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Kirchengesetz über die Einführung der agendarischen Ordnungen “Die Taufe” und “Die Konfirmation”

vom 4. Mai 1972

KABl. S. 95

Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am 4. Mai 1972 in Hofgeismar das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1.

Die agendarischen Ordnungen “Die Taufe” und “Die Konfirmation” werden in der aus der Anlage1# 2#ersichtlichen Fassung in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck eingeführt.
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§ 2.

Das Gesetz tritt am 1. September 1972 in Kraft.

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1 ↑ Nicht abgedruckt; veröffentlicht im KABl. 1972 S. 97.
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2 ↑ Die agendarische Ordnung „Die Taufe“ ist durch Kirchengesetz über die Einführung der agendarischen Ordnung „Die Taufe“ der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 24. November 2021 außer Kraft gesetzt worden.