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Kirchengesetze / Verordnungen / Andere Normen

Nr. 128Gesetzesvertretende Verordnung zur Änderung des Anwendungsgesetzes zum Besoldungs- und Versorgungsgesetz der EKD (AG.EKKW-BVG-EKD)

Vom 14. September 2024

Der Rat der Landeskirche hat gemäß Artikel 132 Buchstabe a) der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967 (KABl. S. 19) die folgende gesetzesvertretende Verordnung beschlossen:
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Artikel 1

Das Ausführungsgesetz der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck zum Besoldungs- und Versorgungsgesetz der EKD (Besoldungs- und Versorgungsausführungsgesetz AG.EKKW-BVG-EKD) vom 22. November 2016, KABl. S. 159, zuletzt geändert durch das Dritte Kirchengesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck zum Besoldungs- und Versorgungsgesetz der EKD vom 29. November 2023, KABl. S. 295, wird wie folgt geändert:
Nach § 1a wird folgender § 1b eingefügt:
§ 1b (zu § 7 BVG-EKD)
( 1 ) Für Leistungen zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge kann auf einen Teil der Besoldung verzichtet werden.
( 2 ) Gleiches gilt für Leistungen für vom Dienstherrn geleaste Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinne, die auch zur privaten Nutzung überlassen werden.
( 3 ) Ein Verzicht nach Absatz 1 oder 2 setzt voraus, dass er für eine Maßnahme erfolgt, die vom Dienstherrn angeboten wird, und dass es den Besoldungsempfängerinnen und -empfängern freigestellt ist, ob sie das Angebot annehmen.
( 4 ) Das Landeskirchenamt kann zur Ausführung der Absätze 1 und 2 Richtlinien erlassen.
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Artikel 2

Die Regelung des Artikel 1 tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.
#

Vorstehende gesetzesvertretende Verordnung wird hiermit verkündet.
Kassel, den 16. September 2024
Dr. Hofmann
Bischöfin

Satzungen

Nr. 129Änderung der Satzung des Zweckverbandes für Kindertagesstätten im Evangelischen Kirchenkreis Schwalm-Eder

Der Zweckverbandsvorstand des Zweckverbandes für Kindertagesstätten im Evangelischen Kirchenkreis Schwalm-Eder und alle Kirchenvorstände der an dem Zweckverband angeschlossenen Kirchengemeinden haben eine Änderung der Satzung des Zweckverbandes beschlossen.
Die Änderung der Satzung ist gemäß § 16 Absatz 1 des Kirchengesetzes über die Gesamt- und Zweckverbände in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom Landeskirchenamt genehmigt worden und wird nachstehend bekannt gemacht.
Kassel, den 13. September 2024
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin
§ 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die folgenden Evangelischen Kirchengemeinden mit ihren Kindertagesstätten
Ev. Trinitatisgemeinde Morschen
Evangelische Kindertagesstätte Altmorschen
Besse
Evangelische Kindertagesstätten Amselnest und Vogelnest
Felsberg und Böddiger
Evangelische Kindertagesstätte Felsberg
Franz von Roques in Schwalmstadt
Evangelische Kindertagesstätte Auf der Baus
Fritzlar
Evangelische Kindertagesstätten Regenbogenland, Zur Kinderarche und Himmelszelt
Homberg
Evangelische Kindertagesstätte Am Katterbach
Melsungen
Evangelische Kindertagesstätten Kutschengraben und Lutherhaus
Niedenstein-Wichdorf
Evangelische Kindertagesstätte Arche Noah
Oberaula
Evangelische Kindertagesstätte Oberaula-Eulennest
Schwarzenborn
Evangelischer Kindergarten Schwarzenborn Sonnenstrahl
Spangenberg
Evangelische Kindertagesstätte Am Schlossberg
Spieskappel-Frielendorf
Evangelische Kindertagesstätte Frielendorf
Merzhausen-Willingshausen
Evangelische Kindertagesstätte Willingshausen
bilden im Bereich der Kommunen Edermünde, Felsberg, Frielendorf, Fritzlar, Homberg, Melsungen, Morschen, Niedenstein, Oberaula, Schwalmstadt, Schwarzenborn, Spangenberg und Willingshausen einen Zweckverband zum Betreiben von Tageseinrichtungen für Kinder sowie diese Arbeit ergänzenden Einrichtungen.“

Urkunden

Nr. 130Urkunde
über die Vereinigung der Evangelischen Kirchengemeinden
Beiseförth-Malsfeld, Dagobertshausen und Elfershausen

Nach Anhörung der Beteiligten hat das Landeskirchenamt am 6. August 2024 gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967 (KABl. S. 19) folgenden Beschluss gefasst:
#
I.
Die Evangelischen Kirchengemeinden Beiseförth-Malsfeld, Dagobertshausen und Elfershausen werden zur
Evangelischen Kirchengemeinde Malsfeld
vereinigt.
Die Evangelische Kirchengemeinde Malsfeld ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Kirchengemeinden Beiseförth-Malsfeld, Dagobertshausen und Elfershausen.
II.
  1. Aus dem Grundvermögen „Die Pfarrei zu Malsfeld und Beiseförth 3509 Malsfeld-Beiseförth“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Malsfeld“ über:
    Grundbuch von
    Blatt
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Fläche/ha
    Beiseförth
    885
    Beiseförth
    2
    117/66
    1,7284
    Beiseförth
    885
    Beiseförth
    4
    139/30
    0,1900
    Beiseförth
    885
    Beiseförth
    7
    2/2
    0,4253
    Beiseförth
    885
    Beiseförth
    7
    18/2
    0,3220
    Beiseförth
    885
    Beiseförth
    7
    234/115
    0,2415
    Beiseförth
    885
    Beiseförth
    3
    9/4
    0,6781
    Beiseförth
    885
    Beiseförth
    7
    299
    3,3309

  2. Aus dem Grundvermögen „Die Pfarrei Malsfeld 3509 Malsfeld“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Malsfeld“ über:
    Grundbuch von
    Blatt
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Fläche/ha
    Malsfeld
    802
    Malsfeld
    4
    65/7
    0,2552
    Malsfeld
    802
    Malsfeld
    4
    65/9
    0,0640
    Malsfeld
    802
    Malsfeld
    1
    30/3
    4,6432
    Malsfeld
    802
    Malsfeld
    7
    35/1
    1,3112
    Malsfeld
    802
    Malsfeld
    2
    154/2
    1,7485
    Malsfeld
    802
    Malsfeld
    2
    155/3
    0,1381
    Malsfeld
    802
    Malsfeld
    8
    88/1
    0,2832
    Malsfeld
    802
    Malsfeld
    1
    71/1
    0,2277
    Malsfeld
    802
    Malsfeld
    2
    106
    0,0723
    Malsfeld
    802
    Malsfeld
    4
    408/61
    0,4019
    Malsfeld
    802
    Malsfeld
    4
    440/59
    0,2400
    Malsfeld
    802
    Malsfeld
    7
    262/24
    0,4774
    Malsfeld
    802
    Malsfeld
    4
    65/11
    0,0996
    Malsfeld
    802
    Malsfeld
    4
    65/12
    1,2186
    Malsfeld
    802
    Malsfeld
    4
    65/13
    0,0698
    Malsfeld
    802
    Malsfeld
    8
    5/1
    0,3776
    Malsfeld
    802
    Malsfeld
    4
    65/14
    0,0551
    Malsfeld
    802
    Malsfeld
    5
    117/4
    0,3857
    Malsfeld
    802
    Malsfeld
    2
    155/1
    0,2033
    Malsfeld
    802
    Malsfeld
    7
    20/1
    8,6389
    Malsfeld
    802
    Malsfeld
    7
    16/1
    3,4421

  3. Aus dem Grundvermögen „Die Pfarrei Dagobertshausen“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Malsfeld“ über:
    Grundbuch von
    Blatt
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Fläche/ha
    Elfershausen
    313
    Elfershausen
    3
    32
    0,2610
    Elfershausen
    313
    Elfershausen
    3
    32
    0,1194

  4. Aus dem Grundvermögen „Die Pfarrei zu Dagobertshausen 3509 Malsfeld-Dagobertshausen“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Malsfeld“ über:
    Grundbuch von
    Blatt
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Fläche/ha
    Dagobertshausen
    339
    Dagobertshausen
    1
    49
    1,5620
    Dagobertshausen
    339
    Dagobertshausen
    1
    55/1
    0,0523
    Dagobertshausen
    339
    Dagobertshausen
    1
    88
    1,0443
    Dagobertshausen
    339
    Dagobertshausen
    3
    52/1
    0,0127
    Dagobertshausen
    339
    Dagobertshausen
    3
    53
    0,0035
    Dagobertshausen
    339
    Dagobertshausen
    3
    67/3
    0,1104
    Dagobertshausen
    339
    Dagobertshausen
    8
    1
    0,5401
    Dagobertshausen
    339
    Dagobertshausen
    8
    38
    0,2922
    Dagobertshausen
    339
    Dagobertshausen
    3
    50/1
    0,0571
    Dagobertshausen
    339
    Dagobertshausen
    3
    49/2
    0,0604

  5. Aus dem Grundvermögen „Die Kirche zu Beiseförth 3509 Malsfeld-Beiseförth“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Evangelische Kirchengemeinde Malsfeld“ über:
    Grundbuch von
    Blatt
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Fläche/ha
    Beiseförth
    855
    Beiseförth
    1
    32/8
    0,1945
    Beiseförth
    855
    Beiseförth
    2
    53
    0,5371
    Beiseförth
    855
    Beiseförth
    4
    46
    0,4754
    Beiseförth
    855
    Beiseförth
    4
    121/29
    0,2581
    Beiseförth
    855
    Beiseförth
    7
    82/1
    0,4000
    Beiseförth
    855
    Beiseförth
    7
    83
    0,4024
    Beiseförth
    855
    Beiseförth
    7
    87
    0,3087
    Beiseförth
    855
    Beiseförth
    7
    88
    0,4615
    Beiseförth
    855
    Beiseförth
    7
    130
    1,2330
    Beiseförth
    855
    Beiseförth
    7
    134
    0,4950
    Beiseförth
    855
    Beiseförth
    7
    135
    0,4076
    Beiseförth
    855
    Beiseförth
    6
    67/1
    0,1523
    Beiseförth
    855
    Beiseförth
    7
    307
    1,0329
    Malsfeld
    796
    Malsfeld
    3
    6/3
    0,1096

  6. Aus dem Grundvermögen „Die Kirche zu Malsfeld“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Evangelische Kirchengemeinde Malsfeld“ über:
    Grundbuch von
    Blatt
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Fläche/ha
    Malsfeld
    571
    Malsfeld
    5
    148/108
    0,0213
    Malsfeld
    571
    Malsfeld
    5
    303/108
    0,1241

  7. Aus dem Grundvermögen „Die Kirche zu Dagobertshausen 3509 Malsfeld-Dagobertshausen“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Evangelische Kirchengemeinde Malsfeld“ über:
    Grundbuch von
    Blatt
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Fläche/ha
    Dagobertshausen
    360
    Dagobertshausen
    3
    54/2
    0,1512
    Dagobertshausen
    360
    Dagobertshausen
    4
    142/85
    0,2081
    Dagobertshausen
    360
    Dagobertshausen
    4
    186/59
    0,4637
    Dagobertshausen
    360
    Dagobertshausen
    8
    79
    1,7667

  8. Aus dem Grundvermögen der „Kirchengemeinde zu Elfershausen“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf die „Evangelische Kirchengemeinde Malsfeld“ über:
    Grundbuch von
    Blatt
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Fläche/ha
    Elfershausen
    295
    Elfershausen
    5
    225/97
    0,3943
    Elfershausen
    295
    Elfershausen
    5
    106
    0,2670

  9. Aus dem Grundvermögen „Die Küsterstelle in Malsfeld 3509 Malsfeld“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück auf die Küsterstelle der „Evangelischen Kirchengemeinde Malsfeld“ über:
    Grundbuch von
    Blatt
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Fläche/ha
    Malsfeld
    891
    Malsfeld
    4
    141
    1,7061

  10. Aus dem Grundvermögen „Die Küsterstelle zu Beiseförth 3509 Malsfeld-Beiseförth“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Malsfeld“ über:
    Grundbuch von
    Blatt
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Fläche/ha
    Beiseförth
    874
    Beiseförth
    7
    12/2
    1,0883

  11. Im nachfolgend aufgeführten Erbbaugrundbuch ist an allen Stellen die Eigentümerbezeichnung von „Pfarrei Malsfeld 3509 Malsfeld“ in „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Malsfeld“ zu ändern:
    Grundbuch von
    Blatt
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Fläche/ha
    Malsfeld
    803
    Malsfeld
    4
    65/7
    0,2552
    Malsfeld
    803
    Malsfeld
    4
    65/9
    0,0640
    Malsfeld
    803
    Malsfeld
    4
    65/11
    0,0996
    Malsfeld
    803
    Malsfeld
    4
    65/13
    0,0698
    Malsfeld
    803
    Malsfeld
    4
    65/14
    0,0551

III.
Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
Kassel, den 12. September 2024
Landeskirchenamt
L.S.
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Nr. 131Urkunde
über die Vereinigung der Evangelischen Kirchengemeinden
Hasselbach und Waldkappel

Nach Anhörung der Beteiligten hat das Landeskirchenamt am 6. August 2024 gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967 (KABl. S. 19) folgenden Beschluss gefasst:
#
I.
Die Evangelischen Kirchengemeinden Hasselbach und Waldkappel werden zur
Evangelischen Kirchengemeinde Waldkappel
vereinigt.
Die Evangelische Kirchengemeinde Waldkappel ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Kirchengemeinden Hasselbach und Waldkappel.
II.
  1. Aus dem Grundvermögen der „Kirche zu Hasselbach“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Hasselbach, Blatt 221, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Waldkappel“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Hasselbach
    13
    36
    19
    18153
    Hasselbach
    13
    24
    0
    12600
    Hasselbach
    15
    67
    24
    3687
    Hasselbach
    14
    96
    4
    573

  2. Aus dem Grundvermögen der „Kirche zu Hasselbach“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Harmuthsachsen, Blatt 441, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Waldkappel“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Harmuthsachsen
    7
    6
    2
    1700

  3. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde Waldkappel“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Germerode, Blatt 2033, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Waldkappel“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Germerode
    21
    76
    1
    1292

  4. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde Waldkappel“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Harmuthsachsen, Blatt 394, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Waldkappel“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Harmuthsachsen
    7
    4
    0
    37461
    Harmuthsachsen
    4
    19
    0
    3029
    Harmuthsachsen
    3
    53
    1
    221

  5. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde Waldkappel“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Rodebach, Blatt 413, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Waldkappel“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Rodebach
    8
    53
    6
    471

  6. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde Waldkappel“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Waldkappel, Blatt 1672, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Waldkappel“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Waldkappel
    29
    32
    0
    57825
    Waldkappel
    28
    27
    0
    2680
    Waldkappel
    26
    41
    0
    597

  7. Aus dem Grundvermögen der „Riemannsche Stiftung der Evangelischen Kirchengemeinde Waldkappel“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Waldkappel, Blatt 1669, auf die „Riemannsche Stiftung der Evangelischen Kirchengemeinde Waldkappel“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Waldkappel
    21
    73
    1
    6518
    Waldkappel
    21
    169
    12
    36

  8. Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei zu Hasselbach“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Hasselbach, Blatt 222, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Waldkappel“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Hasselbach
    13
    37
    20
    4174
    Hasselbach
    15
    42
    5
    1800

  9. Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei zu Hasselbach“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Harmuthsachsen, Blatt 440, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Waldkappel“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Harmuthsachsen
    7
    14
    2
    2050

  10. Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Waldkappel“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Harmuthsachsen, Blatt 347, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Waldkappel“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Harmuthsachsen
    4
    73
    0
    19854
    Harmuthsachsen
    7
    30
    0
    47001
    Harmuthsachsen
    2
    31
    0
    1772
    Harmuthsachsen
    7
    37
    1
    75524
    Harmuthsachsen
    2
    10
    1
    10281
    Harmuthsachsen
    6
    34
    2
    16725
    Harmuthsachsen
    2
    224
    2
    4397

  11. Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Waldkappel“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Küchen, Blatt 494, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Waldkappel“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Küchen
    3
    40
    0
    17152
    Küchen
    4
    50
    1
    17407
    Küchen
    6
    20
    10
    3887

  12. Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Waldkappel“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Waldkappel, Blatt 1593, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Waldkappel“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Waldkappel
    30
    65
    0
    81685
    Waldkappel
    9
    22
    0
    3000
    Waldkappel
    9
    73
    0
    17119
    Waldkappel
    9
    74
    0
    16637
    Waldkappel
    23
    72
    0
    10023
    Waldkappel
    29
    31
    0
    5387
    Waldkappel
    31
    31
    0
    41049
    Waldkappel
    28
    269
    0
    1075
    Waldkappel
    26
    82
    1
    1109

  13. Aus dem Grundvermögen der „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Waldkappel“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Harmuthsachsen, Blatt 375, auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Waldkappel“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Harmuthsachsen
    2
    62
    0
    1108
    Harmuthsachsen
    2
    93
    1
    9489

  14. Aus dem Grundvermögen der „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Waldkappel“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Rodebach, Blatt 425, auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Waldkappel“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Rodebach
    9
    26
    1
    2758

  15. Im Grundbuchblatt 490 von Harmuthsachsen ist in Abteilung II, lfd. Nr. 1 der Eintragungen für die lfd. heute Nr. 103 für die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Waldkappel“ ein Recht a) zum Bezuge von Brennholz und b) zur Entnahme von Streuholz eingetragen. Diese Rechte gehen auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Waldkappel“ über.

III.
Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
Kassel, den 11. September 2024
Landeskirchenamt
L.S.
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Nr. 132Urkunde
über die Vereinigung der Evangelischen Kirchengemeinden Haueda,
Lamerden, Liebenau, Niedermeiser, Ostheim und Zwergen

Nach Anhörung der Beteiligten hat das Landeskirchenamt am 6. August 2024 gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967 (KABl. S. 19) folgenden Beschluss gefasst:
#
I.
Die Evangelischen Kirchengemeinden Haueda, Lamerden, Liebenau, Niedermeiser, Ostheim und Zwergen werden zur
Evangelischen Kirchengemeinde Stadt Liebenau
vereinigt.
Die Evangelische Kirchengemeinde Stadt Liebenau ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Kirchengemeinden Haueda, Lamerden, Liebenau, Niedermeiser, Ostheim und Zwergen.
II.
  1. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde Niedermeiser“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Haueda Blatt 702, auf die „Evangelischen Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Haueda
    4
    72
    0
    3550

  2. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde, Haueda“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Haueda Blatt 763, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Haueda
    1
    275
    113
    1820
    Haueda
    5
    76
    2
    14430

  3. Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Niedermeiser“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Haueda Blatt 766, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Haueda
    4
    84
    0
    3050
    Haueda
    4
    74
    1
    4670

  4. Aus dem Grundvermögen „Die Kirche (Kirchenkasten) 3521 Liebenau-Haueda“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Haueda Blatt 850, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Haueda
    1
    12
    1
    4530
    Haueda
    6
    72
    2
    1045

  5. Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei Haueda“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Haueda Blatt 901, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Haueda
    5
    73
    5
    15
    Haueda
    1
    112
    1
    18480
    Haueda
    4
    3
    0
    12680
    Haueda
    4
    9
    0
    4670
    Haueda
    4
    10
    0
    7560
    Haueda
    3
    80
    0
    7070
    Haueda
    8
    99
    31
    2024
    Haueda
    6
    56
    4
    615
    Haueda
    1
    129
    5
    8092
    Haueda
    5
    73
    9
    27624
    Haueda
    5
    73
    10
    264
    Haueda
    5
    73
    7
    61
    Haueda
    5
    73
    8
    4

  6. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde Liebenau-Ostheim (Küsterstelle)“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Hofgeismar Blatt 5004, auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Hofgeismar
    8
    139
    20
    6713
    Hofgeismar
    8
    140
    21
    3511

  7. Aus dem Grundvermögen der „Evangelisch-reformierte Küsterstelle in Lamerden“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Lamerden Blatt 789, auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Lamerden
    4
    67
    0
    1948
    Lamerden
    4
    68
    0
    1116
    Lamerden
    8
    42
    1
    1712

  8. Aus dem Grundvermögen „Die Kirche in Lamerden“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Lamerden Blatt 947, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Lamerden
    9
    105
    2
    656

  9. Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei Liebenau“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Liebenau Blatt 835, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Liebenau
    8
    13
    0
    12592
    Liebenau
    8
    21
    0
    40690
    Liebenau
    10
    78
    0
    26912

  10. Aus dem Grundvermögen der „Kirche in Liebenau“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Liebenau Blatt 929, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Liebenau
    1
    196
    2
    579
    Liebenau
    1
    1
    2
    520

  11. Aus dem Grundvermögen „die Pfarrei in Haueda“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Liebenau Blatt 936, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Liebenau
    8
    8
    0
    5038

  12. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde Liebenau“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Liebenau Blatt 1275, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Liebenau
    4
    110
    0
    1106

  13. Aus dem Grundvermögen „Die Pfarrei in Liebenau“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Ostheim Blatt 811, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Ostheim
    5
    118
    0
    40384
    Ostheim
    2
    13
    1
    511
    Ostheim
    2
    7
    1
    1990

  14. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde Ostheim (Küsterstelle)“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Ostheim Blatt 835, auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Ostheim
    3
    49
    0
    1124

  15. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde Liebenau-Ostheim“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Ostheim Blatt 836, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Ostheim
    7
    152
    1
    212

  16. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde Niedermeiser“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Ersen Blatt 547, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Ersen
    6
    9
    1
    2197
    Ersen
    8
    1
    5
    12280

  17. Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Niedermeiser“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Ersen Blatt 597, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Ersen
    1
    94
    7
    17743
    Ersen
    1
    109
    1
    33236

  18. Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Niedermeiser“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Niedermeiser Blatt 1180, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Niedermeiser
    13
    13
    0
    46695
    Niedermeiser
    8
    36
    0
    3866
    Niedermeiser
    2
    30
    0
    8863
    Niedermeiser
    14
    29
    1
    24381
    Niedermeiser
    17
    69
    2
    10938
    Niedermeiser
    11
    65
    2
    430
    Niedermeiser
    11
    57
    6
    578
    Niedermeiser
    15
    20
    9
    806
    Niedermeiser
    11
    54
    1
    265

  19. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde Niedermeiser“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Niedermeiser Blatt 1255, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Niedermeiser
    11
    51
    0
    1892
    Niedermeiser
    11
    52
    0
    296
    Niedermeiser
    15
    1
    0
    828
    Niedermeiser
    17
    70
    1
    8907

  20. Aus dem Grundvermögen der „Küsterstelle der „Evangelischen Kirchengemeinde Niedermeiser“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Niedermeiser Blatt 1292, auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Niedermeiser
    8
    33
    0
    1500

  21. Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Niedermeiser“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Wettesingen Blatt 2440, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Wettesingen
    16
    21
    1
    11545
    Wettesingen
    16
    24
    1
    8915

  22. Aus dem Grundvermögen „Die Kirche in Zwergen“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Zwergen Blatt 752, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Zwergen
    11
    53
    0
    1046

  23. In dem nachfolgend aufgeführten Erbbaugrundbuch ist an allen Stellen die Eigentümerbezeichnung von „Pfarrei Niedermeiser“ in „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ zu ändern:
    Grundbuch von
    Blatt
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Niedermeiser
    927
    Niedermeiser
    15
    20
    9
    806

  24. In dem nachfolgend aufgeführten Erbbaugrundbuch ist an allen Stellen die Eigentümerbezeichnung von „Kirche in Liebenau“ in „Evangelische Kirchengemeinde Stadt Liebenau“ zu ändern:
    Grundbuch von
    Blatt
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Liebenau
    751
    Liebenau
    1
    196
    2
    579

III.
Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
Kassel, den 12. September 2024
Landeskirchenamt
L.S.
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Nr. 133Urkunde
über die Vereinigung der Evangelischen Kirchengemeinde Hohenkirchen
und der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Mönchehof

Nach Anhörung der Beteiligten hat das Landeskirchenamt am 6. August 2024 gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967 (KABl. S. 19) folgenden Beschluss gefasst:
#
I.
Die Evangelische Kirchengemeinde Hohenkirchen und die Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Mönchehof werden zur
Evangelischen Kirchengemeinde Espenau
vereinigt.
Die Evangelische Kirchengemeinde Espenau ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Kirchengemeinde Hohenkirchen und der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Mönchehof.
II.
  1. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Küsterstelle in Hohenkirchen“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Hohenkirchen Blatt 526, auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Espenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Hohenkirchen
    10
    229
    49
    1296
    Hohenkirchen
    10
    230
    49
    1295
    Hohenkirchen
    8
    32
    2
    18750
    Hohenkirchen
    1
    188
    3
    7841

  2. Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei Hohenkirchen, Hohenkirchen“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Hohenkirchen Blatt 640, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Espenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Hohenkirchen
    10
    21
    0
    1040

  3. Aus dem Grundvermögen der „Kirche zu Hohenkirchen“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Hohenkirchen Blatt 495, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Espenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Hohenkirchen
    6
    68
    0
    823
    Hohenkirchen
    1
    64
    0
    11493

  4. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde, Hohenkirchen“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Hohenkirchen Blatt 1628, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Espenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Hohenkirchen
    6
    61
    7
    60
    Hohenkirchen
    6
    61
    8
    2
    Hohenkirchen
    6
    61
    6
    36
    Hohenkirchen
    6
    68
    1
    53
    Hohenkirchen
    6
    68
    2
    29

  5. Aus dem Grundvermögen „Die Pfarrei in Hohenkirchen“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Hohenkirchen Blatt 1603, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Espenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Hohenkirchen
    10
    22
    1
    6711
    Hohenkirchen
    8
    242
    0
    841
    Hohenkirchen
    8
    251
    0
    707
    Hohenkirchen
    9
    212
    89
    3541
    Hohenkirchen
    8
    49
    1
    27240
    Hohenkirchen
    8
    246
    0
    939
    Hohenkirchen
    8
    49
    2
    116
    Hohenkirchen
    10
    22
    2
    67
    Hohenkirchen
    8
    235
    0
    1019
    Hohenkirchen
    8
    240
    1
    693
    Hohenkirchen
    8
    241
    1
    949
    Hohenkirchen
    8
    247
    1
    1191
    Hohenkirchen
    8
    253
    1
    1098
    Hohenkirchen
    8
    236
    1
    1042

  6. Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei Espenau“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Hohenkirchen Blatt 1413, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Espenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Hohenkirchen
    6
    64
    11
    1765

  7. Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei Hohenkirchen, Hohenkirchen“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Hohenkirchen Blatt 1106, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Espenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Hohenkirchen
    10
    20
    0
    1337

  8. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde Mönchehof in Espenau“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Mönchehof Blatt 851, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Espenau“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Mönchehof
    2
    48
    5
    1469
    Mönchehof
    1
    85
    1
    1880

  9. In den nachfolgend aufgeführten Erbbaugrundbüchern ist an allen Stellen die Eigentümerbezeichnung von „Pfarrei in Hohenkirchen“ in „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Espenau“ zu ändern:
    Grundbuch von
    Blatt
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Hohenkirchen
    747
    Hohenkirchen
    8
    241
    1
    949
    Hohenkirchen
    750
    Hohenkirchen
    8
    235
    0
    1019
    Hohenkirchen
    754
    Hohenkirchen
    8
    247
    1
    1191
    Hohenkirchen
    757
    Hohenkirchen
    8
    242
    0
    841
    Hohenkirchen
    759
    Hohenkirchen
    8
    236
    1
    1042
    Hohenkirchen
    763
    Hohenkirchen
    8
    246
    0
    939
    Hohenkirchen
    772
    Hohenkirchen
    8
    251
    0
    707
    Hohenkirchen
    775
    Hohenkirchen
    8
    253
    1
    1098

  10. In den nachfolgend aufgeführten Wohnungserbbaugrundbüchern ist an allen Stellen die Eigentümerbezeichnung von „Pfarrei in Hohenkirchen“ in „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Espenau“ zu ändern:
    Grundbuch von
    Blatt
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Hohenkirchen
    1796
    Hohenkirchen
    8
    240
    1
    693
    Hohenkirchen
    1797
    Hohenkirchen
    8
    240
    1
    693

III.
Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
Kassel, den 10. September 2024
Landeskirchenamt
L.S.
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Bekanntmachungen

Nr. 134Berufungen der Mitglieder der Theologischen Kammer

Am 14. September 2024 hat der Rat der Landeskirche gemäß Artikel 129 Absatz 2 der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck das folgende Mitglied in die Theologische Kammer nachberufen:
Pfarrerin Anna Imhof, Schwalmstadt
Kassel, den 16. September 2024
Dr. Hofmann
Bischöfin

Nr. 135Wahl der Vorsitzenden sowie der stellvertretenden Vorsitzenden
der Arbeitsrechtlichen Kommission
- § 13 Absatz 2 Arbeitsrechtsregelungsgesetz (ARRG.EKKW) -

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat in ihrer Sitzung am 5. September 2024 gemäß § 13 Absatz 2 ARRG.EKKW mit Wirkung vom 5. September 2024 für die Dauer eines Jahres
Frau Felicitas Becker-Kasper zur Vorsitzenden
und
Frau Dr. Anne-Ruth Wellert zur stellvertretenden Vorsitzenden
der Arbeitsrechtlichen Kommission gewählt.
Kassel, den 13. September 2024
Landeskirchenamt
Dr. Apel
Vizepräsidentin

Nr. 136Bildung des Schlichtungsausschusses nach dem Kirchengesetz über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat in ihrer Sitzung am 5. September 2024 gemäß § 16 Absatz 4 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG.EKKW) vom 26. April 2013 (KABl. S. 73) für die Amtszeit der amtierenden Arbeitsrechtlichen Kommission bis zum 31. Juli 2028
Frau Stellvertretende Direktorin des Arbeitsgerichts Kassel
Dr. Esther Graf, Kassel
zur Vorsitzenden und
Herrn Richter am Verwaltungsgericht Kassel
Dr. Günther Schnell, Kassel
zum stellvertretenden Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses gewählt.
Nach den vorgenommenen Wahlen und Benennungen gehören dem neu gebildeten Schlichtungsausschuss für die Zeit bis zum 31. Juli 2028 als Beisitzende an:
Vertreter der Dienstnehmerseite:
Mitglied:
stellvertretendes Mitglied:
Andreas Klenke, Kassel
Tomas Hackert, Kassel
Martina Dittmar, Melsungen
Anna Dorsch, Korbach

Vertreter der Dienstgeberseite:
Mitglied:
stellvertretendes Mitglied:
Dr. Katharina Apel, Kassel
Dieter Fritz, Kassel
Dr. Frank Hofmann, Bad Hersfeld
Petra Hegmann, Frankenberg
Kassel, den 13. September 2024
Landeskirchenamt
Dr. Apel
Vizepräsidentin

Nr. 137Nachträgliche Aufnahme der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Schwarzenborn in den Zweckverband für Kindertagesstätten
im Evangelischen Kirchenkreis Schwalm-Eder

Aufgrund übereinstimmender Beschlüsse des Zweckverbandsvorstandes des Zweckverbandes für Kindertagesstätten im Evangelischen Kirchenkreis Schwalm-Eder vom 28. Februar 2024 und aller Kirchenvorstände der an dem Zweckverband beteiligten Kirchengemeinden und dem Beschluss des Kirchenvorstandes der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Schwarzenborn tritt die Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Schwarzenborn dem Zweckverband für Kindertagesstätten im Evangelischen Kirchenkreis Schwalm-Eder zum 1. Januar 2025 bei.
Das Landeskirchenamt hat die nachträgliche Aufnahme gemäß § 16 Absatz 1 und § 2 Absatz 2 des Kirchengesetzes über die Gesamt- und Zweckverbände in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck genehmigt.
Kassel, den 13. September 2024
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Personal- und Stellenangelegenheiten

Nr. 138Personalia

Die Inhalte des Abschnitts „Personalia“ sind im Internet nicht einsehbar.

Nr. 139Pfarrstellenausschreibungen

1. Pfarrstelle Borken, Kirchenkreis Schwalm-Eder
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
* * *
2. Pfarrstelle Borken, Kirchenkreis Schwalm-Eder
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
* * *
Christenberg in Münchhausen, Kirchenkreis Kirchhain
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
* * *
Großseelheim, Kirchenkreis Kirchhain
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
* * *
Heringen, Kirchenkreis Hersfeld-Rotenburg
Die Stelle wird erneut ausgeschrieben und besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
* * *
Rengershausen-Guntershausen, Kirchenkreis Kaufungen mit Pfarrbezirk in Baunatal-Mitte (2.)
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
* * *
Sterzhausen-Caldern, Kirchenkreis Kirchhain
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
* * *
Landeskirchliche Pfarrstelle für Diakonie in den Kirchenkreisen Twiste-Eisenberg und Eder
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin für die Dauer von sieben Jahren.
Weitere Auskünfte erteilt Dekanin Brinke-Kriebel, Telefon: 05631 61696 oder per E-Mail: dekanat.twiste-eisenberg@ekkw.de.
* * *
Landeskirchliche Pfarrstelle im Hephata Hessischen Diakoniezentrum e. V. („Hephata-Gemeinde“)
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin für die Dauer von sieben Jahren.
Für Rückfragen und weitere Informationen steht gerne der Vorstandssprecher und theologische Direktor der Hephata Diakonie zur Verfügung: Pfarrer Maik Dietrich-Gibhardt, Telefon: 06691 181213, E-Mail: maik.dietrich-gibhardt@hephata.de.
* * *
Landeskirchliche Pfarrstelle im Klinikum Bad Hersfeld
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin für die Dauer von sieben Jahren.
Weitere Auskünfte erteilt Pfarrerin Birgit Inerle, Leiterin des Referats Sonderseelsorge im Landeskirchenamt, Telefon: 0561 9378-285.
* * *
Hinweise zu Bewerbungen:
Die Profile der ausgeschriebenen Pfarrstellen sind im Landeskirchenamt, Referat „Personalverwaltung Theologisches Personal“, auf Anfrage erhältlich sowie im Internet unter
https://www.ekkw.de/service/pfarrstellen.php
Die Mietwerte der Pfarrhäuser/Pfarrdienstwohnungen für die ausgeschriebenen Pfarrstellen können beim Landeskirchenamt in Kassel unter Telefon: 0561 9378-353 erfragt werden.
Bewerbungen sind bis zum 31. Oktober 2024 unmittelbar und ausschließlich an das Landeskirchenamt, Referat „Personalverwaltung Theologisches Personal“ in elektronischer Form per E-Mail an personalwesentheologen@ekkw.de zu richten.
Allen Bewerbungen sind ein tabellarischer Lebenslauf und ein Kurzbericht zur bisherigen Tätigkeit und zu Schwerpunkten der Arbeit und der Fortbildung sowie Hinweise zur Motivation der Bewerbung beizufügen. Diese Unterlagen sind zur Weitergabe an die ausgeschriebenen Gemeinden bestimmt. Wir weisen darauf hin, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden können.
Bei bereits vom Bewerber bzw. der Bewerberin versehenen Pfarrstellen entfällt die Vorlage der Unterlagen.
Landeskirchenamt Kassel, Postfach 41 02 60, 34114 Kassel
ZKZ 04183 PVSt +2, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt
Impressum
Herausgeber:Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, Landeskirchenamt, Kassel – Körperschaft des öffentlichen Rechts
Telefon: 0561 9378-0, Fax: 0561 9378-400; E-Mail: landeskirchenamt@ekkw.de
Bankverbindung:Evangelische Bank eG, IBAN: DE33 5206 0410 0000 0030 00, BIC: GENODEF1EK1
Redaktion:Landeskirchenamt, Büro unabhängiger Geschäftsstellen, Telefon: 0561 9378-277; E-Mail: bug@ekkw.de
Herstellung:Druckerei im Landeskirchenamt, Kassel
Abonnement:Das Kirchliche Amtsblatt erscheint monatlich bzw. bei Bedarf. Das Jahresabonnement kostet 30,00 Euro (inklusive Versandkosten).
Es verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern es nicht bis zum 15.11. schriftlich, per Fax oder E-Mail gekündigt wird.