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Geltungszeitraum von: 29.11.2012

Geltungszeitraum bis: 31.12.2022

Kirchengesetz
zu dem
Kooperationsvertrag zwischen
der Evangelischen Kirche in Hessen
und Nassau und der Evangelischen
Kirche von Kurhessen-Waldeck
Vom 29. November 2012

KABl. 2012 S. 306

Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat in Hofgeismar das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Kirchengesetz
zu dem Kooperationsvertrag zwischen der
Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

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Vom 29. November 2012

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§ 1

( 1 ) Dem vorgelegten Kooperationsvertrag zwischen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau wird zugestimmt.
( 2 ) Der Bischof wird ermächtigt, den Kooperationsvertrag abzuschließen.
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§ 2

Dieses Kirchengesetz tritt am 2. Dezember 2012 in Kraft