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Geltungszeitraum von: 01.06.2011

Geltungszeitraum bis: 30.03.2023

Honorarordnung für Glockensachverständige
in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW)

Vom Vom 31. Mai 2011

KABl. S. 152

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat in der Sitzung am 31. Mai 2011 gemäß Artikel 139 Absatz 1 Buchstabe g) der Grundordnung die folgende Ordnung beschlossen:
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I. Anschaffung und Planung eines Geläutes

Das Honorar der Glockensachverständigen für die Beratung zur Anschaffung und Planung eines Geläutes (Information von Ämtern, Geläute anhören, Klanganalysen, Turm und Glockenstuhl sehen, Nachbargeläute, Glockengröße, Motive, Schallimmission u. ä.) beträgt:
bei einer Glocke
80 €
dazu additiv bei jeder weiteren Glocke
70 €
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II. Abnahmen

Das Honorar der Glockensachverständigen beträgt:
1. für Abnahmen neuer Glocken im Werk (Tonanalysen, Gewicht, Durchmesser und Rippe) bei einer Glocke
70 €
dazu additiv bei jeder weiteren Glocke
60 €
2. bei einer Abnahme auf dem Turm bei einer Glocke (Aufschwung, Anschlagfrequenzen u. ä.)
70 €
dazu additiv bei jeder weiteren Glocke
60 €
für Armaturen (Seilräder, Ketten, Motor, Joch, Klöppel u. a.) bei einer Glocke
35 €
dazu additiv bei jeder weiteren Glocke
30 €
3. bei einer Abnahme des Glockenstuhls (Bauart, Material, Statik, Schädlingsbefall, Witterungseinfluss u. ä.) bei einer Glocke
35 €
dazu additiv bei jeder weiteren Glocke
30 €
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III. Beratung

Das Honorar der Glockensachverständigen für Beratung beträgt:
1. bei elektrischen Anlagen (Schaltung in Kirche und Turm, Hauptuhr u. ä.) bei einer Glocke
35 €
dazu additiv bei jeder weiteren Glocke
25 €
2. für eine Glockenstube (Schallbestrahlung, Beschaffenheit, Witterungseinfluss, Taubenbefall u. ä.)
35 €
3. für eine Turmuhrenanlage (Motor, Mechanik, Zifferblätter u. ä.) bei einer Glocke
35 €
dazu additiv bei jeder weiteren Glocke
20 €
4. bei Schwingungsberechnungen und Lösungsvorschlägen, Beratung bei der Turmstatik
50 €
5. für Schallpegelmessungen und Beratung bei Fragen zu Geräuschimmission eines Geläutes
50 €
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IV. Sonstige Prüfungen

1. zweite Überprüfung und Nachschau (wie II. ggf. in Auswahl)
2. Kontrolle von Wartungen punktuell in der Landeskirche,
3 mal jährlich je
35 €
3. Glockenspiel (nach Vereinbarung)
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V. Schriftliches Gutachten

Für die Leistungen von I. bis IV. werden für die Anfertigung eines schriftlichen Gutachtens additiv 25 € erhoben.
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VI. Reisekosten und Auslagenersatz

1. Reisekosten (Fahrtkostenersatz und Tagegeld) werden nach den geltenden Regelungen der Landeskirche erstattet.
2. Verauslagte Porti, Telekommunikation und Büromaterial werden auf Nachweis erstattet.
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VII. Inkrafttreten

Die Honorarordnung tritt in Kraft am Tage nach Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt. Gleichzeitig tritt die Honorarordnung vom 21. Januar 1986 außer Kraft.