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Kirchengesetz über die Einführung der agendarischen Ordnungen “Die Taufe” und “Die Konfirmation”
vom 4. Mai 1972
KABl. S. 95
Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am 4. Mai 1972 in Hofgeismar das folgende Kirchengesetz beschlossen:
####§ 1.
Die agendarischen Ordnungen “Die Taufe” und “Die Konfirmation” werden in der aus der Anlage1# 2#ersichtlichen Fassung in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck eingeführt.
#§ 2.
Das Gesetz tritt am 1. September 1972 in Kraft.
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2 ↑ Die agendarische Ordnung „Die Taufe“ ist durch Kirchengesetz über die Einführung der agendarischen Ordnung „Die Taufe“ der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 24. November 2021 außer Kraft gesetzt worden.
2 ↑ Die agendarische Ordnung „Die Taufe“ ist durch Kirchengesetz über die Einführung der agendarischen Ordnung „Die Taufe“ der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 24. November 2021 außer Kraft gesetzt worden.