.

Geltungszeitraum von: 14.12.2012

Geltungszeitraum bis: 31.12.2022

Ordnung des Beirats der Fachgruppe Handwerk im Referat Wirtschaft, Arbeit, Soziales (T6) im Dezernat Bildung

Vom 15. Dezember 2009

KABl. 2010 S. 40

Das Landeskirchenamt hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2009 der Ordnung des Beirates der Fachgruppe Handwerk zugestimmt.
Die Evangelische Handwerkerarbeit will den Menschen im Handwerk helfen, auch im Alltag als Christ zu leben und sich in christlicher Verantwortung zu betätigen und damit das Evangelium in der Welt des Handwerks bezeugen.
In der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck wird die Handwerkerarbeit durch eine Fachgruppe im Referat Wirtschaft, Arbeit, Soziales wahrgenommen. Sie wirkt mit den Einrichtungen des Handwerks und der Kirche zusammen und ist Teil der Handwerkerarbeit in der Evangelischen Kirche in Deutschland.
####

1. Aufgaben

Der Beirat der Fachgruppe Handwerk unterstützt und berät die Arbeit der Fachgruppe. Er beteiligt sich an der Planung, Durchführung und Auswertung der Arbeit und wirkt bei der Entwicklung der Konzeption mit. Er setzt sich mit aktuellen, das Handwerk betreffenden Fragen auseinander und empfiehlt geeignete Maßnahmen im Rahmen des gesellschaftlichen Engagements der Kirche.
Die Mitglieder des Beirats geben die Angebote der Fachgruppe Handwerk sowie Anregungen und Informationen der Handwerkerarbeit in ihren Regionen, Arbeitsbezügen, Gruppen und Gremien weiter und stellen so die Verbindung zwischen der landeskirchlichen Ebene und dem Handwerk vor Ort her.
####

2. Mitglieder

Der Beirat besteht aus
  1. sechs Vertretern bzw. Vertreterinnen der Landeskonferenz 1#
  2. bis zu sechs weiteren Fachleuten
  3. dem Leiter oder der Leiterin des Referates Wirtschaft, Arbeit, Soziales von Amts wegen mit beratender Stimme
  4. den Fachreferenten oder Fachreferentinnen für Handwerkerarbeit.
Die Berufung erfolgt durch den Dezernenten für Bildung der EKKW auf Vorschlag des Leiters oder der Leiterin des Referates Wirtschaft, Arbeit, Soziales für die Dauer von vier Jahren. Dabei sollen die vier Sprengel der Landeskirche und die Vertretung der Handwerkerorganisation sowie die Vorschläge der Landeskonferenz Berücksichtigung finden.
####

3. Organisation und Arbeitsweise

  1. Der Beirat wählt aus seiner Mitte ein vorsitzendes Mitglied und zwei stellvertretende Mitglieder. Das vorsitzende Mitglied soll Handwerker sein. Gemeinsam bilden sie den Vorstand des Beirates. Der Referats- oder die Referatsleiterin und der Fachreferent oder die Fachreferentin können an allen Sitzungen beratend teilnehmen.
  2. Der Beirat trifft sich in der Regel dreimal im Jahr. Außerdem ist er vom vorsitzenden Mitglied auf Antrag von mindestens sechs Mitgliedern einzuberufen. Zu den Sitzungen ist schriftlich durch das vorsitzende Mitglied unter Angabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Sitzungstag einzuladen. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder; bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Über die Sitzungen des Beirates ist ein Protokoll anzufertigen. Es ist den Mitgliedern zu übersenden.
  3. Der Beirat kann zu seinen Sitzungen Gäste hinzuziehen.
  4. Das vorsitzende Mitglied des Beirates bereitet im Benehmen mit der Fachgruppe Handwerk eine jährlich stattfindende Landeskonferenz vor, lädt dazu ein, und leitet sie. Die Landeskonferenz steht allen Interessierten offen, die Selbstverständnis und Zielsetzung der Evangelischen Handwerkerarbeit im Sinne dieser Ordnung bejahen.
Die Ordnung wird vom Dezernenten für Bildung (Dezernat T5) erlassen und tritt nach Zustimmung des Landeskirchenamtes in Kraft.

#
1 ↑ Die Landeskonferenz ist ein freier Zusammenschluss von Handwerkerinnen und Handwerkern aus dem Gebiet der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.