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Arbeitsrechtliche Regelungen

Nr. 46Bekanntmachung der Änderungen der Arbeitsvertragsrichtlinien für den Bereich des Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck (AVR.KW)

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen hat am 7. April 2025 Änderungen der Arbeitsvertragsrichtlinien für den Bereich des Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck (AVR.KW) beschlossen. Diese werden nachstehend bekannt gemacht.
Kassel, den 11. April 2025
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Arbeitsrechtsregelung zu Änderungen in Kurhessen-Waldeck

Vom 7. April 2025

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen hat in ihrer Sitzung 3/2025 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
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Artikel 1
Änderung der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Kurhessen-Waldeck

Die Arbeitsvertragsrichtlinien für den Bereich des Diakonischen Werks in Kurhessen-Waldeck – AVR.KW –, zuletzt geändert am 20. Januar 2025 (KABl. S. 64 Nr. 23), werden wie folgt geändert:
§ 16 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„Bei einer Herabgruppierung erhält die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter vom Beginn des auf die Wirksamkeit der Herabgruppierung folgenden Monats an, das Grundentgelt aus der niedrigeren Entgeltgruppe der bisherigen Entgeltstufe unter Berücksichtigung der Verweildauer (Erfahrungszeit).“
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Artikel 2
Inkrafttreten

Artikel 1 tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.

Satzungen

Nr. 47Änderung der Satzung des Zweckverbandes Evangelische Tageseinrichtungen für Kinder im Kirchenkreis Werra-Meißner

Der Vorstand des Zweckverbandes Evangelische Tageseinrichtungen für Kinder im Kirchenkreis Werra-Meißner und alle Kirchenvorstände der an dem Zweckverband angeschlossenen Kirchengemeinden haben infolge der nachträglichen Aufnahme des Evangelischen Gesamtverbandes Lichtenau eine Änderung der Satzung des Zweckverbandes beschlossen.
Die Satzungsänderung ist gemäß § 16 Absatz 1 des Kirchengesetzes über die Gesamt- und Zweckverbände in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom Landeskirchenamt genehmigt worden und wird nachstehend bekannt gemacht.
Kassel, den 26. März 2025
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin
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  1. § 1 Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
    „(1) Die folgenden Evangelischen Kirchengemeinden mit ihren Kindertagesstätten
    Abterode, Alberode, Germerode,
    Vockerode, Weidenhausen, Wellingerode, Wolfterode
    Evangelische Kindertagesstätte Weidenhausen
    Herleshausen
    Evangelische Kindertagesstätte Herleshausen
    Datterode, Grandenborn, Lüderbach, Netra, Rittmannshausen,
    Renda, Röhrda
    Evangelische Kindergärten „Die kleinen Hände“ in Ringgau (Krippe Netra, Kindergarten Röhrda)
    Niederhone
    Evangelischer Kindergarten „Sterntaler“ Niederhone
    Roßbach
    Evangelischer Kindergarten „Regenbogen“ Roßbach
    Sontra
    Evangelische Kindertagesstätte Sontra
    Werleshausen
    Evangelischer Kindergarten „Sonnenschein“ Werleshausen
    Wanfried
    Evangelischer Kindergarten Altenburschla, Evangelischer Kindergarten Heldra, Evangelische Kindertagesstätte am Plessefelsen Wanfried
    sowie der Evangelische Gesamtverband Lichtenau mit seinen Kindertagesstätten
    Evangelischer Gesamtverband Lichtenau
    Evangelische Kindertagesstätte Lossewichtel Hessisch Lichtenau, Evangelische Kindertagesstätte Forellenfänger Fürstenhagen
    bilden im Bereich der Kommunen Eschwege, Herleshausen, Hessisch Lichtenau, Meißner, Ringgau, Sontra, Wanfried und Witzenhausen einen Zweckverband zum Betreiben von Tageseinrichtungen für Kinder sowie diese Arbeit ergänzende Einrichtungen.“
  2. § 15 erhält folgende Fassung:
    „Die Änderung der Satzung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.“

Bekanntmachungen

Nr. 48Umbenennung der Kammer für Mission und Ökumene und Berufung neuer Mitglieder in die Kammer für Mission, Ökumene und interreligiösen Dialog

Der Rat der Landeskirche hat am 19. April 2024 der Umbenennung der Kammer für Mission und Ökumene in „Kammer für Mission, Ökumene und interreligiösen Dialog“ zugestimmt.
Am 21. Februar 2025 hat der Rat der Landeskirche gemäß Artikel 129 Absatz 2 der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck der Nachberufung der neuen Mitglieder
Pfarrer Michael Böttcher, Weimar
Pfarrer i. R. Volker Dally, Kassel
Frau Pia Dieling, Osnabrück
Pfarrer Simon Leinweber, Bad Hersfeld
in die Kammer für Mission, Ökumene und interreligiösen Dialog zugestimmt.
Kassel, den 25. März 2025
Landeskirchenamt
Dr. Hofmann
Bischöfin

Nr. 49Nachträgliche Aufnahme des Evangelischen Gesamtverbandes Lichtenau in den Zweckverband Evangelische Tageseinrichtungen für Kinder im Kirchenkreis Werra-Meißner

Aufgrund übereinstimmender Beschlüsse des Zweckverbandsvorstandes Evangelische Tageseinrichtungen für Kinder im Kirchenkreis Werra-Meißner vom 13. November 2024 und aller Kirchenvorstände der an dem Zweckverband beteiligten Kirchengemeinden und des Beschlusses der Gesamtverbandsvertretung des Evangelischen Gesamtverbandes Lichtenau vom 10. September 2024 tritt der Evangelische Gesamtverband Lichtenau dem Zweckverband Evangelische Tageseinrichtungen für Kinder im Kirchenkreis Werra-Meißner zum 1. Januar 2025 bei.
Das Landeskirchenamt hat die nachträgliche Aufnahme gemäß § 16 Absatz 1 und § 2 Absatz 2 des Kirchengesetzes über die Gesamt- und Zweckverbände in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck genehmigt.
Kassel, den 26. März 2025
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Außergeltungsetzen von Dienstsiegeln

Nr. 50Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Dissen und Evangelische Kirchengemeinde Haldorf

Die Dienstsiegel der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Dissen und der Evangelischen Kirchengemeinde Haldorf werden aufgrund der Vereinigung der beiden Kirchengemeinden zur Evangelischen Kirchengemeinde Dissen-Haldorf außer Geltung gesetzt.
Kassel, den 8. April 2025
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Nr. 51Evangelische Kirchengemeinde Hasselbach und Evangelische Kirchengemeinde Waldkappel

Die bisher geführten Dienstsiegel der Evangelischen Kirchengemeinden Hasselbach und Waldkappel werden aufgrund der Vereinigung der beiden Kirchengemeinden zur Evangelischen Kirchengemeinde Waldkappel außer Geltung gesetzt.
Kassel, den 8. April 2025
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Personal- und Stellenangelegenheiten

Nr. 52Personalia

Die Inhalte des Abschnitts „Personalia“ sind im Internet nicht einsehbar.

Nr. 53Pfarrstellenausschreibungen

Eiterhagen-Wattenbach, Kirchenkreis Kaufungen
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Die Stelle wird erneut ausgeschrieben und besetzt nach Gemeindewahl.
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2. Pfarrstelle Hünfeld, Kirchenkreis Fulda
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
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Michelbach, Kirchenkreis Marburg
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
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1. Pfarrstelle Philippus-Kirchengemeinde, Stadtkirchenkreis Kassel
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
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Landeskirchliche Pfarrstelle für Altenheimseelsorge beim Wohnstift Augustinum in Kassel
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Die Stelle wird besetzt auf Vorschlag des Collegium Augustinum und auf Beschluss der Bischöfin für die Dauer von sieben Jahren.
Nähere Auskünfte erteilt Pfarrerin Birgit Inerle, Leiterin des Referats Sonderseelsorge im Landeskirchenamt, Telefon: 0561 9378-285.
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Landeskirchliche Pfarrstelle für Telefonseelsorge bei der Telefonseelsorge Main-Kinzig
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin für die Dauer von fünf Jahren.
Nähere Auskünfte erteilt Pfarrerin Birgit Inerle, Leiterin des Referats Sonderseelsorge im Landeskirchenamt, Telefon: 0561 9378-285.
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Barchfeld, Kirchenkreis Schmalkalden
(Pfarrstelle mit Dreiviertel-Dienstauftrag)
Ausschreibung wegen Feststellung der Anstellungsfähigkeit der mit der Versehung der Pfarrstelle beauftragten Pfarrerin im Probedienst.
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
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Hinweise zu Bewerbungen:
Die Profile der ausgeschriebenen Pfarrstellen sind im Landeskirchenamt, Referat „Personalverwaltung Theologisches Personal“, auf Anfrage erhältlich sowie im Internet unter
https://www.ekkw.de/service/pfarrstellen.
Die Mietwerte der Pfarrhäuser/Pfarrdienstwohnungen für die ausgeschriebenen Pfarrstellen können beim Landeskirchenamt in Kassel unter Telefon: 0561 9378-218 erfragt werden.
Bewerbungen sind bis zum 2. Juni 2025 unmittelbar und ausschließlich an das Landeskirchenamt, Referat „Personalverwaltung Theologisches Personal“ in elektronischer Form per E-Mail an personalwesentheologen@ekkw.de zu richten.
Allen Bewerbungen sind ein tabellarischer Lebenslauf und ein Kurzbericht zur bisherigen Tätigkeit und zu Schwerpunkten der Arbeit und der Fortbildung sowie Hinweise zur Motivation der Bewerbung beizufügen. Diese Unterlagen sind zur Weitergabe an die ausgeschriebenen Gemeinden bestimmt. Wir weisen darauf hin, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden können.
Bei bereits vom Bewerber bzw. der Bewerberin versehenen Pfarrstellen entfällt die Vorlage der Unterlagen.

Nichtamtlicher Teil

Stellenausschreibungen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Nr. 54Leitung des Referats Forum Bildung (m/w/d) im Landeskirchenamt

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit Dienstsitz in Kassel
eine Leitung des Referats Forum Bildung (m/w/d).
Das Forum Bildung ist ein Referat im Bildungsdezernat, das die ehemals eigenständigen Referate Wirtschaft-Arbeit-Soziales und Erwachsenenbildung umfasst. Diese werden als sogenannte Marken weitergeführt.
Ihr Aufgabenbereich:
  • Zusammenführung der bisherigen Bereiche Wirtschaft-Arbeit-Soziales und Erwachsenenbildung zum Forum Bildung unter vorläufiger Wahrung einer gewissen Eigenständigkeit dieser Marken,
  • Leitung und Gesamtverantwortung (für die inhaltliche Arbeit, insbesondere auch die Führungskräftearbeit),
  • Mitarbeiterführung,
  • betriebswirtschaftliche Steuerung und Finanzverantwortung,
  • Organisations- und Konzeptionsentwicklung sowie strategische Weiterentwicklung,
  • Vertretung nach außen (in der Öffentlichkeit und in kirchlichen und gesellschaftlichen Gremien auf Landes- und Bundesebene) und Vernetzung mit anderen Akteuren in den verschiedenen Trägerstrukturen.
Sie bringen mit:
  • ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in den Bereichen Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften, Evangelische Theologie, Religionspädagogik, Betriebswirtschaftslehre oder vergleichbar,
  • pädagogische, betriebswirtschaftliche sowie diakonisch-theologische Kompetenz und Erfahrung oder die Bereitschaft, eine fehlende Kompetenz zu erwerben,
  • Leitungskompetenz und idealerweise Leitungserfahrung,
  • hohe Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft (inklusive Netzwerkarbeit),
  • ausgeprägte Kommunikations- und Organisationsfähigkeit,
  • Bereitschaft zur Organisationsentwicklung sowie Offenheit und Engagement für Veränderungsprozesse,
  • Fähigkeit zur Konzeptentwicklung und Bereitschaft, überzeugend für Bildungsarbeit einzutreten,
  • digitale Kompetenz und Interesse für neue Kommunikations- und Verwaltungsformen,
  • Pkw-Führerschein und Bereitschaft zum Einsatz des eigenen Fahrzeugs für Dienstreisen gegen Reisekostenerstattung.
  • Aufgrund der Leitungstätigkeit mit Innen- und Außenvertretung und besonderer Verantwortung für das evangelische Profil wird ein aktives Bekenntnis zum christlichen Glauben erwartet, das durch die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche ausgewiesen ist.
Wir bieten:
  • eine volle, unbefristete Stelle,
  • eine Bezahlung nach Entgeltgruppe 14 TV-L bzw. im Pfarrdienstverhältnis Besoldung bis Besoldungsgruppe A 14 BBesG i. V. m. AG.EKKW-BVG-EKD,
  • eine verantwortungsvolle, interessante, vielseitige Tätigkeit mit zahlreichen Herausforderungen und Begegnungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, das Forum Bildung auszugestalten und weiterzuentwickeln,
  • ein etabliertes Arbeitsfeld,
  • ein engagiertes, kompetentes, interdisziplinär tätiges Team von Mitarbeitenden sowie die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team innerhalb des Dezernats Bildung,
  • gute Fortbildungsmöglichkeiten,
  • ein Arbeitsumfeld, das für Innovationen und konstruktive Veränderungen offen ist,
  • flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zur teilweisen Arbeit im Homeoffice.
Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für weitere Auskünfte steht die Bildungsdezernentin, Frau Dr. Neebe, Telefon: 0561 9378-260, E-Mail: gudrun.neebe@ekkw.de, zur Verfügung.
Ihre aussagekräftige Online-Bewerbung (Bewerbungen per Post oder E-Mail sind nicht möglich!) lassen Sie uns bitte bis zum 11. Mai 2025 unter nachfolgendem Link zukommen:
https://lka-ekkw.onlyfy.jobs/job/puufnxb9.
Impressum
Herausgeber:Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, Landeskirchenamt, Kassel – Körperschaft des öffentlichen Rechts
Telefon: 0561 9378-0, Fax: 0561 9378-400; E-Mail: landeskirchenamt@ekkw.de
Bankverbindung:Evangelische Bank eG, IBAN: DE33 5206 0410 0000 0030 00, BIC: GENODEF1EK1
Redaktion:Landeskirchenamt, Büro unabhängiger Geschäftsstellen, Telefon: 0561 9378-277; E-Mail: bug@ekkw.de
Herstellung:Druckerei im Landeskirchenamt, Kassel
Abonnement:Das Kirchliche Amtsblatt erscheint monatlich bzw. bei Bedarf. Das Jahresabonnement kostet 30,00 Euro (inklusive Versandkosten).
Es verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern es nicht bis zum 15.11. schriftlich, per Fax oder E-Mail gekündigt wird.