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Dienstzimmerentschädigung für hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
– Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission

vom 26. August 2020

KABl. S. 173

Änderungen

Lfd. Nr.
Änderndes Recht
Datum
Fundstelle
1
Änderungsbeschluss
4. Juli 2022
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat in der Sitzung am 26. August 2020 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
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Artikel I

  1. Hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, denen ein Dienstzimmer nicht zur Verfügung gestellt werden kann, wird für das Vorhalten eines Dienstzimmers auf Weisung des Dienstgebers eine monatliche Pauschale gezahlt. Dienstzimmer im Sinne von Satz 1 sind ausschließlich bewohnbare Räume.
  2. Die Pauschale umfasst anteilige Kosten für Miete, Reinigung, Heizung, Strom, Instandhaltung und sonstige Betriebskosten und beträgt ab 1. August 2022 monatlich 255 Euro.
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Artikel II

  1. Die Regelung in Artikel I tritt am 1. August 2020 in Kraft.
    Die Arbeitsrechtlichen Regelungen „Dienstzimmerentschädigung für hauptberufliche Mitarbeiter im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22.04.1988“ und „Dienstzimmerentschädigung für Außendienstmitarbeiter in den landeskirchlichen Werken und Einrichtungen vom 09.12.1985“, jeweils in der Fassung vom 31. Januar 2002 treten zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.
  2. Die Höhe der Pauschale wird einmalig pro Amtszeit der Arbeitsrechtlichen Kommission, erstmalig zum 1. August 2022, überprüft und bei Bedarf angepasst.
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