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Rechtsverordnung zur Bestimmung der in § 3 Absatz 2 des Kirchengesetzes über die Kirchenkreisämter in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck genannten Aufgaben
Vom 13. Dezember 2022
Das Landeskirchenamt hat gemäß § 8 Absatz 2 des Kirchengesetzes über die Kirchenkreisämter in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 29. April 2005 (KABl. S. 89) folgende Rechtsverordnung beschlossen:
####§ 1 Umfang der Aufgaben
Der Umfang der Aufgaben aus § 3 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 5 des Kirchengesetzes über die Kirchenkreisämter für die Kirchenkreise, Kirchengemeinden und von diesen gebildeten Verbände wird wie folgt festgelegt (Pflichtaufgaben):
- Finanzverwaltung (§ 3 Absatz 2 Nummer 1)
- Vorbereitung und Erstellung der Haushaltspläne
- aa)
- Besprechung mit Pfarrerinnen, Pfarrern und Kirchenvorständen über Grundsätze der Planansätze
- bb)
- Beantragung von Beihilfen und Zuschüssen, z. B. Zuwendungen des Kirchenkreises, Erwachsenenbildungsmittel, Zuschüsse Dritter
- cc)
- Erstellung eines Haushaltsplanentwurfes und Weiterleitung an Beschlussgremien zur Beschlussfassung
- dd)
- Rückgabekontrolle der beschlossenen Haushaltspläne
- ee)
- Prüfung der Haushaltspläne der Kirchengemeinden, Prüfung der Rechtmäßigkeit der Haushaltsbeschlüsse
- ff)
- Vorlage beim Landeskirchenamt oder Kirchenkreisvorstand (Beantwortung von Prüfungsbemerkungen)
- Abrechnungen und allgemeine Haushaltsausführung
- aa)
- Abrechnungen, insbesondere von Gemeindeveranstaltungen, mit Pfarrerinnen und Pfarrern, Kastenmeistern und Kastenmeisterinnen, Jugend-, Tageseinrichtungen für Kinder-, Dekanats- und Gemeindebüromitarbeitenden, Dritten, von örtlich geführten Konten, Honoraren, Aufwandsentschädigungen, Vorschüssen und Kirchspielkosten, Leistungen des alten Rechts, Reisekosten, Telefonkosten, Rundfunkbeiträgen und Portoabrechnungen.
- bb)
- Führung und Kontrolle des Anlagenspiegels und Inventarverzeichnisses sowie administrative Begleitung bei der Inventur
- cc)
- Erstellen von Statistiken im Rahmen der Haushaltsausführung
- dd)
- Haushaltsüberwachung, einschließlich Ertrags- und Aufwandskontrolle
- Buchführung
- aa)
- Kontieren und Buchen aller Erträge und Aufwendungen einschließlich Pflege der Daten (Mandanten, Debitoren, Kreditoren)
- bb)
- Kontrollieren und Bearbeiten der Kontoauszüge
- cc)
- Kontrolle und Berichtigung der Kreditoren und Debitoren Offene-Posten-Listen
- dd)
- Einstellen und Ausführen von Zahlungen sowie Abruf der Umsätze im entsprechenden Programm
- ee)
- Anlage, Pflege, Ausführung und Beendigung von Personenkonten
- ff)
- Überwachung und Pflege der Partnerdaten
- gg)
- Führen und Überwachen der allgemeinen Anordnungen
(Ein- und Auszahlungen) - hh)
- Vorbereitung und Ausführung von Abschlussarbeiten
- ii)
- Übernahme der Personalwesen- und Abrechnungsdaten sowie Auswertungen
- jj)
- Umbuchung der Einzelzuweisungen im Rahmen der Finanzzuweisungen
- kk)
- Anlage von Abrechnungsobjekten
- ll)
- Ablage und Aufbewahrung aller Belege
- Rechnungslegung, Jahresabschluss
- aa)
- Jahresabschlussarbeiten
- bb)
- Abrechnung Pfarreikassen, Küstereikassen
- cc)
- Vertretungskostenabrechnung
- dd)
- Abrechnung Spenden
- ee)
- Aufstellen der Bilanzen einschließlich der Ergebnisrechnungen
- ff)
- Buchen von Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Verrechnungen, Umbuchungen und Jahresabschlussbuchungen
- gg)
- Vorbereitung und Begleitung von Prüfungen durch Dritte
- hh)
- Erstellen der Jahresabschlüsse
- ii)
- Abgabe- und Rückgabekontrolle der Jahresabschlüsse
- jj)
- Vorlage an das Amt für Revision und Rückgabekontrolle
- kk)
- Beantwortung von Prüfungsbemerkungen
- ll)
- Weiterleitung der Jahresabschlüsse an die Beschlussgremien
- Kollekten-, Sammlungs- und Spendenwesen allgemein
- aa)
- Abrechnung, Abstimmung, Prüfung und Ablieferung der Kollekten sowie von Sammlungen und Aktionen
- bb)
- Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
- cc)
- Statistiken
- Ortskirchensteuer
- aa)
- Veranlagung der Ortskirchensteuer sowie Vorbereitung der Beschlüsse über Stundung, Erlass und Niederschlagung
- bb)
- Bearbeitung von Widersprüchen, Stundungs- und Erlassanträgen
- Freiwilliges Kirchgeld
- aa)
- Buchung freiwilliges Kirchgeld
- bb)
- Datenpflege in der Software für das Spendenmanagement
- cc)
- Unterstützung der Kirchengemeinden bei der Erstellung von Spenden- und Dankesbriefen
- dd)
- Erstellung von Statistiken
- Vermögensverwaltung und Liquiditätsplanung
- aa)
- Liquiditätsplanung und Finanzanlagen
- bb)
- Kapitalien, Darlehens- und Rücklagenverwaltung
- cc)
- Zentrale Finanzanlagen (Cash Pooling)
- dd)
- Prüfung der Einhaltung der Anlagerichtlinie
- Mahnwesen
- aa)
- Überwachung von Forderungen
- bb)
- Erstellung von Zahlungserinnerungen
- cc)
- Einleitung und Begleitung von außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren
- dd)
- Vorbereitung der Beschlüsse über Stundung, Niederschlagung und Erlass
- Versicherungswesen
- aa)
- Erstellen von Schadensanzeigen
- bb)
- Klärung von Versicherungsfragen
- cc)
- Beratung in Versicherungsangelegenheiten
- Steuerwesen
- aa)
- Beantragen der Nichtveranlagungsbescheinigungen und Kontrolle
- bb)
- Erstellen von Steuererklärungen und Meldungen nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, insbesondere Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuerjahreserklärungen, zusammenfassende Meldungen
- cc)
- Erstellen von Steuererklärungen nach den Vorschriften des Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuergesetzes bei Betrieben gewerblicher Art
- dd)
- Prüfung von steuerlichen Verwaltungsakten sowie Einlegen von Rechtsbehelfen
- Personalverwaltung (§ 3 Absatz 2 Nummer 2)
- Mitwirkung bei der Begründung, Veränderung und Beendigung von Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnissen
- Führung der Personalakten
- Erstellen von Bescheinigungen und Meldungen
- Berechnung der Dienst-, Beschäftigungs- und Jubiläumszeiten
- Überwachung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Erstellung von Statistiken
- Übermittlung der Entgeltabrechnungen und Sozialversicherungsmeldungen
- Ermittlung und Anforderung von Personalkostenerstattungen von Dritten
- Unterstützung der Anstellungsträger bei der Durchführung der Beteiligungsverfahren in Personalangelegenheiten gemäß Mitarbeitervertretungsrecht
- Vorbereitung von Beteiligungsvereinbarungen mit Zusatzversorgungskassen
- Beratung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Erstellung von Beschlussvorlagen für den Kirchenkreisvorstand
- Kontrolle der monatlichen Entgeltabrechnungen
- Vorbereitung der Stellenpläne und Personalkostenhochrechnung zur Haushaltsplanvorbereitung
- Tageseinrichtungen für Kinder (§ 3 Absatz 2 Nummer 4)
- Mitwirkung bei der Verhandlung, dem Abschluss und der Durchführung von Betriebsverträgen
- Unterstützung bei dem Erlass von Ordnungen und dem Abschluss und der Änderung von Aufnahmeverträgen
- Mitwirkung bei der Personalbedarfsermittlung
- Beantragung und Abrechnung von Drittmitteln
- Unterstützung bei der Beantragung oder Änderung der Betriebserlaubnis
- Einzug und Überwachung der Kindertagesstättenbeiträge
- Erstellen von Statistiken
- Verwaltung von Bau-, Grundstücks- und Wohnungsangelegenheiten (§ 3 Absatz 2 Nummer 5)
- Bauverwaltung/Gebäudemanagement
- aa)
- Mitwirkung bei der Planung, Durchführung und Abrechnung von Baumaßnahmen
- bb)
- Aufstellung und Fortschreibung der Finanzierungspläne für Bauvorhaben
- cc)
- Administrative Unterstützung der Gebäudemanager
- dd)
- Beantragung und Überwachung von Mitteln aus den Baubudgets der Kirchenkreise
- ee)
- Haushaltsüberwachung der Bauvorhaben
- ff)
- Teilnahme an den Baubereisungen
- gg)
- Überwachen der jährlichen Vorlage der Baubegehungsprotokolle
- hh)
- Anforderungen von Freistellungsbescheinigungen für die Bauabzugssteuer
- ii)
- Überwachung der Bankbürgschaften und Sicherheitseinbehalte
- jj)
- Unterstützung bei der Beantragung und Abrechnung von Mitteln der öffentlichen Hand (EU, Bund, Land, Kommune) und Erstellung von Verwendungsnachweisen
- kk)
- Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens für Baumaßnahmen ab 10.000 Euro einschließlich der Architekten- und Ingenieurverträge
- ll)
- Durchführung des Baumittelverteilungsverfahrens auf Kirchenkreisebene
- mm)
- Umsetzung Zuweisungen nach Gebäudebedarfsplan für Gemeindehäuser
- Allgemeine Aufgaben
- aa)
- Beratung bei der Bewirtschaftung, dem Erwerb und der Verwertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- bb)
- Führung der Grundstücksverzeichnisse
- cc)
- Beratung bei der Reduzierung des Gebäudebestandes
- dd)
- Überprüfung von Heranziehungsbescheiden
- ee)
- Durchführung des Genehmigungsverfahrens nach Vermögensaufsichtsgesetz
- Pacht- und Erbbaurechtsangelegenheiten
- aa)
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung der Verpachtungen sowie Ausfertigung der Pachtverträge
- bb)
- Überwachung der Erbbaurechtsverträge einschließlich Bestellung des Erbbaurechts, Erbbaurechtsanpassungen und Erbbauzinsanpassungen
- Hausverwaltung
- aa)
- Vorbereitung von Mietverträgen
- bb)
- Abrechnung der Betriebskosten
- Kirchliches Meldewesen (§ 3 Absatz 2 Nummer 6)
- Controlling der Kirchenbuchführung der Kirchengemeinden und Unterstützung bei Sonderauswertungen aus dem Meldewesen
- Erfassung der Kirchenaustritte im elektronisch unterstützten Kirchenbuch
- Unterstützung bei der Kirchenvorstandswahl bei der Organisation, Controlling Fristeneinhaltung sowie alle Eingaben im Wahlmodul
- Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnik (§ 3 Absatz 2 Nummer 7)Unterstützung und Beratung der Anwendenden von Fachanwendungen
- Regionale Diakonische Werke (§ 3 Absatz 2 Nummer 8)
- Mitwirkung bei der Verhandlung, dem Abschluss und der Durchführung von Leistungsvereinbarungen
- Beantragung und Abrechnung von Drittmitteln und Erstellung von Verwendungsnachweisen
- Unterstützung bei der Erstellung oder Änderung von Satzungen
§ 2 Inkrafttreten
Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.