.Honorarordnung für Glockensachverständige
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Geltungszeitraum von: 01.06.2011
Geltungszeitraum bis: 30.03.2023
Honorarordnung für Glockensachverständige
in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW)
Vom Vom 31. Mai 2011
Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat in der Sitzung am 31. Mai 2011 gemäß Artikel 139 Absatz 1 Buchstabe g) der Grundordnung die folgende Ordnung beschlossen:
####I. Anschaffung und Planung eines Geläutes
Das Honorar der Glockensachverständigen für die Beratung zur Anschaffung und Planung eines Geläutes (Information von Ämtern, Geläute anhören, Klanganalysen, Turm und Glockenstuhl sehen, Nachbargeläute, Glockengröße, Motive, Schallimmission u. ä.) beträgt:
bei einer Glocke | 80 € |
dazu additiv bei jeder weiteren Glocke | 70 € |
II. Abnahmen
Das Honorar der Glockensachverständigen beträgt:
1. für Abnahmen neuer Glocken im Werk (Tonanalysen, Gewicht, Durchmesser und Rippe) bei einer Glocke | 70 € |
dazu additiv bei jeder weiteren Glocke | 60 € |
2. bei einer Abnahme auf dem Turm bei einer Glocke (Aufschwung, Anschlagfrequenzen u. ä.) | 70 € |
dazu additiv bei jeder weiteren Glocke | 60 € |
für Armaturen (Seilräder, Ketten, Motor, Joch, Klöppel u. a.) bei einer Glocke | 35 € |
dazu additiv bei jeder weiteren Glocke | 30 € |
3. bei einer Abnahme des Glockenstuhls (Bauart, Material, Statik, Schädlingsbefall, Witterungseinfluss u. ä.) bei einer Glocke | 35 € |
dazu additiv bei jeder weiteren Glocke | 30 € |
III. Beratung
Das Honorar der Glockensachverständigen für Beratung beträgt:
1. bei elektrischen Anlagen (Schaltung in Kirche und Turm, Hauptuhr u. ä.) bei einer Glocke | 35 € |
dazu additiv bei jeder weiteren Glocke | 25 € |
2. für eine Glockenstube (Schallbestrahlung, Beschaffenheit, Witterungseinfluss, Taubenbefall u. ä.) | 35 € |
3. für eine Turmuhrenanlage (Motor, Mechanik, Zifferblätter u. ä.) bei einer Glocke | 35 € |
dazu additiv bei jeder weiteren Glocke | 20 € |
4. bei Schwingungsberechnungen und Lösungsvorschlägen, Beratung bei der Turmstatik | 50 € |
5. für Schallpegelmessungen und Beratung bei Fragen zu Geräuschimmission eines Geläutes | 50 € |
IV. Sonstige Prüfungen
1. zweite Überprüfung und Nachschau (wie II. ggf. in Auswahl) | |
2. Kontrolle von Wartungen punktuell in der Landeskirche, 3 mal jährlich je | 35 € |
3. Glockenspiel (nach Vereinbarung) |
V. Schriftliches Gutachten
Für die Leistungen von I. bis IV. werden für die Anfertigung eines schriftlichen Gutachtens additiv 25 € erhoben.
#VI. Reisekosten und Auslagenersatz
1. Reisekosten (Fahrtkostenersatz und Tagegeld) werden nach den geltenden Regelungen der Landeskirche erstattet.
2. Verauslagte Porti, Telekommunikation und Büromaterial werden auf Nachweis erstattet.
#VII. Inkrafttreten
1 Die Honorarordnung tritt in Kraft am Tage nach Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt. 2 Gleichzeitig tritt die Honorarordnung vom 21. Januar 1986 außer Kraft.