.Dienstzimmerentschädigung für hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
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Dienstzimmerentschädigung für hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
– Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission
vom 26. August 2020
Änderungen
Lfd. Nr. | Änderndes Recht | Datum | Fundstelle |
1 | Änderungsbeschluss | 4. Juli 2022 |
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat in der Sitzung am 26. August 2020 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
####Artikel I
- 1 Hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, denen ein Dienstzimmer nicht zur Verfügung gestellt werden kann, wird für das Vorhalten eines Dienstzimmers auf Weisung des Dienstgebers eine monatliche Pauschale gezahlt. 2 Dienstzimmer im Sinne von Satz 1 sind ausschließlich bewohnbare Räume.
- Die Pauschale umfasst anteilige Kosten für Miete, Reinigung, Heizung, Strom, Instandhaltung und sonstige Betriebskosten und beträgt ab 1. August 2022 monatlich 255 Euro.
Artikel II
- 1 Die Regelung in Artikel I tritt am 1. August 2020 in Kraft.
2 Die Arbeitsrechtlichen Regelungen „Dienstzimmerentschädigung für hauptberufliche Mitarbeiter im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22.04.1988“ und „Dienstzimmerentschädigung für Außendienstmitarbeiter in den landeskirchlichen Werken und Einrichtungen vom 09.12.1985“, jeweils in der Fassung vom 31. Januar 2002 treten zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft. - Die Höhe der Pauschale wird einmalig pro Amtszeit der Arbeitsrechtlichen Kommission, erstmalig zum 1. August 2022, überprüft und bei Bedarf angepasst.