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Geltungszeitraum von: 01.11.2013
Geltungszeitraum bis: 01.08.2016
Richtlinie für die Einrichtung von Facebook-Fanseiten durch Dezernate und Referate des Landeskirchenamtes
vom 22. Oktober 2013
Das Kollegium des Landeskirchenamtes hat in seiner Sitzung am 22. Oktober 2013 gemäß Artikel 139 Absatz 1 Buchstabe g) der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck folgende Richtlinie beschlossen:
####1. Definition "Facebook-Fanseite"
1 Eine Facebook-Fanseite (auch Facebook-Seite, Fanpage oder Fansite) ist die offizielle Seite einer Organisation, eines Unternehmens oder einer Person des öffentlichen Lebens im sozialen Netzwerk "Facebook". 2 Facebook-Fanseiten haben keine "Freunde", die Mitglieder verknüpfen sich über die "Gefällt-mir"-Funktion mit ihnen. 3 Für die Einrichtung einer Fanseite ist ein persönliches Facebook-Profil eines oder einer Mitarbeitenden erforderlich.
#2. Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fanseite
Für die Einrichtung einer Fanseite durch Mitarbeitende des Landeskirchenamtes für Arbeitsfelder im Zuständigkeitsbereich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Fanseite wird von einem Mitarbeitenden im Auftrag des Landeskirchenamtes oder des jeweiligen Dezernats oder Referats redaktionell betreut.
- Die Fanseite enthält ein Impressum, das den folgenden Vorgaben entspricht:
- Inhalt des Impressums: Folgende Angaben müssen ersichtlich sein:
- der Herausgeber als Diensteanbieter gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)
- der inhaltlich Verantwortliche nach § 55 Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV)(Vorlage im Anhang a)
- Ort für das Impressum: Das Impressum ist in der ausführlichen Beschreibung der Seiteninfo der Facebook-Fanseite zu hinterlegen und am Ende der kurzen Beschreibung mit „Zum Impressum" kenntlich zu machen.(Anleitung im Anhang b).
- Der Name und die Adresse der Fanseite enthalten den Begriff „EKKW" und den Arbeitsbereich; Trenn-Element ist ein Punkt.
- Beispiel-Name: „EKKW.Männer“, unter diesem Namen ist die Seite auffindbar.
- Beispiel-Adresse: „facebook.com/ekkw.maenner“, über diese Adresse kann direkt auf die Seite zugegriffen werden.
- Die geplante Fanseite wird von dem oder der Internetbeauftragten geprüft und der Leitung der Öffentlichkeitsarbeit zur Freigabe vorgelegt.
3. Betreuung der Fanseite und Einbeziehung der Internetredaktion der Landeskirche
1 Bei der Betreuung sind die von Facebook erlassenen Nutzungsbedingungen für Facebook-Fanseiten zu beachten.
2 Die Internetredaktion der Landeskirche ist über die Einrichtung und im Falle einer Einstellung der Fanseite über deren Beendigung zu informieren. 3 Sie erhält administrative Rechte für die Fanseite, um im Falle der Veränderung bei den betreuenden Personen einen Zugriff auf die Fanseite zu gewährleisten.
#4. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
#Anhang
- Vorlage für die Angaben im ImpressumImpressumEvangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (Herausgeber)
Wilhelmshöher Allee 330
34131 Kassel
Tel.: (0561) 9378-0
Fax: (0561) 9378-400
E-Mail: landeskirchenamt@ekkw.de
Internet: www.ekkw.de/landeskirchenamtDie Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Kassel und wird durch den Vizepräsidenten der Landeskirche, Dr. Volker Knöppel, vertreten.Inhaltliche VerantwortungInhaltlich verantwortlich nach § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 55 Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV):Max Mustermann, <Funktion lt. Geschäftsverteilungsplan LKA>
Tel.: (0561) 9378-xxx
Fax: (0561) 9378-xxx
E-Mail: Max.Mustermann@ekkw.de - Anleitung zum Hinterlegen des Impressums auf der Facebook-Fanseite
Im Feld "Kurze Beschreibung" ist am Ende der Beschreibung "(Zum Impressum)" zu hinterlegen. Dieses Feld wird auf der Fanseite direkt unter dem Profilbild angezeigt.
Die Impressums-Angaben sind dann im Feld "Ausführliche Beschreibung" zu notieren.