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Anlage 10a
AVR.KW-Kirche
Ausbildungsvergütungen

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Für Diakoniestationen gültig ab 01.10.2022 bis 28.02.2023
Entgelt
Zuschlag für Verheiratete und Alleinerziehende
Euro
Euro
Beruf der Altenpflegerin/des Altenpflegers
1.542,00
74,37
Auszubildende, die nach Maßgabe des Gesetzes über die Pflegeberufe ausgebildet werden (Ausbildungsbeginn nach dem 31.12.2019)
im ersten Ausbildungsjahr
1.236,00
im zweiten Ausbildungsjahr
1.339,00
im dritten Ausbildungsjahr
1.443,00
Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegehilfe (Ausbildungsbeginn nach dem 31.12.2019)
1.000,00
Für Diakoniestationen gültig ab 01.03.2023
Entgelt
Zuschlag für Verheiratete und Alleinerziehende
Euro
Euro
Beruf der Altenpflegerin/des Altenpflegers
1.568,00
74,37
Auszubildende, die nach Maßgabe des Gesetzes über die Pflegeberufe ausgebildet werden (Ausbildungsbeginn nach dem 31.12.2019)
im ersten Ausbildungsjahr
1.257,00
im zweiten Ausbildungsjahr
1.362,00
im dritten Ausbildungsjahr
1.468,00
Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegehilfe (Ausbildungsbeginn nach dem 31.12.2019)
1.017,00
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