.Kirchengesetz
Kirchengesetz
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Geltungszeitraum von: 29.11.2012
Geltungszeitraum bis: 31.12.2022
Kirchengesetz
zu dem
Kooperationsvertrag zwischen
der Evangelischen Kirche in Hessen
und Nassau und der Evangelischen
Kirche von Kurhessen-Waldeck
Vom 29. November 2012
Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat in Hofgeismar das folgende Kirchengesetz beschlossen:
#Kirchengesetz
zu dem Kooperationsvertrag zwischen der
Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
#Vom 29. November 2012
##§ 1
(
1
)
Dem vorgelegten Kooperationsvertrag zwischen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau wird zugestimmt.
(
2
)
Der Bischof wird ermächtigt, den Kooperationsvertrag abzuschließen.
#§ 2
Dieses Kirchengesetz tritt am 2. Dezember 2012 in Kraft