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Landessynode

Nr. 147Tagung der Landessynode

Nach Artikel 96 der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967 berufe ich die 14. Landessynode zu ihrer achten Tagung ein von
Montag, 24. November 2025,
bis Mittwoch, 26. November 2025,
in die Evangelische Tagungsstätte Hofgeismar.
Der Eröffnungsgottesdienst findet am Montag, dem 24. November 2025, um 10:00 Uhr in der Brunnenkirche in Hofgeismar statt.
Die Verhandlungen der Landessynode, die nach Artikel 101 der Grundordnung öffentlich sind, beginnen am Montag, dem 24. November 2025, um 11:30 Uhr im Synodalsaal in Hofgeismar.


TAGESORDNUNG:
  1. Bericht der Bischöfin
  2. Bericht der Vorsitzenden aus dem Rat der Landeskirche
  3. Finanzbericht
  4. Reformprozess 2026:
    Anders Kirche werden – Anders Kirche sein. Bericht zu den Veränderungsprozessen unserer Landeskirche
  5. Überarbeitung der Grundordnung – Sachstandsbericht
  6. Kirchenverwaltung der Zukunft – Sachstandsbericht und Beschlussvorlage
  7. Haushaltsgesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Nachtragshaushaltsplan 2025)
  8. Haushalts- und Finanzplanung
    1. Haushaltsgesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 einschließlich Stellenplan 2026 und 2027
    2. Mittelfristige Finanzplanung der Landeskirche 2025 bis 2029
  9. Bericht über die Weiterentwicklung der Eckpunkte im Rahmen der Haushaltskonsolidierung
  10. Kirchengesetz zur Aufhebung des Kirchengesetzes über die Evangelische Akademie der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (51. Kirchengesetz zur Änderung der Grundordnung)
  11. Kirchengesetz zur Änderung von Bestimmungen über das Propstamt (52. Kirchengesetz zur Änderung der Grundordnung)
  12. Kirchengesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck zum Kirchenbeamtengesetz der EKD (AG KBG.EKD)
  13. Viertes Kirchengesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (AG.MVG.EKD)
  14. Bestätigung der Gesetzesvertretenden Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen
  15. Sachstandsbericht zum Forum Bildung und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
  16. Wahlen
    1. Bestätigung von Wahlen
    2. Nachwahl in den Finanzausschuss
    3. Nachwahl in die 13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
  17. Kurzbericht zur Kirchenvorstandswahl 2025
  18. Bericht von der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
  19. Bericht des Rates der Landeskirche über die an ihn verwiesenen Anträge
  20. Aktuelle Fragestunde
  21. Verschiedenes
    - neuer Synodentermin Frühjahr 2027
Kassel, den 24. Oktober 2025
Präses der Landessynode
Dr. Michael Schneider

Nr. 148Fürbitte für die Landessynode

Vom 24. bis 26. November 2025 tritt die 14. Landessynode unserer Landeskirche in Hofgeismar zu ihrer 8. Tagung zusammen.
Hiermit bitte ich die Gemeinden, im Gottesdienst am 23. November 2025 auf die Tagung der Landessynode hinzuweisen und ihre Beratungen in die Fürbitte aufzunehmen.
Dies kann mit folgenden Worten geschehen:
Barmherziger Gott,
Du lädst uns ein, gemeinschaftlich unseren Glauben zu leben: In der Gemeinschaft vor Ort und weit darüber hinaus.
Wir bitten dich für unsere Landessynode, die sich in dieser Woche in Hofgeismar versammelt.
Sie berät darüber, wie wir mit den weniger werdenden Einnahmen klug umgehen und unsere Aufgaben als Kirche in der Welt am besten gestalten können.
Schenke der Leitung unserer Kirche Vertrauen und Weisheit.
Segne die Synode, damit sie auf Dich hört und zukunftsweisende Entscheidungen trifft.
Amen
Kassel, den 13. Oktober 2025
Dr. Hofmann
Bischöfin

Arbeitsrechtliche Regelungen

Nr. 149Bekanntmachung der Änderungen der Arbeitsvertragsrichtlinien für den Bereich des Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck (AVR.KW)

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen hat am 15. September 2025 Änderungen der Arbeitsvertragsrichtlinien für den Bereich des Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck (AVR.KW) beschlossen. Diese werden nachstehend bekannt gemacht.
Kassel, den 8. Oktober 2025
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Arbeitsrechtsregelung zu Änderungen in Kurhessen-Waldeck

Vom 15. September 2025

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen hat in ihrer Sitzung 8/2025 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
####

Artikel 1
Änderung der Arbeitsvertragsrichtlinien für den Bereich
des Diakonischen Werks in Kurhessen-Waldeck

Die Arbeitsvertragsrichtlinien für den Bereich des Diakonischen Werks in Kurhessen-Waldeck – AVR.KW –, zuletzt geändert am 21. Juli 2025 (KABl. S. 187), werden wie folgt geändert:
§ 21a Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Satz 1 wird durch folgenden Satz ersetzt:
„Die Bezüge sind für den Kalendermonat zu berechnen und am 15. eines jeden Monats (Zahltag) für den laufenden Monat auf ein von der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter eingerichtetes Konto in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, das zur Teilnahme am SEPA-Zahlungsverkehr gemäß Verordnung (EU) Nr. 260/2012 geeignet ist, zu zahlen.“
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Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft.

Satzungen

Nr. 150Änderung der Satzung des Zweckverbandes Evangelischer Kindertagesstätten
im Kirchenkreis Kinzigtal

Die Verbandsvertretung des Zweckverbandes Evangelischer Kindertagesstätten im Kirchenkreis Kinzigtal hat infolge der nachträglichen Aufnahme der Evangelischen Kirchengemeinde Wächtersbach am 22. September 2025 eine Änderung der Satzung des Zweckverbandes beschlossen.
Die Satzungsänderung ist gemäß § 16 Absatz 1 des Kirchengesetzes über die Gesamt- und Zweckverbände in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom Landeskirchenamt genehmigt worden und wird nachstehend bekannt gemacht.
Kassel, den 7. Oktober 2025
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin
  1. § 1 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
    1. Nach Buchstaben g) wird der folgende Buchstabe h) eingefügt:
      „h) Wächtersbach mit der Kindertagesstätte
      • Wächtersbach“
    2. Die Angabe „und Steinau an der Straße“ wird wie folgt geändert: „,Steinau an der Straße und Wächtersbach“.
  2. § 20 erhält folgende Fassung:
    „Die Änderung der Satzung tritt mit der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt, frühestens zum 1. Januar 2026, in Kraft.“

Urkunden

Nr. 151Urkunde
über die Vereinigung der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden Albshausen, Burgholz, Halsdorf und der Evangelischen Kirchengemeinden Josbach, Langendorf, Schwabendorf-Bracht und Wohratal-Wohra

Nach Anhörung der Beteiligten hat das Landeskirchenamt am 13. Mai 2025 gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967 (KABl. S. 19) folgenden Beschluss gefasst:
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I.
Die Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden Albshausen, Burgholz, Halsdorf und die Evangelischen Kirchengemeinden Josbach, Langendorf, Schwabendorf-Bracht und Wohratal-Wohra werden zur
Evangelischen Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg
vereinigt.
Die Evangelische Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden Albshausen, Burgholz, Halsdorf und der Evangelischen Kirchengemeinden Josbach, Langendorf, Schwabendorf-Bracht und Wohratal-Wohra.
II.
  1. Aus dem Grundvermögen der „Die lutherische Kirchengemeinde (Küsterstelle) Albshausen“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Albshausen, Blatt 214, auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Albshausen
    3
    43
    2530
    Albshausen
    6
    51
    650
    Albshausen
    6
    51
    17652
    Albshausen
    5
    148
    30
    13852
    Albshausen
    4
    50
    1
    156
    Albshausen
    5
    30
    1
    38
    Albshausen
    6
    30
    1
    4903
    Albshausen
    5
    30
    5
    1314
    Albshausen
    6
    30
    2
    8
    Albshausen
    6
    30
    5
    440
    Albshausen
    6
    30
    3
    87
    Albshausen
    6
    30
    4
    1135

  2. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde Albshausen (Pfarrei Halsdorf), Kreis Marburg/Lahn“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Albshausen, Blatt 218, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Albshausen
    5
    30
    6
    1669
    Albshausen
    5
    30
    6
    860
    Albshausen
    5
    30
    6
    160

  3. Aus dem Grundvermögen der „Lutherische Kirche in Albshausen“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Albshausen, Blatt 261, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Albshausen
    4
    51
    429

  4. Aus dem Grundvermögen der „Lutherische Pfarrei in Halsdorf“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Albshausen, Blatt 262, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Albshausen
    6
    59
    19653

  5. Aus dem Grundvermögen der „Die evangelisch lutherische Kirchengemeinde zu Bracht“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Bracht, Blatt 538, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Bracht
    7
    38
    2
    1043
    Bracht
    7
    38
    3
    6
    Bracht
    7
    38
    4
    2

  6. Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei Bracht“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Bracht, Blatt 578, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Bracht
    4
    14
    4620
    Bracht
    4
    14
    2019
    Bracht
    4
    24
    2210
    Bracht
    4
    24
    2501
    Bracht
    4
    73
    1302
    Bracht
    4
    73
    560
    Bracht
    4
    73
    550
    Bracht
    5
    57
    7744
    Bracht
    5
    64
    5430
    Bracht
    5
    64
    3820
    Bracht
    9
    53
    2890
    Bracht
    9
    58
    1560
    Bracht
    27
    1
    13
    830
    Bracht
    27
    1
    13
    2386
    Bracht
    2
    101
    1
    815

  7. Aus dem Grundvermögen der „Lutherische Kirche, Burgholz““ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Burgholz, Blatt 213, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Burgholz
    1
    42
    165

  8. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Küsterstelle in Burgholz““ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Burgholz, Blatt 214, auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Burgholz
    7
    63
    552
    Burgholz
    1
    43
    10
    957

  9. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Pfarrei Wohratal-Wohra““ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Gemünden, Blatt 1634, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Gemünden
    5
    33
    10169
    Gemünden
    21
    90
    9866
    Gemünden
    42
    1
    7448
    Gemünden
    32
    85
    15932
    Gemünden
    34
    117
    581
    Gemünden
    4
    45
    1
    6713
    Gemünden
    4
    45
    2
    11
    Gemünden
    4
    45
    3
    6

  10. Aus dem Grundvermögen der „Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Halsdorf““ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Halsdorf, Blatt 405, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Halsdorf
    5
    210
    2
    976
    Halsdorf
    5
    210
    1
    40

  11. Aus dem Grundvermögen der „Lutherische Kirche in Halsdorf““ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Halsdorf, Blatt 414, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Halsdorf
    5
    209
    447

  12. Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei in Halsdorf““ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Halsdorf, Blatt 419, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Halsdorf
    12
    14
    25688
    Halsdorf
    9
    162
    2
    31832
    Halsdorf
    4
    8
    1
    2901
    Halsdorf
    4
    9
    873
    Halsdorf
    4
    10
    977
    Halsdorf
    5
    177
    17074
    Halsdorf
    5
    77
    6
    1034
    Halsdorf
    3
    114
    1
    29642

  13. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Küsterstelle in Halsdorf Wohratal 2 - Ortsteil““ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Halsdorf, Blatt 429, auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Halsdorf
    4
    19
    23687
    Halsdorf
    9
    164
    10
    681
    Halsdorf
    9
    9
    2
    1783
    Halsdorf
    9
    9
    4
    5796
    Halsdorf
    5
    176
    5645
    Halsdorf
    3
    115
    6226

  14. Aus dem Grundvermögen der „Die Lutherische Kirche Wohra“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Hertingshausen, Blatt 131, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Hertingshausen
    5
    27
    1520
    Hertingshausen
    5
    27
    1347

  15. Aus dem Grundvermögen der „Die Evangelische Küsterstelle in Josbach“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Josbach, Blatt 283, auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Josbach
    11
    16
    11095
    Josbach
    7
    4
    670
    Josbach
    7
    4
    142
    Josbach
    7
    164
    54
    50
    Josbach
    7
    164
    54
    2471

  16. Aus dem Grundvermögen der „Die lutherische Pfarrei zu Josbach““ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Josbach, Blatt 304, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Josbach
    3
    28
    2164
    Josbach
    3
    12
    35590
    Josbach
    3
    12
    1642
    Josbach
    2
    20
    1
    18836
    Josbach
    2
    20
    1
    3540
    Josbach
    2
    20
    1
    1100
    Josbach
    7
    81
    1
    24996
    Josbach
    12
    27
    22500
    Josbach
    12
    27
    313
    Josbach
    12
    27
    150
    Josbach
    11
    29
    22740
    Josbach
    11
    29
    2770
    Josbach
    11
    29
    605
    Josbach
    3
    35
    1
    7818
    Josbach
    3
    35
    1
    1800
    Josbach
    9
    107
    5
    3878
    Josbach
    9
    107
    2
    91
    Josbach
    9
    107
    3
    10
    Josbach
    9
    107
    4
    21

  17. Aus dem Grundvermögen der „Die lutherische Kirche in Josbach““ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Josbach, Blatt 367, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Josbach
    9
    22
    1
    712

  18. Aus dem Grundvermögen der „Der lutherische Kirchenkasten in Josbach““ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Josbach, Blatt 369, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Josbach
    11
    28
    1605

  19. Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei Halsdorf“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Langendorf, Blatt 539, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Josbach
    2
    3
    37031

  20. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde Langendorf“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Langendorf, Blatt 267, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Langendorf
    10
    145
    1
    246

  21. Aus dem Grundvermögen der „Die Pfarrei zu Schwabendorf“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Schwabendorf, Blatt 282, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Schwabendorf
    3
    150
    7180
    Schwabendorf
    4
    140
    158
    Schwabendorf
    5
    109
    78
    4938
    Schwabendorf
    4
    137
    6
    3089
    Schwabendorf
    1
    66
    2
    1507
    Schwabendorf
    3
    152
    3406
    Schwabendorf
    7
    38
    5595
    Schwabendorf
    4
    138
    2
    1340
    Schwabendorf
    4
    17
    1
    1281
    Schwabendorf
    4
    137
    4
    2
    Schwabendorf
    4
    17
    2
    199

  22. Aus dem Grundvermögen des „Gotteskasten zu Schwabendorf“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Schwabendorf, Blatt 287, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Schwabendorf
    3
    117
    2769

  23. Aus dem Grundvermögen der „Die Kirchengemeinde Schwabendorf“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Schwabendorf, Blatt 305, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Schwabendorf
    4
    139
    205

  24. Aus dem Grundvermögen der „Lutherische Kirche in Wohra“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Wohra, Blatt 630, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Wohra
    1
    285
    1
    778
    Wohra
    6
    40
    7756
    Wohra
    9
    28
    14441
    Wohra
    9
    101
    18146
    Wohra
    1
    283
    1
    997
    Wohra
    1
    285
    2
    344
    Wohra
    1
    284
    1
    879
    Wohra
    1
    285
    3
    361

  25. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde Wohra“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Wohra, Blatt 631, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Wohra
    1
    70
    2219

  26. Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei Halsdorf“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Wohra, Blatt 1088, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Wohra
    12
    26
    8638

  27. Aus dem Grundvermögen der „Küsterstelle in Josbach“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Ernsthausen, Blatt 335, auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Ernsthausen
    12
    39
    1660

  28. Aus dem Grundvermögen der „Lutherische Pfarrei in Josbach“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Ernsthausen, Blatt 332, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Ernsthausen
    12
    40
    11015

  29. Aus dem Grundvermögen der „Lutherische Pfarrei in Wohratal-Halsdorf“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Rauschenberg, Blatt 1920, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Rauschenberg
    8
    23
    3090

  30. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Küsterstelle Wohra“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Wohra, Blatt 629, auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Wohra
    10
    63
    19172
    Wohra
    10
    66
    22538

  31. Im Grundbuchblatt 131 von Hertingshausen ist in Abteilung II, lfd. Nr. 1, für die „lutherische Küsterstelle zu Wohra“ ein pfründenmäßiges Nutzungsrecht eingetragen. Dieses pfründenmäßige Nutzungsrecht geht auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über.
  32. Im Grundbuchblatt 367 von Josbach ist in Abteilung II, lfd. Nr. 1, für die „Reformierte Kirchengemeinde zu Josbach“ ein Mitgebrauchsrecht an der Kirche eingetragen. Dieses Mitgebrauchsrecht geht auf die „Evangelische Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über.
  33. Im Grundbuchblatt 630 von Wohra ist in Abteilung II, lfd. Nr. 1, für die „Lutherische Küsterstelle zu Wohra“ ein pfründenmäßiges Nutzungsrecht eingetragen. Dieses pfründenmäßige Nutzungsrecht geht auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ über.
  34. Im nachfolgend aufgeführten Erbbaugrundbuch ist an allen Stellen die Eigentümerbezeichnung von „Pfarrei in Halsdorf“ in „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Wohratal-Rauschenberg“ zu ändern:
    Grundbuch von
    Blatt
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück Zähler
    Flurstück-Nenner
    Fläche/qm
    Halsdorf
    531
    Halsdorf
    5
    77
    6
    1034

III.
Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
Kassel, den 8. Oktober 2025
Landeskirchenamt
L.S.
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Nr. 152Urkunde
über die Vereinigung der Evangelischen Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen
und der Evangelischen Kirchengemeinde Neu-Berich

Nach Anhörung der Beteiligten hat das Landeskirchenamt am 13. Mai 2025 gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967 (KABl. S. 19) folgenden Beschluss gefasst:
#
I.
Die Evangelische Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen und die Evangelische Kirchengemeinde Neu-Berich werden zur
Evangelischen Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen
vereinigt.
Die Evangelische Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen und der Evangelischen Kirchengemeinde Neu-Berich.
II.
  1. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Arolsen, Blatt 1844, auf die „Evangelische Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Arolsen
    1
    191
    3
    1.462
    Arolsen
    1
    7
    3
    895
    Arolsen
    1
    398
    1
    627
    Arolsen
    1
    183
    1
    1.142

  2. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen (Pfarrei)“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Helsen, Blatt 947, auf die „Pfarrei der Evangelischen Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Helsen
    1
    55
    0
    1.194
    Helsen
    1
    346
    2
    834
    Helsen
    13
    26
    0
    2.015
    Helsen
    14
    34
    0
    35.102
    Helsen
    15
    3
    0
    21.985
    Helsen
    15
    5
    0
    21.198

  3. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen (Küsterstelle)“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Helsen, Blatt 1042, auf die „Küsterstelle der Evangelischen Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Helsen
    9
    147
    0
    8.020
    Helsen
    13
    27
    0
    4.979

  4. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Helsen, Blatt 1056, auf die „Evangelische Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Helsen
    1
    390
    0
    98
    Helsen
    13
    28
    0
    5.441
    Helsen
    13
    61
    0
    6.219
    Helsen
    1
    312
    3
    543

  5. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde Massenhausen (Pfarre)“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Massenhausen, Blatt 414, auf die „Pfarrei der Evangelischen Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Massenhausen
    3
    25
    0
    15.898
    Massenhausen
    7
    26
    0
    4.840
    Massenhausen
    7
    28
    0
    5.020
    Massenhausen
    4
    36
    0
    1.505
    Massenhausen
    4
    37
    0
    4.260
    Massenhausen
    4
    38
    0
    13.200
    Massenhausen
    3
    2
    1
    41.576
    Massenhausen
    4
    94
    6
    38.970
    Massenhausen
    6
    11
    4
    67.517

  6. Aus dem Grundvermögen der „Die Kirche zu Massenhausen“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Massenhausen, Blatt 417, auf die „Evangelische Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Massenhausen
    4
    11
    3
    2.493
    Massenhausen
    1
    75
    4
    873

  7. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Küsterstelle in Massenhausen“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Massenhausen Blatt, 419, auf die „Küsterstelle der Evangelischen Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Massenhausen
    2
    17
    1
    4.362

  8. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde in Arolsen-Neu-Berich“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Neu-Berich, Blatt 77, auf die „Evangelische Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Neu-Berich
    1
    25
    0
    1.761

  9. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde (Küsterstelle) in Arolsen-Neu-Berich“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Landau, Blatt 1102, auf die „Küsterstelle der Evangelischen Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Landau
    6
    42
    0
    4.172

  10. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Kirchengemeinde (Küsterstelle) in Arolsen-Neu-Berich“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Lütersheim, Blatt 303, auf die „Küsterstelle der Evangelischen Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Lütersheim
    8
    71
    1
    1.495
    Lütersheim
    8
    73
    11
    693

  11. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen (Küsterstelle)“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Wetterburg, Blatt 435, auf die „Küsterstelle der Evangelischen Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Wetterburg
    8
    69
    0
    1.790

  12. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen (Pfarrei)“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Wetterburg, Blatt 441, auf die „Pfarrei der Evangelischen Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Wetterburg
    7
    67
    0
    18.014
    Wetterburg
    4
    58
    0
    800

  13. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Martin Luther Gemeinde-Bad Arolsen“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Wetterburg, Blatt 442, auf die „Evangelische Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Wetterburg
    3
    104
    0
    312
    Wetterburg
    14
    4
    1
    1.927

  14. Im Grundbuchblatt 2131 von Arolsen ist in Abteilung II, lfd. Nr. 212, für die „Evangelische Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen“ eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Recht zur Begehung für Jedermann) eingetragen. Diese Dienstbarkeit geht auf die „Evangelische Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen“ über.

  15. Im Grundbuchblatt 1630 von Helsen ist in Abteilung II, lfd. Nr. 3, für die „Evangelische Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen“ eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Nutzungsbeschränkungsrecht) eingetragen. Diese Dienstbarkeit geht auf die „Evangelische Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen“ über.

    III.
    Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
Kassel, den 23. September 2025
Landeskirchenamt
L.S.
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Nr. 153Urkunde
über die Vereinigung
der Evangelischen Kirchengemeinde Gleichen und der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinden Ermetheis, Kirchberg, Metze und Riede

Nach Anhörung der Beteiligten hat das Landeskirchenamt am 13. Mai 2025 gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967 (KABl. S. 19) folgenden Beschluss gefasst:
#
I.
Die Evangelische Kirchengemeinde Gleichen und die Evangelisch-reformierten Kirchengemeinden Ermetheis, Kirchberg, Metze und Riede werden zur
Evangelischen Kirchengemeinde Kirchberg-Metze
vereinigt.
Die Evangelische Kirchengemeinde Kirchberg-Metze ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Kirchengemeinde Gleichen und der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinden Ermetheis, Kirchberg, Metze und Riede.
II.
  1. Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei zu Kirchberg“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Kirchberg, Blatt 730, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Kirchberg-Metze“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Kirchberg
    1
    12
    24.140
    Kirchberg
    5
    109
    3.090
    Kirchberg
    13
    179
    120
    95
    Kirchberg
    2
    51
    51.110
    Kirchberg
    5
    110
    148.020
    Kirchberg
    5
    110
    4.300
    Kirchberg
    1
    57
    2
    15.400
    Kirchberg
    1
    57
    2
    400
    Kirchberg
    5
    24
    3
    184
    Kirchberg
    5
    24
    4
    1.478
    Kirchberg
    13
    180
    28
    810

  2. Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei zu Kirchberg“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Wehren, Blatt 293, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Kirchberg-Metze“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Wehren
    3
    4
    1
    1.705

  3. Aus dem Grundvermögen der „Die Kirche zu Kirchberg“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Kirchberg, Blatt 709, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Kirchberg-Metze“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Kirchberg
    1
    13
    7.250
    Kirchberg
    12
    104
    269

  4. Aus dem Grundvermögen der „Evangelische Küsterstelle Niedenstein-Kirchberg“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Kirchberg, Blatt 683, auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Kirchberg-Metze“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Kirchberg
    5
    76
    10.010

  5. Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei Metze Niedenstein-Metze“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Metze, Blatt 639, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Kirchberg-Metze“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Metze
    7
    15
    2.101

  6. Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei in Niedenstein-Metze“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Metze, Blatt 663, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Kirchberg-Metze“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Metze
    2
    18
    1.210
    Metze
    3
    53
    15.003
    Metze
    6
    18
    4.610
    Metze
    2
    20
    1
    6.362
    Metze
    2
    20
    1
    12.127
    Metze
    2
    20
    1
    14.700
    Metze
    9
    32
    2
    3.058
    Metze
    8
    31
    1
    1.827
    Metze
    6
    40
    2.387
    Metze
    6
    41
    2.387
    Metze
    11
    9
    17.780
    Metze
    11
    10
    1
    2.726
    Metze
    1
    12
    12.458

  7. Aus dem Grundvermögen der „Pfarrei Metze Niedenstein-Metze“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Gleichen, Blatt 339, auf die „Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Kirchberg-Metze“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Gleichen
    1
    114
    28
    48.130
    Gleichen
    3
    137
    19
    55.830
    Gleichen
    3
    19
    1
    12.184
    Gleichen
    3
    136
    19
    9.038
    Gleichen
    4
    54
    1.310
    Gleichen
    1
    18
    1
    32.290
    Gleichen
    4
    26
    1
    409

  8. Aus dem Grundvermögen der „Kirchengemeinde zu Niedenstein-Metze“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Metze, Blatt 638, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Kirchberg-Metze“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Metze
    10
    29
    5.911
    Metze
    8
    38
    1
    893

  9. Aus dem Grundvermögen der „Evangelisch reformierte Kirche zu Riede“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Riede, Blatt 258, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Kirchberg-Metze“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Riede
    5
    10
    158
    Riede
    1
    54
    1
    3.192

  10. Aus dem Grundvermögen der „Die Küsterstelle in Riede“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Riede, Blatt 259, auf die „Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Kirchberg-Metze“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Riede
    3
    53
    2
    2.995
    Riede
    3
    29
    59
    785

  11. Aus dem Grundvermögen der „Kirchengemeinde Ermetheis“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Ermetheis, Blatt 468, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Kirchberg-Metze“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Ermetheis
    1
    28
    1.098

  12. Aus dem Grundvermögen der „Die Küsterstelle der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde zu Niedenstein-Ermetheis“ geht das nachfolgend aufgeführte Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Ermetheis, Blatt 477, auf die „Küsterstelle der Evangelische Kirchengemeinde Kirchberg-Metze“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Ermetheis
    3
    37
    7.357

  13. Aus dem Grundvermögen der „Die evangelisch reformierte Kirchengemeinde zu Gleichen Gudensberg-Gleichen“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Gleichen, Blatt 353, auf die „Evangelische Kirchengemeinde Kirchberg-Metze“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Gleichen
    1
    73
    34.290
    Gleichen
    3
    45
    25.710
    Gleichen
    5
    48
    406

  14. Aus dem Grundvermögen der „Die evangelische Küsterstelle zu Gleichen Gudensberg-Gleichen“ gehen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Gleichen, Blatt 350, auf die „Küsterstelle der Evangelische Kirchengemeinde Kirchberg-Metze“ über:
    Gemarkung
    Flur
    Flurstück
    Zähler
    Flurstück
    Nenner
    Fläche/qm
    Gleichen
    4
    58
    690
    Gleichen
    4
    112
    70

  15. Im Grundbuchblatt 547 von Metze ist in Abteilung II, lfd. Nr. 1, für die „a) Pfarrei zu Metze“ und „b) die Schul- und Küsterstelle Metze“ das Recht zum Bezug von Scheitholz und Stammreis eingetragen. Dieses Recht geht auf die „a) Pfarrei der Evangelischen Kirchengemeinde Kirchberg-Metze“ und auf die „b) Schulstelle und Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeine Kirchberg-Metze“ über.
  16. Im Grundbuchblatt 630 von Ermetheis ist in Abteilung II, lfd. Nr. 1, für die „Schul- und Küsterstelle zu Ermetheis“ das Recht zum Bezug von Brennholz eingetragen. Dieses Recht geht auf die „Schulstelle und die Küsterstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Kirchberg-Metze“ über.
III.
Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
Kassel, den 7. Oktober 2025
Landeskirchenamt
L.S.
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Bekanntmachungen

Nr. 154Mitglieder der 14. Landessynode

Nach Mitteilung des Präses der Landessynode, Dr. Michael Schneider, sind die folgenden Mitglieder der 14. Landessynode während der laufenden Amtszeit ausgeschieden:
Mai 2025:
Pfarrer Bernd Kappes, Mitglied von Amts wegen (kommissarische Wahrnehmung des Amtes des Akademiedirektors)
Juni 2025:
Lea-Katharina Müller, Kirchenkreis Hersfeld-Rotenburg
August 2025:
Pfarrer Björn Henkel, Stadtkirchenkreis Kassel
September 2025:
Pfarrer Gottfried Bormuth, Kirchenkreis Kaufungen
Susann Kunzemann, Kirchenkreis Hersfeld-Rotenburg
Isabel Merkwirth, Kirchenkreis Hofgeismar-Wolfhagen
Thomas Schnur, Stadtkirchenkreis Kassel
Oktober 2025:
Direktor des Ev. Studienseminars Pfarrer Prof. Dr. Lutz Friedrichs, Mitglied von Amts wegen
November 2025:
Pfarrer Frieder Brack, Kirchenkreis Werra-Meißner
Folgende Personen gehören der 14. Landessynode als neue Mitglieder an:
September 2025:
Hartmut Baum, Kirchenkreis Hersfeld-Rotenburg
Tamina Grewe, Kirchenkreis Hersfeld-Rotenburg
Dr. Sabine Leutiger-Vogel, Kirchenkreis Hofgeismar-Wolfhagen
Pfarrer Dr. Christian Schäfer, Stadtkirchenkreis Kassel
Oktober 2025:
Dekanin Anja Fülling, Kirchenkreis Kaufungen
Direktorin des Ev. Studienseminars Pfarrerin Prof. Dr. Regina Sommer
November 2025:
Pfarrer Karsten Leischow, Kirchenkreis Werra-Meißner

Nr. 155Nachträgliche Aufnahme der Evangelischen Kirchengemeinde Wächtersbach in den Zweckverband Evangelischer Kindertagesstätten im Kirchenkreis Kinzigtal

Aufgrund übereinstimmender Beschlüsse der Zweckverbandsvertretung des Zweckverbandes Evangelischer Kindertagesstätten im Kirchenkreis Kinzigtal vom 22. September 2025 und des Kirchenvorstandes der Evangelischen Kirchengemeinde Wächtersbach vom 27. Juni 2025 tritt die Evangelische Kirchengemeinde Wächtersbach dem Zweckverband Evangelischer Kindertagesstätten im Kirchenkreis Kinzigtal zum 1. Januar 2026 bei.
Das Landeskirchenamt hat die nachträgliche Aufnahme gemäß § 16 Absatz 1 und § 2 Absatz 2 des Kirchengesetzes über die Gesamt- und Zweckverbände in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck genehmigt.
Kassel, den 7. Oktober 2025
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Außergeltungsetzen von Dienstsiegeln

Nr. 156Evangelische Johanneskirchengemeinde Alheim, Evangelische Kirchengemeinde Gudegrund-Alheim, Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Baumbach, Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Braach und Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Heinebach

Das Dienstsiegel der Evangelischen Johanneskirchengemeinde Alheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Gudegrund-Alheim und der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinden Baumbach, Braach und Heinebach wird aufgrund der Vereinigung der fünf Kirchengemeinden zur Evangelischen Kirchengemeinde Alheim-Braach mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Geltung gesetzt.
Kassel, den 30. September 2025
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Nr. 157Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Breitenbach und Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Hatterode

Das bisher geltende Dienstsiegel der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Breitenbach und der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Hatterode wird aufgrund der Vereinigung der beiden Kirchengemeinden zur Evangelischen Kirchengemeinde Breitenbach-Hatterode außer Geltung gesetzt.
Kassel, den 8. Oktober 2025
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Nr. 158Evangelische Kirchengemeinde Hebel und Evangelische Kirchengemeinde Unshausen

Das Dienstsiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Hebel und der Evangelischen Kirchengemeinde Unshausen wird aufgrund der Vereinigung der beiden Kirchengemeinden zur Evangelischen Kirchengemeinde Am Baumbach mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Geltung gesetzt.
Kassel, den 8. Oktober 2025
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Nr. 159Evangelische Kirchengemeinde Neu-Berich

Das Dienstsiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Neu-Berich wird aufgrund der Vereinigung der Evangelischen Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen und der Evangelischen Kirchengemeinde Neu-Berich zur Evangelischen Martin Luther Gemeinde - Bad Arolsen mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Geltung gesetzt.
Kassel, den 23. September 2025
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Nr. 160Evangelische Kirchengemeinde Schrecksbach und
Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Holzburg

Das Dienstsiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Schrecksbach und der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Holzburg wird aufgrund der Vereinigung der beiden Kirchengemeinden zur Evangelischen Kirchengemeinde Schrecksbach-Holzburg mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Geltung gesetzt.
Kassel, den 24. September 2025
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Aus-, Fort- und Weiterbildung

Nr. 161Angebot zu einem Berufsbegleitenden KSA-Kurs über das Zentrum für Seelsorge und Beratung (ZSB) der EKHN in 2026

Das Angebot richtet sich inhaltlich an Pfarrerinnen und Pfarrer sowie an andere kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer theologischen Ausbildung, die in einem seelsorglichen Praxisfeld tätig sind.
Zulassungsverfahren
Bei Interesse erhalten Sie auf Anfrage beim „Zentrum für Seelsorge und Beratung“ in Darmstadt die Informationen zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen.
Bei Interesse an einem Kurs in der EKHN holen Personen aus der EKKW vor ihrer Bewerbung eine Genehmigung beim Personalbüro ein!

Berufsbegleitender KSA-Kurs der EKHN (ZSB Darmstadt)
Kurszeiten:
30. November - 4. Dezember 2026
15. - 19. Februar 2027
19. - 23. April 2027
14. - 18. Juni 2027
6. - 10. September 2027
Abschlussstudientag am 15. September 2027
Anmeldeschluss: 25. August 2026
Zulassungstag: 21. Oktober 2026
Leitung:
Elke Stern-Tischleder, Pfarrerin i. R., Kursleiterin, Supervisorin (DGfP), Anne Schroth, Pfarrerin, Kursleiterin i. A., Supervisorin (DGfP)
Praxisfeld:
Eigene Dienstbereiche
Tagungsorte:
Haus Sonneck (Marburg) und Zentrum Seelsorge und Beratung (Darmstadt)
Kosten:
Eigenbeitrag für Pfarrerinnen und Pfarrer und ggf. auch für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EKKW sowie hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EKHN: 210,00 Euro, Externe: 2150,00 Euro.
Ausfallgebühr:
Bei Rücktritt ab 6 Wochen vor dem Beginn des Kurses entsteht eine Ausfallgebühr in Höhe des angegebenen Eigenbeitrages, sofern der Platz nicht anderweitig belegt werden kann.
Unterkunft und Verpflegung:
Regelung und Finanzierung durch die Teilnehmenden. Für Pfarrerinnen und Pfarrer der EKKW gewährt die Landeskirche einen Zuschuss. Andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ersuchen bei ihren Dienststellen darum.
Genehmigung in EKKW:
vor dem Kurs über das Personalbüro, Herrn Voit, und das Referat für Sonderseelsorge, Pfrin. Birgit Inerle
Anfrage der Bewerbungsunterlagen:
Zentrum für Seelsorge und Beratung, Herdweg 122b, 64287 Darmstadt, Telefon: 06151 35936-10, E-Mail: irene.baindl@ekhn.de, zsb@ekhn.de

Personal- und Stellenangelegenheiten

Nr. 162Personalia

Die Inhalte des Abschnitts „Personalia“ sind im Internet nicht einsehbar.

Nr. 163Pfarrstellenausschreibungen

Pfarrstelle für Vertretungsdienst im Kirchenkreis Hersfeld-Rotenburg
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
mit der Pfarrstelle verbunden ist die Vertretung in der Pfarrstelle der ständigen Stellvertretung des Dekans des Kirchenkreises Hersfeld-Rotenburg (halber Dienstauftrag), sodass ein voller Dienstauftrag ausgeschrieben ist.
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
* * *
Pfarrstelle für Vertretungsdienst im Kirchenkreis Hofgeismar-Wolfhagen
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
* * *
2. Pfarrstelle Fuldatal (Simmershausen), Kirchenkreis Kaufungen
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
Mit der Pfarrstelle kann die Beauftragung mit der Profilstelle für Spiritualität im Kirchenkreis Kaufungen (Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag) verbunden werden (siehe separate Ausschreibung).
* * *
2. Pfarrstelle Hasselroth, Kirchenkreis Kinzigtal
(ab 1. Januar 2026 Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin und nach Präsentation.
(Eine gleichzeitige Bewerbung auf die landeskirchliche Pfarrstelle für Seelsorge in den Pflegeinrichtungen Schloss Meerholz ist möglich.)
* * *
Hümme, Kirchenkreis Hofgeismar-Wolfhagen
(ab 1. Januar 2026 Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
* * *
2. Pfarrstelle Niestetal (Sandershausen), Kirchenkreis Kaufungen
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
* * *
Profilstelle Kinder- und Jugendarbeit im Kirchenkreis Fulda
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin und ist (zunächst) befristet bis zum 31. Dezember 2031.
* * *
Profilstelle Spiritualität, Kirchenkreis Kaufungen
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Die Pfarrstelle soll mit einer halben Gemeindepfarrstelle im Kirchenkreis Kaufungen verbunden sein.
Siehe hierzu auch die separate Ausschreibung der 2. Pfarrstelle Fuldatal.
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin und ist (zunächst) befristet bis zum 31. Dezember 2031.
* * *
Landeskirchliche Pfarrstelle für Seelsorge in den Pflegeeinrichtungen Schloss Meerholz
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin für die Dauer von fünf Jahren.
Nähere Auskunft erteilt die Leiterin des Referats Sonderseelsorge im Landeskirchenamt, Pfarrerin Birgit Inerle, Telefon: 0561 9378-285.
(Eine gleichzeitige Bewerbung auf die 2. Pfarrstelle Hasselroth ist möglich.)
* * *
Landeskirchliche Pfarrstelle eines Studienleiters/einer Studienleiterin (m/w/d) in der Arbeitsstelle gemeinschaftlich feiern am Evangelischen Studienseminar in Hofgeismar
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Die Besetzung erfolgt auf Beschluss der Bischöfin für die Dauer von sieben Jahren.
Dienstsitz ist das Evangelische Studienseminar in Hofgeismar.
Nähere Auskünfte erteilen die Direktorin des Studienseminars, Pfarrerin Prof. Dr. Regina Sommer, Telefon: 05671 881-271, E-Mail: direktorat.studienseminar@ekkw.de, und der Vorsitzende der Stiftung Gottesdienst, Pfarrer Dr. Stephan Goldschmidt, Telefon: 0511 35393374, E-Mail: info@gottesdienst-stiftung.de).
* * *
Hinweise zu Bewerbungen:
Die Profile der ausgeschriebenen Pfarrstellen sind im Landeskirchenamt, Referat „Personalverwaltung Theologisches Personal“, auf Anfrage erhältlich sowie im Internet unter
https://www.ekkw.de/service/pfarrstellen.
Die Mietwerte der Pfarrhäuser/Pfarrdienstwohnungen für die ausgeschriebenen Pfarrstellen können beim Landeskirchenamt in Kassel unter Telefon: 0561 9378-218 erfragt werden.
Bewerbungen sind bis zum 1. Dezember 2025 unmittelbar und ausschließlich an das Landeskirchenamt, Referat „Personalverwaltung Theologisches Personal“ in elektronischer Form per E-Mail an personalwesentheologen@ekkw.de zu richten.
Allen Bewerbungen sind ein tabellarischer Lebenslauf und ein Kurzbericht zur bisherigen Tätigkeit und zu Schwerpunkten der Arbeit und der Fortbildung sowie Hinweise zur Motivation der Bewerbung beizufügen. Diese Unterlagen sind zur Weitergabe an die ausgeschriebenen Gemeinden bestimmt. Wir weisen darauf hin, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden können.
Bei bereits vom Bewerber bzw. der Bewerberin versehenen Pfarrstellen entfällt die Vorlage der Unterlagen.

Nichtamtlicher Teil

Stellenausschreibungen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Nr. 164Landeskirchliche Pfarrstelle einer Studienleiterin/eines Studienleiters (m/w/d)
am Religionspädagogischen Institut (RPI) der EKKW und der EKHN
für die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden mit dem Dienstsitz in Marburg

Im Religionspädagogischen Institut (RPI) der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ist zum 1. Februar 2026 eine Studienleitungsstelle für die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden mit Dienstsitz in Marburg zu besetzen. Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber (m/w/d) arbeitet im Team mit einer zweiten Studienleitung für Konfirmandenarbeit. Beide Studienleitungen betreuen die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden in beiden Landeskirchen.
Zum Aufgabengebiet der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers (m/w/d) gehören:
  • selbstständige Organisation, Planung und Durchführung von Fortbildungsangeboten,
  • Beratung und Begleitung von Pfarrerinnen und Pfarrern, Pfarrkonferenzen und Nachbarschafts- bzw. Kooperationsräumen, Kirchenvorständen und Gemeinden, Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen hinsichtlich der Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden,
  • die Weiterentwicklung des Arbeitsbereichs Konfirmandenarbeit für beide Landeskirchen,
  • Aufbau und Unterstützung von Netzwerken,
  • die Mitwirkung in der Ausbildung der Vikarinnen und Vikare für die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden,
  • Entwicklung und Erstellung von Arbeitsmaterialien u. ä.,
  • Vertretung des RPI auf EKD-Ebene in der ALPIKA-AG-Konfirmandenarbeit,
  • Offenheit und Bereitschaft zur Übernahme weiterer Aufgaben im Institut.

Für die Übernahme der ausgeschriebenen Stelle werden folgende Voraussetzungen erwartet:
  • mehrjährige Praxis in der Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden sowie Teamern in der EKKW oder die Bereitschaft sich in die Spezifika der Konfirmand:innenarbeit in der EKKW einzuarbeiten,
  • Erfahrungen im Bereich der Aus- oder Fortbildung,
  • gute pädagogische und religionspädagogische Kenntnisse und die Bereitschaft, diese zu vertiefen,
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur Weiterentwicklung der Konfirmandenarbeit in Theorie und Praxis,
  • Fähigkeit zur Strukturierung der eigenen Arbeit,
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur Kooperation,
  • Mobilität im Bereich des Zuständigkeitsgebietes,
  • Beratungskompetenz,
  • Erfahrungen in der Arbeit im Team.
Bewerben können sich Pfarrerinnen und Pfarrer (m/w/d) der EKKW und der EKHN, die die genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin. Die Besoldung erfolgt nach A 13/A 14. Die Berufung erfolgt für die Dauer von fünf Jahren mit der Möglichkeit der Wiederbewerbung. Pfarrerinnen und Pfarrer (m/w/d) der EKHN werden zu diesem Dienst in die EKKW beurlaubt.
Die derzeitige Stelleninhaberin wird sich auf die Stelle bewerben.
Bewerbungen sind bis zum 30. November 2025 zu richten an das
RPI der EKKW und der EKHN
Direktorin Dr. Anke Kaloudis
Rudolf-Bultmann-Straße 4
35039 Marburg
Weitere Auskünfte erteilt die Direktorin Dr. Anke Kaloudis:
Telefon: 06421 9690-114,
E-Mail: anke.kaloudis@rpi-ekkw-ekhn.de

Sonstige Stellenausschreibungen

Nr. 165Militärgeistliche bzw. Militärgeistlicher und Leiterin bzw. Leiter
des Evangelischen Militärpfarramtes Bad Salzungen

Im Bereich des Evangelischen Militärdekanats (EMilD) Mitte ist der mit der Besoldungsgruppe A 13/14 gemäß Bundesbesoldungsordnung, Teil A, bewertete Dienstposten „Militärgeistliche bzw. Militärgeistlicher und Leiterin bzw. Leiter des Evangelischen Militärpfarramtes Bad Salzungen“ zum 1. Mai 2026 neu zu besetzen.
Nach einer in der Regel dreimonatigen Probezeit im Arbeitsverhältnis werden Sie in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von zunächst sechs Jahren berufen.
Der Pfarrdienst in der Militärseelsorge erlaubt Ihnen, Ihre Arbeit auf pastorale Kernaufgaben zu konzentrieren. Sie werden in Ihrem Militärpfarramt als Dienststellenleiter oder Dienststellenleiterin eingesetzt und sind dienstwohnungsberechtigt.
Sie werden in Bad Salzungen in Verwaltungsangelegenheiten und diakonisch unterstützt durch
  • eine Militärseelsorgeassistentin mit diakonischer Zusatzqualifikation, die in Ihrer Abwesenheit die erste Anlaufstelle für alle Anliegen der Soldatinnen und Soldaten ist.
Ihnen stehen zur Verfügung:
  • ein Dienstwagen,
  • ein Büro und
  • ein Besprechungsraum.

Aufgabengebiet:
  • Sie stellen die seelsorgliche Begleitung von Soldatinnen und Soldaten und ihrer Angehörigen in Bad Salzungen, Gotha, Oberschönau/Oberhof und Suhl sicher.
  • Sie führen Lebenskundlichen Unterricht und Lebenskundliche Seminare für Soldatinnen und Soldaten durch.
  • Sie halten regelmäßig Standortgottesdienste und Andachten.
  • Sie veranstalten Rüstzeiten für Soldatinnen und Soldaten, Soldatenpaare und Soldatenfamilien.
  • Sie nehmen an mehrtägigen Konventen des EMilD Mitte teil.
  • Sie arbeiten mit den benachbarten Militärpfarrämtern (auch in der Ökumene) und der Außenstelle Mitte des Militärrabbinats zusammen.
  • Sie begleiten Soldatinnen und Soldaten bei internationalen Einsätzen der Bundeswehr und im Übungsbetrieb.
Qualifikationserfordernisse:
Zwingend:
  • Sie sind evangelische Theologin oder evangelischer Theologe und verfügen über die Ordination einer Gliedkirche der EKD (Landeskirche).
  • Sie werden von Ihrer Landeskirche für den Dienst in der Militärseelsorge freigestellt.
  • Sie verfügen über Gleichstellungskompetenz.
Erwünscht:
  • Sie verfügen über mehrjährige Erfahrung in der Leitung einer Kirchengemeinde.
  • Sie verfügen über Erfahrung im Unterrichten und Kenntnisse in Methodik und Didaktik.
  • Sie verfügen über Team- und Kommunikationsfähigkeit.

Ergänzende Informationen:
  • Sie arbeiten in Vollzeit oder in Teilzeit.
  • Telearbeit und mobiles Arbeiten sind nach Prüfung im Einzelfall möglich. Die ganztägige Ansprechbarkeit ist für die spezifisch pastorale Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten.
  • Die Bereitschaft zum Führen des Dienst-Kfz, zur Durchführung von – auch mehrtägigen und ggf. kurzfristigen – Dienstreisen und darüber hinaus zur seelsorglichen Einsatzbegleitung im Ausland in Vollzeit sowie zur ökumenischen und multireligiösen Zusammenarbeit wird vorausgesetzt.
  • Für die Einsatzbegleitung ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü2 nach § 9 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) erforderlich.
  • Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
  • Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.

Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit einem lückenlosen tabellarischen Lebenslauf unter Angabe und Beifügung der von Ihnen erworbenen Qualifikationen und der Einwilligung zur Einsicht in Ihre Personalakte schriftlich oder per E-Mail (EKAReferatI@bundeswehr.org) an
Evangelisches Kirchenamt für die Bundeswehr (EKA)
Referat I
Jebensstraße 3
10623 Berlin
unter zumindest nachrichtlicher Beteiligung des landeskirchlichen Dienstweges und der personalbearbeitenden Dienststelle Ihrer Landeskirche bis spätestens 14. November 2025.
Für Rückfragen stehen der Leiter des Referats I (Personal, Organisation, Einsatz, Aus- und Fortbildung) im EKA, Direktor beim EKA Burkhardt (Tel. 030 310 181 170), und die Leiterin des EMilD Mitte, Leitende Militärdekanin Prof. Dr. Lammer (Tel. 030 49 81 20 31), gerne zur Verfügung.

Stellenausschreibungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern

Nr. 166Kur- und Urlauberseelsorge- sowie Kantoreneinsätze 2026


Mitarbeiten, wo andere Urlaub machen?
Und die schönsten Orte Bayerns genießen?
Bewerben Sie sich jetzt für unsere Kur- und Urlauberseelsorge- und Kantoreneinsätze 2026.
Viele Urlauber und Kurgäste haben ein großes Bedürfnis nach spirituellen Erfahrungen. Kirchengemeinden in bayerischen Kur- und Urlauberorten reagieren darauf mit besonderen Angeboten. Um sie in der Hochsaison 2026 (Mai bis September und Weihnachten) darin zu unterstützen, werden in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern ca.
70 Kur- und Urlauberseelsorgeeinsätze
und
40 Kur- und Urlauberkantoreneinsätze
ausgeschrieben.
Wir freuen uns auf Kolleg*innen aus ganz Deutschland, die lebensnah verkündigen, im Rahmen der örtlichen Kur- und Urlauberseelsorgekonzepte mitarbeiten und sich mit spirituellen Angeboten einbringen oder die als Kirchenmusiker*innen auf ihre Weise zur Verkündigung beitragen und Gästen und Einheimischen besondere Musik-Momente schenken. Wichtig ist uns dabei ein Gespür für die volkskirchliche Situation von Kur- und Urlaubergemeinden.
Informationen zu den Einsätzen und Bewerbungsunterlagen können ab Oktober im Referat Kirche in Tourismus und Sport per E-Mail (dalena.straninger@elkb.de) angefordert werden. Die Bewerbungen müssen per E-Mail auf dem Dienstweg und zusätzlich an unten genannte Adresse bis spätestens 24. November 2025 vorliegen.
Evang.-Luth. Kirche in Bayern
Landeskirchenamt
Referat K4.4.1
Katharina-von-Bora-Str. 7-13
80333 München
Impressum
Herausgeber:Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, Landeskirchenamt, Kassel – Körperschaft des öffentlichen Rechts
Telefon: 0561 9378-0, Fax: 0561 9378-400; E-Mail: landeskirchenamt@ekkw.de
Bankverbindung:Evangelische Bank eG, IBAN: DE33 5206 0410 0000 0030 00, BIC: GENODEF1EK1
Redaktion:Landeskirchenamt, Büro unabhängiger Geschäftsstellen, Telefon: 0561 9378-277; E-Mail: bug@ekkw.de
Herstellung:Druckerei im Landeskirchenamt, Kassel
Abonnement:Das Kirchliche Amtsblatt erscheint monatlich bzw. bei Bedarf. Das Jahresabonnement kostet 30,00 Euro (inklusive Versandkosten).
Es verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern es nicht bis zum 15.11. schriftlich, per Fax oder E-Mail gekündigt wird.