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Ausgabe 6 / 137. JahrgangKassel, 30. Juni 2022
Kirchengesetze / Verordnungen / Andere Normen
Nr. 88Gesetzesvertretende Verordnung zur Aussetzung der prozentualen Anpassung
des wohnungsbezogenen Bestandteils des Grundgehalts
des wohnungsbezogenen Bestandteils des Grundgehalts
Vom 23. Mai 2022
Der Rat der Landeskirche hat am 23. Mai 2022 gemäß Artikel 132 Buchstabe a) der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967 (KABl. S. 19) die folgende gesetzesvertretende Verordnung beschlossen:
###Artikel 1
(
1
)
§ 8 Absatz 1 Satz 4 2. Halbsatz des Ausführungsgesetzes zum Besoldungs- und Versorgungsgesetz der EKD vom 22. November 2016, KABl. S. 159, zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 24. November 2021, KABl. S. 204, wird für die Jahre 2022 und 2023 ausgesetzt.
(
2
)
Der gemäß § 8 Absatz 1 Satz 3 gegebenenfalls einzubehaltende Familienzuschlag der Stufe 1 wird in den Jahren 2022 und 2023 ebenfalls nicht entsprechend der prozentualen Anpassung des Grundgehalts erhöht.
#Artikel 2
Die Änderung tritt mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft.
#Vorstehende Verordnung wird hiermit veröffentlicht.
Kassel, den 9. Juni 2022 | |
Dr. Hofmann | |
Bischöfin |
Nr. 89Ordnung des beruflichen Dienstes der Küsterinnen und Küster
Vom 24. Mai 2022
Das Landeskirchenamt hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2022 gemäß Artikel 139 Absatz 1 Buchstabe g der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967 (KABl. S. 19) folgende Ordnung beschlossen:
####Präambel
Küsterinnen und Küster üben einen kirchlichen Dienst aus. Sie unterstützen durch ihren Dienst die Verkündigung des Evangeliums insbesondere bei Gottesdiensten, Amtshandlungen und weiteren Veranstaltungen der Kirchengemeinde.
Sie nehmen die Pflege und Betreuung der ihnen anvertrauten kirchlichen Gebäude mitsamt Inventar und der Liegenschaften wahr.
#§ 1 Geltungsbereich
(
1
)
Diese Ordnung gilt für alle haupt- und nebenberuflichen Küsterinnen und Küster in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
(
2
)
Auf Arbeitsverhältnisse der Küsterinnen und Küster findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder – TV-L – und ergänzende Regelungen nach Maßgabe des Beschlusses der Arbeitsrechtlichen Kommission in der jeweils geltenden Fassung sowie die weiteren nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz verbindlichen arbeitsrechtlichen Regelungen Anwendung. Die Anstellung erfolgt aufgrund eines Vertrags nach dem Muster gemäß Anlage 3 zum TV-L-Anwendungsbeschluss.
#§ 2 Anstellungsvoraussetzung
Die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Hessen-Rheinhessen gehört, ist Voraussetzung für eine Anstellung.
#§ 3 Dienstvorgesetzter
Die Dienstaufsicht obliegt dem Kirchenvorstand. Sie kann durch entsprechenden Beschluss auf ein Mitglied des Kirchenvorstandes delegiert werden.
#§ 4 Aufgaben
(
1
)
Die Aufgaben der Küsterin oder des Küsters sind in einer schriftlichen Dienstanweisung festzulegen. Diese soll regelmäßig – auch hinsichtlich der Übereinstimmung des Umfangs mit der vereinbarten Arbeitszeit – überprüft werden. Neben regelmäßigen Dienstbesprechungen mit dem oder der Dienstvorgesetzten ist die Küsterin oder der Küster einmal jährlich zu einer Kirchenvorstandssitzung einzuladen. Darüber hinaus soll die Küsterin oder der Küster bei wichtigen Fragen zu ihrem oder seinem Arbeitsbereich mit beratender Stimme hinzugezogen werden.
(
2
)
Aufgaben bei Veranstaltungen Dritter, die beim Anstellungsträger durchgeführt werden und nicht zu den in der Dienstanweisung festgelegten Aufgaben gehören, können der Küsterin oder dem Küster nur mit ihrem oder seinem Einverständnis übertragen werden. Ob der Ausgleich durch Freizeit oder Entgelt für Mehrarbeit bzw. Überstunden erfolgt, ist vorab festzulegen.
#§ 5 Arbeitszeit
Die Verteilung der Arbeitszeit ist in der Dienstanweisung festzulegen. Bei Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst sind die Bestimmungen des TV-L im Hinblick auf die Vergütung sowie bei Dienst an gesetzlichen Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, und Heiligabend oder Silvester im Hinblick auf die Arbeitsbefreiung zu beachten.
#§ 6 Urlaub
Der Erholungsurlaub ist möglichst zu Beginn des Urlaubsjahres zu planen und mit dem oder der Dienstvorgesetzen abzustimmen. Er soll außerhalb der kirchlichen Feiertage (Weihnachten, Ostern, Pfingsten) genommen werden. Weiteres kann in der Dienstanweisung geregelt werden.
#§ 7 Aus- und Fortbildung
Das Küsteramt erfordert eine besondere Aus- und Fortbildung. Sie geschieht in der Regel durch Teilnahme an Lehrgängen, die von der Landeskirche angeboten oder empfohlen werden. Teilnehmerbeiträge und Fahrtkosten von Lehrgängen sind vom Anstellungsträger zu tragen.
#§ 8 Vertretung
Die Vertretung bei Urlaub, Krankheit und sonstiger Abwesenheit der Küsterin oder des Küsters wird durch den oder die Dienstvorgesetzten geregelt.
#§ 9 Arbeitsschutzkleidung und Arbeitsmittel
Wenn bei den übertragenen Tätigkeiten das Tragen von Arbeitsschutzkleidung erforderlich ist, wird diese vom Anstellungsträger gestellt. Wird das Tragen besonderer Kleidung während des Küsterdienstes angeordnet, sind die notwendigen Kosten vom Anstellungsträger zu übernehmen. Die notwendigen Arbeitsmittel werden vom Anstellungsträger gestellt.
#§ 10 Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien zur Ordnung des Küsterdienstes vom 23. Mai 1972 (KABl. S. 71) außer Kraft.
#Vorstehende Ordnung wird hiermit veröffentlicht.
Kassel, den 9. Juni 2022 | Landeskirchenamt |
Dr. Hofmann | |
Bischöfin |
Bekanntmachungen
Nr. 90Tagungstermine der 14. Landessynode 2023 und 2024
2023 | |
Frühjahr: | Donnerstag, 27. bis Samstag, 29. April 2023 |
Herbst: | Montag, 27. bis Donnerstag, 30. November 2023 |
2024 | |
Frühjahr: | Donnerstag, 25. bis Samstag, 27. April 2024 |
Herbst: | Montag, 25. bis Donnerstag, 28. November 2024 |
Kassel, den 11. Juni 2022 | |
Präses der Landessynode | |
Dr. Michael Schneider |
Personal- und Stellenangelegenheiten
Nr. 91Personalia
Die Inhalte des Abschnitts „Personalia“ sind im Internet nicht einsehbar.
Nr. 92Pfarrstellenausschreibungen
Bad Orb, Kirchenkreis Kinzigtal
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
* * *
1. Pfarrstelle Berkatal-Meißner, Kirchenkreis Werra-Meißner
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
* * *
2. Pfarrstelle Berkatal-Meißner, Kirchenkreis Werra-Meißner
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
* * *
2. Pfarrstelle Buchen, Kirchenkreis Hanau
(halber Dienstauftrag)
(halber Dienstauftrag)
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
* * *
Hettenhausen-Dalherda, Kirchenkreis Fulda
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
Hinweise zu Bewerbungen: Die Profile der ausgeschriebenen Pfarrstellen sind im Landeskirchenamt, Referat „Personalverwaltung Theologisches Personal“, auf Anfrage erhältlich sowie im Internet unter https://www.ekkw.de/service/pfarrstellen.php Die Mietwerte der Pfarrhäuser/Pfarrdienstwohnungen für die ausgeschriebenen Pfarrstellen können beim Landeskirchenamt in Kassel unter Telefon: 0561 9378-353 erfragt werden. Bewerbungen sind bis zum 1. August 2022 unmittelbar an das Landeskirchenamt, Referat „Personalverwaltung Theologisches Personal“ zu richten (Durchschrift oder Information an das für den Bewerber bzw. die Bewerberin zuständige Dekanat). Vorrangig bitten wir um Einreichung per E-Mail an pers.theologen.lka@ekkw.de (das Dekanat bitte in CC setzen). Allen Bewerbungen sind ein tabellarischer Lebenslauf und ein Kurzbericht zur bisherigen Tätigkeit und zu Schwerpunkten der Arbeit und der Fortbildung sowie Hinweise zur Motivation der Bewerbung beizufügen. Diese Unterlagen sind zur Weitergabe an die ausgeschriebenen Gemeinden bestimmt. Wir weisen darauf hin, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden können. Bei bereits vom Bewerber bzw. der Bewerberin versehenen Pfarrstellen entfällt die Vorlage der Unterlagen. |
Nichtamtlicher Teil
Stellenausschreibungen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Nr. 93Religionspädagogisches Institut: Stelle einer Studienleiterin bzw. eines Studienleiters
mit Dienstsitz in Darmstadt
mit Dienstsitz in Darmstadt
Das Religionspädagogische Institut (RPI) schreibt zum 16. Mai 2023 die
Stelle einer Studienleiterin bzw. eines Studienleiters mit Dienstsitz in Darmstadt
aus.
Das Religionspädagogische Institut (RPI) ist das gemeinsame Institut der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Es hat seine Zentrale in Marburg und neun integrierte regionale Arbeitsstellen.
Besetzt werden soll eine der beiden Studienleitungsstellen in der regionalen Arbeitsstelle in Darmstadt.
Von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber wird erwartet, dass sie/er die religionspädagogische Arbeit in der Region gestaltet und weiterentwickelt. Die regionalen Fortbildungsangebote sind auf die Bedürfnisse der Schulen und Kirchengemeinden vor Ort hin abzustimmen.
Zusätzlich zu den regionalen Aufgaben übernimmt der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin für das Gesamtinstitut derzeit die fachliche Verantwortung für das Arbeitsfeld der Beruflichen Schulen. Diese fachliche Zuständigkeit kann sich zukünftig verändern.
Zu den Aufgaben gehören:
- die konzeptionelle Weiterentwicklung des Faches Ev. Religion,
- die Zusammenarbeit mit den staatlichen und den kirchlichen Gremien und Einrichtungen in der EKKW und der EKHN, insbesondere mit dem Kirchlichen Schulamt in Darmstadt,
- Planung, Durchführung und Auswertung von pädagogisch-theologischen Fortbildungsangeboten,
- Entwicklung von spirituellen Angeboten für Unterrichtende,
- Angebote zur fachdidaktischen und methodischen Qualifizierung für den Religionsunterricht, Unterrichtsbesuche und Mitwirkung bei Prüfungen,
- Einzelberatungen, Beratung von Fachkonferenzen und Fachsprecherinnen/Fachsprechern,
- Begleitung von Schulen und/oder Fachkonferenzen in Prozessen „dialogischen Lernens“,
- Beratung von Dekanaten und Kirchengemeinden bei religionspädagogischen Fachfragen,
- Erarbeitung und Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien, Medien und weiteren Veröffentlichungen zu religionspädagogischen Fragen und Themen,
- Wahrnehmung der Zuständigkeit für die Beruflichen Schulen für das Gesamtinstitut,
- Bereitschaft zur Übernahme weiterer Aufgaben.
Erwartet werden folgende Fähigkeiten und Qualifikationen:
- Mehrjährige Unterrichtspraxis im Fach Religionsunterricht in Beruflichen Schulen,
- gute Kenntnisse im Bereich Schulpädagogik,
- theologische Reflexionsfähigkeit,
- fundierte theologische und religionspädagogische Kenntnisse,
- Erfahrungen in der Lehrerausbildung und/oder -fortbildung,
- Kommunikations-, Organisations- und Kooperationsfähigkeit,
- Beratungskompetenz,
- Mobilität im Zuständigkeitsbereich.
Bewerben können sich Pfarrerinnen und Pfarrer der EKKW und der EKHN, die die genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin. Die Besoldung erfolgt nach A 13/A 14. Die Berufung erfolgt für die Dauer von fünf Jahren mit der Möglichkeit der Wiederbewerbung. Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN werden zu diesem Dienst in die EKKW beurlaubt. Die aktuelle Stelleninhaberin wird sich auf die Stelle bewerben.
Bewerbungen sind bis zum 30. Juli 2022 zu richten an das
RPI der EKKW und der EKHN
Direktor Uwe Martini
Rudolf-Bultmann-Straße 4
35039 Marburg
Direktor Uwe Martini
Rudolf-Bultmann-Straße 4
35039 Marburg
Weitere Auskünfte erteilt der Direktor Uwe Martini,
Telefon: 06421 969-114,
E-Mail: uwe.martini@rpi-ekkw-ekhn.de.
Telefon: 06421 969-114,
E-Mail: uwe.martini@rpi-ekkw-ekhn.de.
Nr. 94Religionspädagogisches Institut: Stelle einer Studienleiterin bzw. eines Studienleiters
mit Dienstsitz in Fulda
mit Dienstsitz in Fulda
Das Religionspädagogische Institut (RPI) schreibt zum 1. Februar 2023 die
Stelle einer Studienleiterin bzw. eines Studienleiters mit Dienstsitz in Fulda
aus.
Das Religionspädagogische Institut (RPI) ist das gemeinsame Institut der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Es hat seine Zentrale in Marburg und neun integrierte regionale Arbeitsstellen.
Besetzt werden soll eine der beiden Studienleitungsstellen in der regionalen Arbeitsstelle in Fulda.
Von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber wird erwartet, dass sie/er die religionspädagogische Arbeit in der Region gestaltet und weiterentwickelt. Dabei sind u. a. die regionalen Fortbildungsangebote auf die Bedürfnisse der Schulen und Kirchengemeinden vor Ort abzustimmen.
Zusätzlich zu den regionalen Aufgaben übernimmt der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin für das Gesamtinstitut derzeit fachliche Verantwortung für die Sekundarstufe II. Zusätzlich koordiniert der/die Stelleninhaber/in im Bereich Medienbildung die Prozesse digitalen Lernens. Diese fachliche Zuständigkeit kann sich zukünftig verändern.
Zu den Aufgaben gehören:
- die konzeptionelle Weiterentwicklung des Faches Ev. Religion,
- die Zusammenarbeit mit den staatlichen und den kirchlichen Gremien und Einrichtungen in der EKKW und der EKHN,
- Planung, Durchführung und Auswertung von pädagogisch-theologischen Fortbildungsangeboten,
- Entwicklung von spirituellen Angeboten für Unterrichtende,
- Angebote zur fachdidaktischen und methodischen Qualifizierung für den Religionsunterricht, Unterrichtsbesuche und Mitwirkung bei Prüfungen,
- Einzelberatungen, Beratung von Fachkonferenzen und Fachsprecherinnen/Fachsprechern,
- Beratung von Dekanaten und Kirchengemeinden bei religionspädagogischen Fachfragen,
- Koordinierung des Querschnittsthemas „Digitales Lernen“ im RPI,
- Erarbeitung und Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien, Medien und weiteren Veröffentlichungen zu religionspädagogischen Fragen und Themen,
- Wahrnehmung der Zuständigkeit für die Sekundarstufe II für das Gesamtinstitut,
- Bereitschaft zur Übernahme weiterer Aufgaben.
Erwartet werden folgende Fähigkeiten und Qualifikationen:
- Mehrjährige Unterrichtspraxis im Fach Religionsunterricht in der Sekundarstufe II,
- gute Kenntnisse im Bereich Schulpädagogik,
- theologische Reflexionsfähigkeit,
- fundierte theologische und religionspädagogische Kenntnisse,
- Erfahrungen in der Lehrerausbildung und/oder -fortbildung,
- Kommunikations-, Organisations- und Kooperationsfähigkeit,
- Digitalkompetenz,
- Beratungskompetenz,
- Mobilität im Zuständigkeitsbereich.
Bewerben können sich Pfarrerinnen und Pfarrer der EKKW und der EKHN sowie Lehrkräfte, die die genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin. Die Berufung erfolgt für die Dauer von fünf Jahren mit der Möglichkeit der Wiederbewerbung.
Bei Pfarrerinnen und Pfarrern erfolgt die Besoldung nach A 13/A 14. Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN werden zu diesem Dienst in die EKKW beurlaubt.
Bei beamteten Lehrkräften erfolgt die Besoldung nach Besoldungsgruppe A 13/A 14 des Bundesbesoldungsgesetzes, bei anderen Beschäftigten erfolgt die Besoldung entsprechend der geltenden Kirchlichen Entgeltordnung zum TV-L. Lehrkräfte werden vom zuständigen Schulamt in dienstlichem Interesse beurlaubt.
Bewerbungen sind bis zum 30. Juli 2022 zu richten an das
RPI der EKKW und der EKHN
Direktor Uwe Martini
Rudolf-Bultmann-Straße 4
35039 Marburg
Direktor Uwe Martini
Rudolf-Bultmann-Straße 4
35039 Marburg
Weitere Auskünfte erteilt der Direktor Uwe Martini,
Telefon: 06421 969-114,
E-Mail: uwe.martini@rpi-ekkw-ekhn.de.
Telefon: 06421 969-114,
E-Mail: uwe.martini@rpi-ekkw-ekhn.de.
Nr. 95Religionspädagogisches Institut: Stelle einer Studienleiterin bzw. eines Studienleiters
mit Dienstsitz in Gießen
mit Dienstsitz in Gießen
Das Religionspädagogische Institut (RPI) schreibt zum 1. April 2023 die
Stelle einer Studienleiterin bzw. eines Studienleiters mit Dienstsitz in Gießen
aus.
Das Religionspädagogische Institut (RPI) ist das gemeinsame Institut der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Es hat seine Zentrale in Marburg und neun integrierte regionale Arbeitsstellen.
Besetzt werden soll eine der beiden Studienleitungsstellen in der regionalen Arbeitsstelle in Gießen.
Von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber wird erwartet, dass sie/er die religionspädagogische Arbeit in der Region gestaltet und weiterentwickelt. Die regionalen Fortbildungsangebote sind auf die Bedürfnisse der Schulen und Kirchengemeinden vor Ort hin abzustimmen.
Zusätzlich zu den regionalen Aufgaben übernimmt der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin für das Gesamtinstitut derzeit die fachliche Verantwortung für das Arbeitsfeld der Schulseelsorge. Diese fachliche Zuständigkeit kann sich zukünftig verändern.
Zu den Aufgaben gehören:
- die konzeptionelle Weiterentwicklung des Faches Ev. Religion,
- die Zusammenarbeit mit den staatlichen und den kirchlichen Gremien und Einrichtungen in der EKKW und der EKHN, insbesondere mit dem Kirchlichen Schulamt in Gießen,
- Planung, Durchführung und Auswertung von pädagogisch-theologischen Fortbildungsangeboten für die Schulseelsorge, insbesondere des Weiterbildungskurses Schulseelsorge,
- Entwicklung von spirituellen Angeboten,
- Einzelberatungen und Beratung von Fachkonferenzen,
- Beratung von Dekanaten und Kirchengemeinden bei religionspädagogischen Fachfragen,
- Erarbeitung und Bereitstellung von Veröffentlichungen zu religionspädagogischen Fragen und Themen,
- Wahrnehmung der Zuständigkeit für die Schulseelsorge für das Gesamtinstitut,
- Bereitschaft zur Übernahme weiterer Aufgaben.
Erwartet werden folgende Fähigkeiten und Qualifikationen:
- Fundierte theologische und religionspädagogische Kenntnisse,
- mehrjährige Praxis in der Schulseelsorge,
- gute Kenntnisse im Bereich Schulpädagogik,
- theologische Reflexionsfähigkeit,
- fundierte theologische und religionspädagogische Kenntnisse,
- Erfahrungen in der Lehrerausbildung und/oder -fortbildung,
- Erfahrungen in der Weiterbildung,
- Kommunikations-, Organisations- und Kooperationsfähigkeit,
- Beratungskompetenz,
- Mobilität im Zuständigkeitsbereich.
Bewerben können sich Pfarrerinnen und Pfarrer der EKKW und der EKHN, die die genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin. Die Besoldung erfolgt nach A 13/A 14. Die Berufung erfolgt für die Dauer von fünf Jahren mit der Möglichkeit der Wiederbewerbung. Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN werden zu diesem Dienst in die EKKW beurlaubt. Die aktuelle Stelleninhaberin wird sich auf die Stelle bewerben.
Bewerbungen sind bis zum 30. Juli 2022 zu richten an das
RPI der EKKW und der EKHN
Direktor Uwe Martini
Rudolf-Bultmann-Straße 4
35039 Marburg
Direktor Uwe Martini
Rudolf-Bultmann-Straße 4
35039 Marburg
Weitere Auskünfte erteilt der Direktor Uwe Martini,
Telefon: 06421 969-114,
E-Mail: uwe.martini@rpi-ekkw-ekhn.de.
Telefon: 06421 969-114,
E-Mail: uwe.martini@rpi-ekkw-ekhn.de.
Nr. 96Religionspädagogisches Institut: Stelle einer Studienleiterin bzw. eines Studienleiters
mit Dienstsitz in Gießen
mit Dienstsitz in Gießen
Das Religionspädagogische Institut (RPI) schreibt zum 1. Februar 2023 die
Stelle einer Studienleiterin bzw. eines Studienleiters mit Dienstsitz in Gießen
aus.
Das Religionspädagogische Institut (RPI) ist das gemeinsame Institut der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Es hat seine Zentrale in Marburg und neun integrierte regionale Arbeitsstellen.
Besetzt werden soll eine der beiden Studienleitungsstellen in der regionalen Arbeitsstelle in Gießen.
Von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber wird erwartet, dass sie/er die religionspädagogische Arbeit in der Region gestaltet und weiterentwickelt. Dabei sind u. a. die regionalen Fortbildungsangebote auf die Bedürfnisse der Schulen und Kirchengemeinden vor Ort abzustimmen.
Zusätzlich zu den regionalen Aufgaben übernimmt der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin für das Gesamtinstitut derzeit die fachliche Verantwortung für die Sekundarstufe II. Diese fachliche Zuständigkeit kann sich zukünftig verändern.
Zu den Aufgaben gehören:
- die konzeptionelle Weiterentwicklung des Faches Ev. Religion,
- die Zusammenarbeit mit den staatlichen und den kirchlichen Gremien und Einrichtungen in der EKKW und der EKHN, insbesondere mit dem Kirchlichen Schulamt in Gießen,
- Planung, Durchführung und Auswertung von pädagogisch-theologischen Fortbildungsangeboten,
- Entwicklung von spirituellen Angeboten für Unterrichtende,
- Angebote zur fachdidaktischen und methodischen Qualifizierung für den Religionsunterricht, Unterrichtsbesuche und Mitwirkung bei Prüfungen,
- Einzelberatungen, Beratung von Fachkonferenzen und Fachsprecherinnen/Fachsprechern,
- Beratung von Dekanaten und Kirchengemeinden bei religionspädagogischen Fachfragen,
- Erarbeitung und Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien, Medien und weiteren Veröffentlichungen zu religionspädagogischen Fragen und Themen,
- Wahrnehmung der Zuständigkeit für die Sekundarstufe II für das Gesamtinstitut,
- Bereitschaft zur Übernahme weiterer Aufgaben.
Erwartet werden folgende Fähigkeiten und Qualifikationen:
- Mehrjährige Unterrichtspraxis im Fach Religionsunterricht in der Sekundarstufe II,
- gute Kenntnisse im Bereich Schulpädagogik,
- theologische Reflexionsfähigkeit,
- fundierte theologische und religionspädagogische Kenntnisse,
- Erfahrungen in der Lehrerausbildung und/oder -fortbildung,
- Erfahrungen in der Weiterbildung,
- Kommunikations-, Organisations- und Kooperationsfähigkeit,
- Beratungskompetenz,
- Mobilität im Zuständigkeitsbereich.
Bewerben können sich Pfarrerinnen und Pfarrer der EKKW und der EKHN, die die genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin. Die Besoldung erfolgt nach A 13/A 14. Die Berufung erfolgt für die Dauer von fünf Jahren mit der Möglichkeit der Wiederbewerbung. Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN werden zu diesem Dienst in die EKKW beurlaubt. Der aktuelle Stelleninhaber wird sich auf die Stelle bewerben.
Bewerbungen sind bis zum 30. Juli 2022 zu richten an das
RPI der EKKW und der EKHN
Direktor Uwe Martini
Rudolf-Bultmann-Straße 4
35039 Marburg
Direktor Uwe Martini
Rudolf-Bultmann-Straße 4
35039 Marburg
Weitere Auskünfte erteilt der Direktor Uwe Martini,
Telefon: 06421 969-114,
E-Mail: uwe.martini@rpi-ekkw-ekhn.de.
Telefon: 06421 969-114,
E-Mail: uwe.martini@rpi-ekkw-ekhn.de.
Stellenausschreibungen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
Nr. 971,0 Pfarrstelle Referentin/Referent für Entwicklung und Partnerschaft Asien
im Zentrum Oekumene der EKHN und EKKW
im Zentrum Oekumene der EKHN und EKKW
Zum 1. September 2022 ist durch die Kirchenleitung die
1,0 Pfarrstelle Referentin/Referent für Entwicklung und Partnerschaft Asien im Zentrum Oekumene
der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck zu besetzen.
Mit der Errichtung des gemeinsamen Zentrums Oekumene der EKHN und EKKW wurden mehrere Stellen für das Aufgabenfeld der Begleitung von gesamtkirchlichen Partnerschaften der EKHN und EKKW eingerichtet. Die hier ausgeschriebene Stelle hat den inhaltlichen Fokus auf die Beziehungen innerhalb Asiens.
Die Stelle umfasst folgende Aufgabenbereiche:
- Entwicklung und Begleitung der Beziehungen zu den gesamtkirchlichen Partnerschaften der EKHN und EKKW in Asien (zzt. in Indien, Indonesien, Kirgisien und Korea) und deren konzeptionelle, thematische und entwicklungspolitische Profilierung;
- Zusammenarbeit mit, Beratung und Unterstützung von Gemeinden, Dekanaten und Partnerschaftsausschüssen in den offiziellen Partnerschaftsbeziehungen nach Asien;
- Reflexion theologischer Grundsatzfragen im Kontext der asiatischen Partnerschaftsbeziehungen;
- Initiierung und Durchführung exemplarischer Projekte, v. a. mit regionalen Partnerschaftsausschüssen, Gemeinden und anderen kirchlichen Gruppen in der EKHN und EKKW;
- Fortbildungsangebote, Seminare und Vorträge im Aufgabenfeld;
- Beratung der Leitungsorgane der EKHN und EKKW im Aufgabenfeld;
- Zusammenarbeit mit den evangelischen Missionswerken, in denen EKKW und EKHN Mitglieder sind;
- Vertretung des Zentrums Oekumene und der beiden Kirchen in regionalen und bundesweiten Gremien und Einrichtungen des Aufgabenfeldes.
Von der Bewerberin/dem Bewerber werden erwartet:
- Theologische Kompetenz und Sprachfähigkeit sowie Kenntnisse der theologischen und gesellschaftspolitischen Debatten im Aufgabenfeld;
- Erfahrungen in der kirchlichen Partnerschaftsarbeit;
- Erfahrungen in der Gemeindearbeit;
- Gute Kenntnisse in der englischen Sprache;
- Kollegialität und Teamfähigkeit.
Der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin arbeitet eng mit den anderen Referentinnen und Referenten für die Partnerschaftsarbeit in Frankfurt und der Regionalstelle in Kassel zusammen. Die Stelle ist dem Fachbereich Entwicklung – Partnerschaft – Interkulturelles Lernen zugeordnet.
Bewerben können sich Pfarrerinnen und Pfarrer, die in der EKHN oder EKKW das Bewerbungsrecht haben. Die Besoldung erfolgt gemäß Pfarrerbesoldungsgesetz der Herkunftskirche. Dienstsitz ist das Zentrum Oekumene in Frankfurt. Die Besetzung erfolgt für 6 Jahre. Eine Verlängerung ist möglich.
Die beiden Trägerkirchen des Zentrums Oekumene sind gegenwärtig in Veränderungsprozessen. Im Rahmen von konzeptionellen Überlegungen können sich daher Aufgabenbereiche und inhaltliche Anforderungen ändern.
Der Bewerbungsschluss ist in Abstimmung mit beiden Kirchen der 1. August 2022.
Weitere Auskünfte gibt gerne:
OKR Detlev Knoche
Leiter des Zentrums Oekumene
Telefon: 069 976518-13
knoche@zentrum-oekumene.de
Leiter des Zentrums Oekumene
Telefon: 069 976518-13
knoche@zentrum-oekumene.de
Bewerbungen richten Sie bitte auf dem Dienstweg an:
Kirchenverwaltung der EKHN
Referat Personalservice Pfarrdienst
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Referat Personalservice Pfarrdienst
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Sonstige Stellenausschreibungen
Nr. 98Militärgeistliche bzw. Militärgeistlicher und Leiterin bzw. Leiter
des Evangelischen Militärpfarramtes Fritzlar
des Evangelischen Militärpfarramtes Fritzlar
Im Bereich des Evangelischen Militärdekanats (EMilD) West ist der mit der Besoldungsgruppe A 13/A 14 gemäß Bundesbesoldungsordnung, Teil A, bewertete Dienstposten
„Militärgeistliche bzw. Militärgeistlicher und Leiterin bzw. Leiter
des Evangelischen Militärpfarramtes Fritzlar“
des Evangelischen Militärpfarramtes Fritzlar“
zum 1. Oktober 2022 neu zu besetzen.
Nach einer in der Regel dreimonatigen Probezeit im Arbeitsverhältnis werden Sie in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von zunächst sechs Jahren berufen.
Der Pfarrdienst in der Militärseelsorge erlaubt Ihnen, Ihre Arbeit auf pastorale Kernaufgaben zu konzentrieren. Sie werden in Ihrem Militärpfarramt als Dienststellenleiter oder Dienststellenleiterin eingesetzt und sind dienstwohnungsberechtigt (bedarfsgerechte Anmietung).
Sie werden in Fritzlar unterstützt durch
- eine Pfarrhelferin mit diakonischer Zusatzqualifikation, die Sie von Verwaltungsaufgaben entlastet und in Ihrer Abwesenheit die erste Anlaufstelle für alle Anliegen der Soldatinnen und Soldaten ist.
Ihnen stehen zur Verfügung:
- ein Dienstwagen,
- ein Büro und
- ein Besprechungsraum.
Aufgabengebiet:
- Seelsorgliche Begleitung und Betreuung von Soldatinnen und Soldaten und ihrer Angehörigen im Seelsorgebereich in Fritzlar, Kassel und Schwarzenborn
- Einzelseelsorge
- Seelsorgliche Begleitung und Betreuung von Soldatinnen und Soldaten bei Auslandseinsätzen und im Übungsbetrieb
- Durchführen regelmäßiger geistlicher Veranstaltungen und Standortgottesdienste
- Abhalten von Rüstzeiten für Soldatinnen und Soldaten, Soldatenpaare und Soldatenfamilien
- Abhalten von Lebenskundlichem Unterricht und Lebenskundlichen Seminaren für alle Soldatinnen und Soldaten
- Verpflichtende Teilnahme an mehrtägigen Konventen des Evangelischen Militärdekanats West
- Zusammenarbeit mit den benachbarten Militärpfarrämtern (auch in der Ökumene)
Qualifikationserfordernisse:
Zwingend:
- Ordination einer der Gliedkirchen der EKD
- Bestehendes Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu einer Gliedkirche der EKD
- Gleichstellungskompetenz
Erwünscht:
- Mehrjährige Erfahrung in der Leitung einer Kirchengemeinde
- Erfahrung im Unterrichten und Kenntnisse in Methodik und Didaktik
- Führungskompetenz
- Team- und Konfliktfähigkeit
- Hohe Belastbarkeit
Ergänzende Informationen:
- Die mit dem Dienstposten verbundene Dienststellenleitungsfunktion lässt grundsätzlich weder Arbeit in Teilzeit noch Telearbeit zu. Die ganztägige Ansprechbarkeit ist für die Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten.
- Die Bereitschaft zum Fahren des Dienst-Kfz, zur Durchführung von – auch mehrtägigen und ggf. kurzfristigen – Dienstreisen, zur seelsorglichen Einsatzbegleitung im Ausland und zur ökumenischen Zusammenarbeit wird vorausgesetzt.
- Für die Einsatzbegleitung ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü2 nach § 9 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) erforderlich.
- Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit einem lückenlosen tabellarischen Lebenslauf unter Angabe und Beifügung der von Ihnen erworbenen Qualifikationen und der Einwilligung zur Einsicht in Ihre Personalakte schriftlich oder per E-Mail (EKAReferatI@bundeswehr.org) an
Evangelisches Kirchenamt für die Bundeswehr (EKA)
Referat I
Jebensstraße 3
10623 Berlin
Referat I
Jebensstraße 3
10623 Berlin
unter zumindest nachrichtlicher Beteiligung der personalbearbeitenden Dienststelle Ihrer Landeskirche bis spätestens 30. Juni 2022.
Für Rückfragen stehen der Leiter des Referats I (Personal, Organisation, Einsatz, Aus- und Fortbildung) im EKA, Direktor beim EKA Burkhardt (Telefon: 030 310181170), und die Leiterin des EMilD Köln (ab 1. Juli 2022 EMilD West), Leitende Militärdekanin Reitz (Telefon: 02203 908 4305), gerne zur Verfügung.
Landeskirchenamt Kassel, Postfach 41 02 60, 34114 Kassel | |
PVSt, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, 04183 | |
Impressum | |
Herausgeber: | Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, Landeskirchenamt, Wilhelmshöher Allee 330, 34131 Kassel |
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