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Anlage 10a
AVR.KW-Kirche
Ausbildungsvergütungen

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gültig ab 01.10.2022 bis 30.09.2023
Entgelt
Praktikantinnen und Praktikanten für den Beruf der Altenpflegerin/des Altenpflegers1#
1.542,00 €
Auszubildende, die nach Maßgabe des Gesetzes über die Pflegeberufe ausgebildet werden (Ausbildungsbeginn nach dem 31.12.2019)
im ersten Ausbildungsjahr
1.236,00 €
im zweiten Ausbildungsjahr
1.339,00 €
im dritten Ausbildungsjahr
1.443,00 €
Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegehilfe (Ausbildungsbeginn nach dem 31.12.2019)
1.000,00 €
gültig ab 01.10.2023
Entgelt
Praktikantinnen und Praktikanten für den Beruf der Altenpflegerin/des Altenpflegers2#
1.575,92 €
Auszubildende, die nach Maßgabe des Gesetzes über die Pflegeberufe ausgebildet werden (Ausbildungsbeginn nach dem 31.12.2019)
im ersten Ausbildungsjahr
1.263,19 €
im zweiten Ausbildungsjahr
1.368,46 €
im dritten Ausbildungsjahr
1.474,75 €
Schülerinnen und Schüler in der Kranken- oder Altenpflegehilfe (Ausbildungsbeginn nach dem 31.12.2019)
1.022,00 €
Grafik
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1 ↑ zuzüglich Zuschlag für Verheiratete und Alleinerziehende: 74,37 €
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2 ↑ zuzüglich Zuschlag für Verheiratete und Alleinerziehende: 74,37 €