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Ausgabe 9 / 141. JahrgangKassel, 30. September 2026
Satzungen
Nr. 102Änderung der Satzung des Zweckverbandes Diakoniestation Fulda-Eder
Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes Diakoniestation Fulda-Eder hat eine Änderung der Satzung des Zweckverbandes am 5. August 2026 beschlossen.
Die Satzungsänderung ist gemäß § 16 Absatz 1 des Kirchengesetzes über die Gesamt- und Zweckverbände in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom Landeskirchenamt genehmigt worden und wird nachstehend bekannt gemacht.
Kassel, den 17. September 2026 | Landeskirchenamt |
Dr. Wellert | |
Oberlandeskirchenrätin | |
- In § 1 Absatz 1 werden die Angaben „Ellenberg“ und „Guxhagen-Breitenau“ gestrichen und durch die Angabe „Guxhagen“ ersetzt.
- § 10 wird durch folgenden § 10 ersetzt: „Die Änderung der Satzung tritt mit Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck in Kraft, frühestens jedoch zum 1. Januar 2027.“
Nr. 103Änderung der Satzung des Zweckverbandes Evangelischer Kindertagesstätten
im Kirchenkreis Hanau
im Kirchenkreis Hanau
Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes Evangelischer Kindertagesstätten im Kirchenkreis Hanau hat eine Änderung der Satzung des Zweckverbandes beschlossen.
Die Satzungsänderung ist gemäß § 16 Absatz 1 des Kirchengesetzes über die Gesamt- und Zweckverbände in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom Landeskirchenamt genehmigt worden und wird nachstehend bekannt gemacht.
Kassel, den 14. September 2026 | Landeskirchenamt |
Dr. Wellert | |
Oberlandeskirchenrätin | |
- In § 1 Absatz 1 Satz 1 wird hinter der Angabe „Schöneck“ die Angabe „,Stadt Frankfurt am Main“ eingefügt.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- In Absatz 1 werden folgende Sätze 2 und 3 eingefügt: „Mitglied des Vorstandes muss ein aus dem Kirchenkreisvorstand des Kirchenkreises, in dem der Zweckverband seinen Sitz hat, entsandtes Mitglied sein. Dieses Mitglied kann gemäß Absatz 6 entsandt und darf kein hauptamtliches Mitglied gemäß Absatz 2 sein.“
- Absatz 4 wird durch folgenden Absatz 4 ersetzt:„(4) Den beiden geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern obliegt die Wahrnehmung von Vorstandsvorsitz und Stellvertretung im Vorsitz. Die Mitglieder des Vorstandes gemäß den Absätzen 5 und 6 legen fest, welchem geschäftsführenden Vorstandsmitglied der Vorstandsvorsitz bzw. die Stellvertretung übertragen wird. Ist ein geschäftsführendes Mitglied oder sind beide geschäftsführenden Mitglieder Mitarbeitende des Zweckverbandes, so hat das gemäß Absatz 1 Satz 2 aus dem Kirchenkreisvorstand entsandte Mitglied den Vorsitz im Zweckverbandsvorstand.“
Bekanntmachungen
Nr. 104Auflösung des Zweckverbandes Evangelischer Kindergarten Niederaula
Die Kirchenvorstände der Mitgliedskirchengemeinden des Zweckverbandes Evangelischer Kindergarten Niederaula haben die Auflösung des Zweckverbandes mit Ablauf des 31. Dezember 2026 beschlossen.
Gemäß § 2 Absatz 7 des Kirchengesetzes über die Gesamt- und Zweckverbände in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 18. März 1969 (KABl. S. 25) in der jeweils gültigen Fassung wird die vom Landeskirchenamt genehmigte Auflösung des Zweckverbandes bekannt gemacht.
Kassel, den 14. September 2026 | Landeskirchenamt |
Dr. Wellert | |
Oberlandeskirchenrätin | |
Außergeltungsetzen von Dienstsiegeln
Nr. 105Zweckverband Evangelischer Kindergarten Niederaula
Das Dienstsiegel des Zweckverbandes Evangelischer Kindergarten Niederaula wird aufgrund der Auflösung des Zweckverbandes mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Geltung gesetzt.
Kassel, den 14. September 2026 | Landeskirchenamt |
Dr. Wellert | |
Oberlandeskirchenrätin | |
Aus-, Fort- und Weiterbildung
Nr. 106Fortbildungen 2027
für Pfarrerinnen und Pfarrer, Prädikantinnen und Prädikanten
für Pfarrerinnen und Pfarrer, Prädikantinnen und Prädikanten
20.01.-22.01. | Systemisches Coaching für Mentor*innen / Modul II |
25.01.-28.01. | Studienleiterkonferenz „Mir ist gegeben alle Macht im Himmel und auf Erden!“ |
28.01. | Weltgebetstag mit Kindern und Familien feiern 2027 |
31.01.-05.02. | Inseltage auf Norderney Naturwahrnehmung – Spiritualität – Selbstfürsorge |
01.02.-05.02. | Seelsorge im Notfall |
03.02. | Weltgebetstag mit Kindern und Familien feiern 2027 |
05.02.-07.02. | Erzählwerkstatt |
08.02.-10.02. | BEF: Kompetenzwerkstatt Leitung mit H. Hermann / Modul 1 |
10.02.-12.02. | Fortbildungsreihe: „Gemeinde leiten praktisch" Modul 3 / Kommunikation als Leitungsinstrument |
16.02.-18.02. | An den Grenzen der Sprache Kooperation mit dem Pastoralkolleg Meißen |
19.02. | Team-Power Zukunft gemeinsam gestalten |
24.02.-26.02. | Stille und Pausen Achtsamkeit in Kommunikation und Präsenz |
01.03.-05.03. | Predigen wie TED Kooperation mit dem Pastoralkolleg Ratzeburg |
08.03.-11.03. | Und was kommt danach? Das Ende der eigenen Berufszeit in den Blick nehmen |
10.03.-12.03. | Systemisches Coaching für Mentor*innen / Modul III |
15.03.-18.03. | Judenfeindschaft und Muslimfeindschaft begegnen Kooperation mit dem Pastoralkolleg Loccum |
05.04.-06.04. | Fortbildungsreihe: „Gemeinde leiten praktisch“ Modul 4 / Selbstfürsorge und Selbstmanagement |
08.04. | Team-Power Zukunft gemeinsam gestalten |
09.04. | Teamwork digital |
12.04.-16.04. | Kirchenkreis-Kolleg des KK Werra-Meißner |
17.04. | „Das hätte ihr gefallen“ – Bestattungskultur im Wandel |
19.04. | Digitaler Studientag: Achtung, Vielfalt! – Queersensible Seelsorge in der Praxis |
20.04. | Fundraising-Werkstatt in Kassel |
21.04. | Digitaler Studientag: Die christlichen Rechte |
30.04. | BEF: Leitung Modul 2 / Ermöglichungskompetenz |
18.05.-24.05. | KK Hersfeld-Rotenburg: Studienreise nach Montpellier |
19.05. | Ende der FEA / digitaler Termin |
21.05.-22.05. | Cross-over-Kolleg: „Authentisch werden“ |
24.05.-26.05. | „Mittendrin – Kirche im Sozialraum“ |
31.05.-04.06. | Studienreise „Demokratie braucht Verbündete“ nach Berlin |
07.06.-09.06. | „Mögen Sie mal am Duschkopf lauschen…?" Pop-Up-Praxis |
09.06.-11.06. | Gottes Nähe ist Mobil – Migration |
14.06. | BEF: Leitung Selbstführungskompetenz |
14.06.-16.06. | Fortbildungsreihe: „Gemeinde leiten praktisch“ Modul 5 / Umgang mit Konflikten |
20.06.-27.06. | Studienreise: Alles bleibt anders – Was machst du daraus? Kooperation mit dem Pastoralkolleg der Ev.-Lutherischen Kirche in Bayern, Neuendettelsau |
15.07.-18.07. | „biblioart® - Die Energie des Evangeliums künstlerisch-sozial erleben“ Kooperation mit dem Theologischen Studienseminar Pullach |
30.08.-03.09. | Kirchenkreis-Kolleg des KK Kinzigtal |
04.09. | Team-Power Zukunft gemeinsam gestalten |
13.09.-15.09. | „Was glaubst Du denn?“ Die „einfachen“ theologischen Fragen |
20.09.-22.09. | „Letztes Ma(h)l? – Abendmahl neu entdecken“ |
21.09.-23.09. | Singles in der Gemeinde – Impulse für die kirchliche Praxis Kooperation mit dem Pastoralkolleg Loccum |
30.09.-01.10. | Digitaler Doppelstudientag Geschäftsführung und Verwaltung |
19.10.-22.10. | Kirchenkreis-Kolleg des KK Schwalm-Eder |
25.10. | Team-Power Zukunft gemeinsam gestalten |
27.10. | Digitaler Studientag: Kirchliches Bauwesen |
28.10. | Von Kaffeetassen, Haustürschlüsseln und anderen Gottesbeweisen - eine digitale Schreibwerkstatt |
01.11.-05.11. | „Hurra, die Welt geht unter!“ - Die neue Lust an der Apokalypse Kooperation mit dem Theologischen Studienseminar Pullach |
03.11.-05.11. | System. Coaching Modul I |
16.11. | Digitaler Studientag: Allein unter Vielen Einsamkeit als Herausforderung für Gesellschaft und Kirche |
18.11.-19.11. | Digitaler Doppelstudientag: Gott auf dem Sofa – Religion in Serien |
22.11.-26.11. | Einkehrtage im Kloster Bursfelde |
26.11. | Digitaler Follow up „Letztes Ma(h)l? – Abendmahl neu entdecken“ |
Anmeldehinweise
Anmeldung
Bitte melden Sie sich zu den Veranstaltungen über die Homepage oder per E-Mail. Sie erhalten eine schriftliche Anmeldebestätigung.
Für die Veranstaltungen erhalten Sie ein Einladungsschreiben oder bei digitalen Veranstaltungen eine E-Mail mit dem Zugangslink.
Mögliche Änderungen, Aktualisierungen und Ergänzungen zum Jahresprogramm finden Sie auf unserer Homepage. Zusätzlich informieren wir Sie dreimal im Jahr mit einem Newsletter.
Kosten
Die Kosten für die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen des Studienseminars trägt in der Regel die Landeskirche für die Teilnehmer aus der EKKW. Für verschiedene Kollegs erheben wir einen Eigenbeitrag (siehe Ausschreibungstext). Die Rechnung über den Eigenbeitrag erhalten Sie per E-Mail.
Stornierung ohne Eigenbeitrag
Die Stornobedingungen und -kosten richten sich nach dem Tagungsort. Für Veranstaltungen im Studienseminar werden pro Kollegtag 30 Euro in Rechnung gestellt, wenn eine Abmeldung später als 32 Tage vor Beginn des Kollegs bei uns eingeht. Ab diesem Zeitpunkt besteht für das Studienseminar keine Möglichkeit der Stornierung gegenüber der Tagungsstätte, so dass das Studienseminar die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt. Mit den 30 Euro pro Tag geben wir diese Kosten zu ca. einem Drittel an Sie weiter. Bei Veranstaltungen in anderen Tagungsstätten werden die jeweils geltenden Stornoregelungen angewandt und entstehende Kosten weitergegeben. Die Details der Stornoregelungen gehen Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu.
Stornierung mit Eigenbeitrag
Sollte bei einer Veranstaltung in Hofgeismar ein Eigenbeitrag fällig sein, wird dieser bei einer Absage wie folgt erstattet:
bis 3 Monate vor Kollegbeginn 100 % des Eigenbeitrags,
bis 6 Wochen vor Kollegbeginn 50 % des Eigenbeitrags.
Eigenanteile werden vollständig erstattet, wenn sich ein Ersatz von der Warteliste findet.
Studienreisen
Für Studienreisen versenden wir eine gesonderte schriftliche Anmeldung und Informationen zu Reisepreis und Stornobedingungen. Die Anmeldung ist erst mit Eingang des Anmeldeformulars verbindlich.
Fahrtkosten
Fahrtkosten für Pfarrer:innen der EKKW zu Pastoralkollegs und Studientagen innerhalb der Landeskirche werden abzüglich eines Eigenanteils in Höhe von 10 Euro erstattet.
Ehrenamtliche bekommen die einfache Strecke erstattet.
Im Übrigen gelten die landeskirchlichen Bestimmungen.
Fahrtkosten für Studientage außerhalb der Landeskirche müssen von den Teilnehmenden selbst getragen werden.
Datenschutz ist uns wichtig. Alle Hinweise dazu finden Sie auf der Homepage:
www.studienseminar-hofgeismar.de
www.studienseminar-hofgeismar.de
Personal- und Stellenangelegenheiten
Nr. 107Personalia
Die Inhalte des Abschnitts „Personalia“ sind im Internet nicht einsehbar.
Nr. 108Pfarrstellenausschreibungen
Flörsbachtal-Lettgenbrunn, Kirchenkreis Kinzigtal
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
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1. Pfarrstelle Immenhausen-Espenau, Kirchenkreis Hofgeismar-Wolfhagen
Profilstelle mit dem Schwerpunkt in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen sowie jungen Familien
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Profilstelle mit dem Schwerpunkt in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen sowie jungen Familien
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
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Michelbach, Kirchenkreis Marburg
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Die Stelle wird erneut ausgeschrieben und besetzt nach Gemeindewahl.
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1. Pfarrstelle Wolfhagen, Kirchenkreis Hofgeismar-Wolfhagen
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
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Lukasgemeinde Kalbach, Kirchenkreis Fulda
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
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Kirchenkreispfarrstelle „Theologische Leitung für die evangelischen Kindertagesbetreuungseinrichtungen auf dem Gebiet des Gesamtverbandes Marburg“, Kirchenkreis Marburg
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
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Kirchenkreispfarrstelle für Klinikseelsorge im Kirchenkreis Werra-Meißner
hier: Klinikseelsorge in der LICURA Orthopädischen Klinik und dem dazugehörigen Rehabilitationszentrum in Hessisch Lichtenau
hier: Klinikseelsorge in der LICURA Orthopädischen Klinik und dem dazugehörigen Rehabilitationszentrum in Hessisch Lichtenau
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin für die Dauer von zunächst fünf Jahren.
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Landeskirchliche Pfarrstelle der/des Beauftragten für Flucht und Migration
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin für die Dauer von fünf Jahren.
Nähere Auskünfte erteilt der Leiter des Referats „Diakonie“, Dr. Oliver Schmalz, Telefon: 0561 9378-1973, E-Mail: oliver.schmalz@ekkw.de, und der Leiter des Arbeitsfeldes „Flucht, Interkulturelle Arbeit, Migration“ der Diakonie Hessen, Pfarrer Georg Bloch-Jessen, Telefon: 069 7947-6226, E-Mail: georg.bloch-jessen@diakonie-hessen.de.
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1. Pfarrstelle Wächtersbach, Kirchenkreis Kinzigtal
Ausschreibung wegen Feststellung der Anstellungsfähigkeit der mit der Versehung der Pfarrstelle beauftragten Pfarrerin im Probedienst.
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl und Präsentation.
Hinweise zu Bewerbungen: Die Profile der ausgeschriebenen Pfarrstellen sind im Landeskirchenamt, Referat „Personalverwaltung Theologisches Personal“, auf Anfrage erhältlich sowie im Internet unter https://www.ekkw.de/service/pfarrstellen. Die Mietwerte der Pfarrhäuser/Pfarrdienstwohnungen für die ausgeschriebenen Pfarrstellen können beim Landeskirchenamt in Kassel unter Telefon: 0561 9378-218 erfragt werden. Bewerbungen sind bis zum 31. Oktober 2026 unmittelbar und ausschließlich an das Landeskirchenamt, Referat „Personalverwaltung Theologisches Personal“ in elektronischer Form per E-Mail an personalwesentheologen@ekkw.de zu richten. Bitte informieren Sie das für Sie zuständige Dekanat rechtzeitig über Ihre Bewerbung. Allen Bewerbungen sind ein tabellarischer Lebenslauf und ein Kurzbericht zur bisherigen Tätigkeit und zu Schwerpunkten der Arbeit und der Fortbildung sowie Hinweise zur Motivation der Bewerbung beizufügen. Diese Unterlagen sind zur Weitergabe an die ausgeschriebenen Gemeinden bestimmt. Wir weisen darauf hin, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden können. Bei bereits vom Bewerber bzw. der Bewerberin versehenen Pfarrstellen entfällt die Vorlage der Unterlagen. |
Nichtamtlicher Teil
Stellenausschreibungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
Nr. 109Mitarbeiten, wo andere Urlaub machen?
Und die schönsten Orte Bayerns genießen?
Und die schönsten Orte Bayerns genießen?
Bewerben Sie sich jetzt für unsere Kur- und Urlauberseelsorge- und Kantoreneinsätze 2027
Viele Urlauber und Kurgäste haben ein großes Bedürfnis nach spirituellen Erfahrungen. Kirchengemeinden in bayerischen Kur- und Urlauberorten reagieren darauf mit besonderen Angeboten. Um sie in der Hochsaison 2027 (Mai bis September und Weihnachten) darin zu unterstützen, werden in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ca.
70 Kur- und Urlauberseelsorgeeinsätze
und
40 Kur- und Urlauberkantoreneinsätze
ausgeschrieben.
Wir freuen uns auf Kolleg*innen aus ganz Deutschland, die lebensnah verkündigen, im Rahmen der örtlichen Kur- und Urlauberseelsorgekonzepte mitarbeiten und sich mit spirituellen Angeboten einbringen, oder die als Kirchenmusiker*innen auf ihre Weise zur Verkündigung beitragen und Gästen und Einheimischen besondere Musik-Momente schenken. Wichtig ist uns dabei ein Gespür für die volkskirchliche Situation von Kur- und Urlaubergemeinden.
Informationen zu den Einsätzen (3 bzw. 4 Wochen) und Bewerbungsunterlagen können im Referat Kirche in Tourismus und Sport per E-Mail (tourismus@elkb.de) angefordert werden. Die Bewerbungen müssen per E-Mail auf dem Dienstweg und zusätzlich an oben genannter E-Mail-Adresse bis spätestens 21. Oktober 2026 vorliegen.
Stellenausschreibungen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
Nr. 110Studienprogramm an der Near East School of Theology (NEST)
in Beirut/Libanon
in Beirut/Libanon
Von Mitte September bis Mitte Dezember 2027 können Pfarrerinnen und Pfarrer an einer Fortbildung zur Qualifizierung im christlich-islamischen Dialog teilnehmen. Das Studium ist eingebettet in das erste Semester des Studienprogramms „Studium im Mittleren Osten“ an der NEST. Das Programm besteht aus Seminaren, Begegnungen und Exkursionen. Es werden grundlegende Kenntnisse zum Islam und zu den christlichen Kirchen des Nahen Ostens sowohl auf theologischer als auch auf praktischer Ebene vermittelt. Unterrichtssprache ist Englisch.
Das Angebot richtet sich vor allem an Pfarrerinnen und Pfarrer, die Anspruch auf einen dreimonatigen Studienurlaub haben. Ob ein Anspruch besteht, ist vor der Bewerbung für das Studienprogramm mit dem zuständigen Referat für Fortbildung/Studienzeit in der jeweiligen Landeskirche zu klären, eine schriftliche Bestätigung von dort ist der Bewerbung beizufügen. Im Einzelfall kann die Teilnahme auch Pfarrerinnen und Pfarrern ermöglicht werden, für deren Aufgabengebiet eine Qualifizierung im interreligiösen Dialog notwendig ist. Eine Prüfung ist jedoch erforderlich. An dem Programm können auch Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Landeskirchen im Bereich der EKD teilnehmen.
Die NEST liegt in einem gemischten, sehr sicheren Stadtviertel Beiruts nahe der amerikanischen Universität und der deutschen Gemeinde. Sie ist die kirchliche Hochschule, ein kleiner Campus, in dem Theologinnen und Theologen für die evangelischen Kirchen des Nahen und Mittleren Ostens ausgebildet werden. Die Teilnehmenden werden in Zimmern der NEST untergebracht sein und dort auch an den Lehrveranstaltungen teilnehmen (zusammen mit den Studierenden des Studienprogramms „Studium im Mittleren Osten“). Das gemeinsame Leben an der Hochschule verbindet Theologie und Spiritualität, eröffnet die Möglichkeit, unterschiedliche geistliche Traditionen und Kulturen zu erleben und sich darüber auszutauschen. Unterbringung, selbst gestaltete Andachten, Sportmöglichkeiten und Verpflegung sind Teil des Programms.
Das Studiensemester bietet die einmalige Chance, nicht nur den Libanon, das wunderschöne „Land der Zedern“, aus nächster Nähe wahrzunehmen, sondern auch den Islam aus einer Mehrheitsperspektive kennenzulernen sowie viel über den konfessionellen Reichtum und die aktuelle Situation christlicher Kirchen im Nahen und Mittleren Osten zu erfahren. Vor allem ist es anregend, von den Christinnen und Christen, die seit Jahrhunderten mit und unter dem Islam leben, mehr von ihrem Lebensalltag zu erfahren. Spannend sind ihre Wege, mit Musliminnen und Muslimen so ins Gespräch zu kommen, dass sie die christlichen Überzeugungen besser nachvollziehen können. Inspirierend wird es sein, nach Perspektiven für einen jüdisch-christlich-islamischen Dialog unter den derzeitigen Bedingungen zu fragen und auch danach, wie eine gemeinsame Zukunft in der Region Gestalt gewinnen könnte. Die religiöse Vielgestaltigkeit des Landes gibt so Gelegenheit, die Chancen und Grenzen des Miteinanders der Religionen zu erleben und zu reflektieren.
Das Ziel dieses Studienangebots ist die Befähigung, als Multiplikator bzw. Multiplikatorin im interkonfessionellen sowie interreligiösen Dialog mitzuarbeiten. Zum Studienprogramm gehören ein Vorbereitungstreffen sowie ein Auswertungstag.
Das Zentrum Oekumene bereitet mit den Teilnehmenden den Aufenthalt durch Bildungs- und Begleitprogramme intensiv vor und nach und steht für Fragen auch bei kritischen Situationen verlässlich mit Beratung und Alternativen zur Verfügung.
Gesamtkosten ca. 4.000,00 Euro. Für Pfarrer*innen der EKHN und EKKW ist ein Eigenanteil von 50 % einzubringen. Interessierte aus anderen Gliedkirchen der EKD bitten wir, sich nach Zuschussmöglichkeiten in ihren Landeskirchen zu erkundigen. Die Fahrtkosten zu den Vor- und Nachbereitungstreffen sind von den Teilnehmenden zu tragen.
Bewerbungen können bis zum 15. November 2026 erfolgen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Pfarrer Dr. Andreas Goetze, dem Referenten für den interreligiösen Dialog – Schwerpunkt Islam und Christ*innen im Mittleren Osten – im Zentrum Oekumene der EKHN und der EKKW,
E-Mail: goetze@zentrum-oekumene.de,
Telefon: 069 976518-69.
E-Mail: goetze@zentrum-oekumene.de,
Telefon: 069 976518-69.
Die Bewerbungen schicken Sie bitte auf dem Dienstweg an das
Zentrum Oekumene der EKHN und der EKKW
z. Hd. OKR´in Christina Schnepel
Praunheimer Landstraße 206
60488 Frankfurt.
z. Hd. OKR´in Christina Schnepel
Praunheimer Landstraße 206
60488 Frankfurt.
| Impressum | |
| Herausgeber: | Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, Landeskirchenamt, Kassel – Körperschaft des öffentlichen Rechts |
| Telefon: 0561 9378-0, Fax: 0561 9378-400; E-Mail: landeskirchenamt@ekkw.de | |
| Bankverbindung: | Evangelische Bank eG, IBAN: DE33 5206 0410 0000 0030 00, BIC: GENODEF1EK1 |
| Redaktion: | Landeskirchenamt, Büro unabhängiger Geschäftsstellen, Telefon: 0561 9378-343; E-Mail: bug@ekkw.de |
| Herstellung: | Druckerei im Landeskirchenamt, Kassel |
| Abonnement: | Das Kirchliche Amtsblatt erscheint monatlich bzw. bei Bedarf. Das Jahresabonnement kostet 30,00 Euro (inklusive Versandkosten). |
| Es verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern es nicht bis zum 15.11. schriftlich, per Fax oder E-Mail gekündigt wird. | |