.Ordnung des Landesverbandes
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Ordnung des Landesverbandes
Evangelischer Büchereien Kurhessen-Waldeck
Vom 5. Oktober 2022
Das Landeskirchenamt hat in seiner Sitzung am 5. Oktober 2022 gemäß Artikel 139 Absatz 1 Buchstabe g der Grundordnung vom 22. Mai 1967 (KABl. S. 19) die folgende Ordnung erlassen:
####§ 1 Zweck des Landesverbandes
1 Der Landesverband Evangelischer Büchereien (LVEB) ist eine unselbständige Einrichtung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
2 Der LVEB pflegt und fördert die Buch- und Büchereiarbeit der evangelischen Büchereien im Gebiet der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. 3 Er ist Mitglied des Evangelischen Literaturportal e. V. - Verband für Büchereiarbeit und Leseförderung und ermöglicht den angeschlossenen Büchereien die Teilhabe an der Mitgliedschaft gemäß § 4 der Satzung.
#§ 2 Beirat
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1
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Für die Arbeit des LVEB wird ein Beirat eingerichtet.
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2
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1 Dem Beirat gehören mindestens fünf, höchstens neun Mitglieder an, die von der Dezernentin oder dem Dezernenten für Bildung berufen werden. 2 Die Leitung des Referats Erwachsenenbildung des Landeskirchenamtes gehört dem Beirat als geborenes Mitglied an. 3 Der oder die für die Geschäftsstelle Verantwortliche (§ 4) nimmt an den Sitzungen des Beirats mit beratender Stimme teil.
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3
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Der Beirat wählt aus seiner Mitte ein vorsitzendes und ein stellvertretendes vorsitzendes Mitglied.
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4
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1 Die Amtszeit des Beirats dauert vier Jahre. 2 Die Mitglieder des Beirats führen ihr Amt weiter, bis ein neuer Beirat gebildet ist. 3 Es finden in der Regel zwei Sitzungen im Jahr statt. 4 Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. 5 Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
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5
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Das vorsitzende Mitglied, im Vertretungsfall das stellvertretende vorsitzende Mitglied, leitet die Beiratssitzungen.
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6
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1 Der Beirat fördert und unterstützt die Büchereiarbeit innerhalb der Landeskirche und der EKD. 2 Ihm obliegen insbesondere die Ausarbeitung von Konzepten und die Erörterung von Grundsatzfragen evangelischer Büchereiarbeit. 3 Der Beirat berät und begleitet die Arbeit der Geschäftsstelle.
#§ 3 Jahresversammlung
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1
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Mitarbeitende und Verantwortliche der dem LVEB angeschlossenen Büchereien werden einmal jährlich zu einer Versammlung eingeladen.
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2
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Jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der angeschlossenen Büchereien haben ein Vorschlagsrecht für die Berufungen in den Beirat.
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3
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Die Geschäftsstelle führt eine Liste der angeschlossenen Büchereien.
#§ 4 Geschäftsführung
1 Die Geschäftsführung des LVEB wird in der Geschäftsstelle im Referat Erwachsenenbildung im Landeskirchenamt wahrgenommen. 2 Dazu gehören folgende Aufgaben:
- Koordinierung der Arbeit des LVEB mit dem zuständigen Referat im Landeskirchenamt.
- Beratung und Begleitung der ehren- und nebenamtlichen Mitarbeitenden in den Büchereien.
- Aus- und Fortbildung der ehren- und nebenamtlichen Mitarbeitenden in den Büchereien.
- Vorbereitung und Durchführung von Seminaren und übergemeindlichen Veranstaltungen.
- Vorbereitung der Beiratssitzungen und der Jahresversammlungen.
- Führen der Liste der angeschlossenen Büchereien gemäß § 3 Absatz 3 und deren Vertretung im Evangelischen Literaturportal e. V.
- Vertretung der evangelischen Büchereiarbeit in der Landeskirche, im Evangelischen Literaturportal e. V., in der Landesarbeitsgemeinschaft Kirchliche Büchereiarbeit in Hessen und in bibliothekarischen Verbänden.
- Unterhaltung der Zentral- und Ergänzungsbücherei.
§ 5 Änderung der Ordnung und Auflösung des Landesverbandes
Vor einer Änderung dieser Ordnung oder der Auflösung des LVEB ist der Beirat zu hören.
#§ 6 Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die „Ordnung des Landesverbands Evangelischer Büchereien Kurhessen-Waldeck“ vom 10. März 2016 außer Kraft.