkel
Postfach 200751, 80007 München,
E-Mail: angelika.bruechert@elkb.de
angefordert werden.
Bewerbungen müssen bis spätestens 26. November 2022 im Landeskirchenamt vorliegen.

Stellenausschreibungen der EKD

Nr. 187Auslandspfarrdienst der EKD

Die Evangelische Kirche in Deutschland hat folgende Auslandspfarrstellen ausgeschrieben:
Beirut/Libanon
zum 1. Oktober 2023 für die Dauer von zunächst 3 Jahren
Madrid/Spanien
zum 1. September 2023 für die Dauer von zunächst 6 Jahren
Die Stellenausschreibungen können abgerufen werden unter: www.ekd.de/auslandspfarrstellen
Landeskirchenamt Kassel, Postfach 41 02 60, 34114 Kassel
PVSt, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, 04183
Impressum
Herausgeber:Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, Landeskirchenamt, Wilhelmshöher Allee 330, 34131 Kassel
Postadresse: Postfach 41 02 60, 34114 Kassel
Telefon: 0561 9378-0, Fax: 0561 9378-400; E-Mail: landeskirchenamt@ekkw.de
Bankverbindung:Evangelische Bank eG, IBAN: DE33 5206 0410 0000 0030 00, BIC: GENODEF1EK1
Redaktion:Landeskirchenamt, Büro unabhängiger Geschäftsstellen, Telefon: 0561 9378-277; E-Mail: bug@ekkw.de
Herstellung:Druckerei im Landeskirchenamt, Kassel
Abonnement:Das Kirchliche Amtsblatt erscheint monatlich bzw. bei Bedarf. Das Jahresabonnement kostet 25,00 Euro (inklusive Versandkosten).
Es verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern es nicht bis zum 15.11. schriftlich, per Fax oder E-Mail gekündigt wird.