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Prüfungsordnung für die kirchenmusikalische C-Prüfung

vom 24. Oktober 2017

KABl. S. 146

Änderungen

Lfd. Nr.
Änderndes Recht
Datum
Fundstelle
1
Änderung der Ordnung
17. Februar 2026
Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat gemäß Artikel 139 Absatz 1 Buchstabe g) der Grundordnung vom 22. Mai 1967 (KABl. S. 19) am 24. Oktober 2017 innerhalb der Vorgaben der „Rahmenordnung für die C-Prüfung in Kirchenmusik im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland“ der Direktorenkonferenz für Kirchenmusik vom 20. April 2010 die folgende Ordnung erlassen:
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§ 1
Ziel der kirchenmusikalischen C-Prüfung

Die kirchenmusikalische C-Prüfung dient dem Nachweis qualifizierter Kenntnisse und Fähigkeiten für den nebenberuflichen kirchenmusikalischen Dienst.
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§ 2
Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt schriftlich bei der Kirchenmusikalischen Fortbildungsstätte Schlüchtern. Aus der Anmeldung muss hervorgehen, in welchen Fachbereichen die C-Prüfung angestrebt wird. Mit der Anmeldung sind vorzulegen:
  1. Lebenslauf mit Lichtbild mit besonderer Berücksichtigung des musikalischen Werdeganges,
  2. Zeugnisse von Ausbildungsinstituten mit Benotung bei anzuerkennenden Prüfungsleistungen.
Die Anmeldung zur Prüfung wird schriftlich bestätigt. Prüfungstermine werden in den kirchenmusikalischen Mitteilungsblättern und auf der Webseite des Zentrums Verkündigung bekannt gegeben.
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§ 3
Gebühren

Die Prüfungsgebühr wird vom Dezernat Theologisches Personal festgesetzt und im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht. Die Prüfungsgebühr ist vor Beginn der Prüfung zu entrichten; bei Rücktritt von der Prüfung erfolgt keine Rückzahlung. Die „Erläuterungen zur Prüfungsordnung für die kirchenmusikalische C-Prüfung“ enthalten die aktuell gültige Prüfungsgebühr.
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§ 4
Prüfungsanforderungen

( 1 ) Die C-Prüfung kann in den Fachbereichen Orgel, Chorleitung, Kinderchorleitung, Posaunenchorleitung und Popularmusik (Bandleitung oder Chorleitung) abgelegt werden. Jede Prüfung in einem Fachbereich besteht aus den Einzelprüfungen in den Prüfungsfächern des jeweiligen Fachmoduls und des gemeinsamen Basismoduls.
( 2 ) Die Prüfungen im Basismodul und in den Fachmodulen können getrennt voneinander abgelegt werden. Ein bestandenes Basismodul wird bei Prüfungen in weiteren Fachbereichen anerkannt.
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§ 5
Prüfungsfächer des Basismoduls

Das Basismodul besteht aus folgenden Prüfungsfächern:
  1. Gemeindesingen
    Prüfungsdauer: 15 Minuten
    1. Musikalische und textliche Vermittlung eines vorgegebenen, dem Prüfungsensemble unbekannten Liedes, mit Vorbereitungszeit
    2. Musikalische und textliche Vermittlung eines vorgegebenen Kanons oder kreative Entfaltung eines vorgegebenen, dem Prüfungsensemble bekannten Liedes, mit Vorbereitungszeit
  2. Musiktheorie
    Prüfungsdauer schriftliche Prüfung: 120 Minuten
    1. Ausarbeiten eines vierstimmigen Kantionalsatzes zu einem vorgegebenen Lied
    2. Harmonisation eines vorgegebenen popularmusikalischen Liedes
    3. Eine der folgenden drei Aufgaben:
      aa)
      Aussetzen eines Generalbasses oder
      bb)
      Aussetzen von Akkordsymbolen oder
      cc)
      harmonische Analyse eines Musikstückes
    Prüfungsdauer mündlich-praktische Prüfung:15 Minuten
    1. Spiel von Kadenzen und anderen harmonischen Verläufen
    2. Kenntnis der Kirchentonarten/Modi
    3. Kenntnis der Allgemeinen Musiklehre
  3. Gehörbildung
    Prüfungsdauer schriftliche Prüfung: 45 Minuten
    1. Ein- und mehrstimmige Musikdiktate
    2. Niederschrift einer kurzen Akkordfolge
    Prüfungsdauer mündlich-praktische Prüfung: 15 Minuten
    1. Bestimmung von Intervallen, Tonleitern und Akkorden
    2. Wiedergabe von vorgegebenen Rhythmen
    3. Vom-Blatt-Singen
  4. Kirchenmusikgeschichte
    Prüfungsdauer schriftliche Prüfung: 30 Minuten oder mündliche Prüfung: 10 Minuten
    Überblick über die Geschichte der evangelischen Kirchenmusik und ihrer Formen
  5. Theologische Information
    Prüfungsdauer schriftliche Prüfung: 30 Minuten oder mündliche Prüfung: 10 Minuten
    Bibelkunde, Glaubenslehre und Kirchenkunde im Überblick
  6. Liturgik/Gottesdienstkunde
    Prüfungsdauer schriftliche Prüfung: 30 Minuten oder mündliche Prüfung: 10 Minuten
    1. Überblick über die Geschichte des Gottesdienstes
    2. Kenntnis der aktuellen Gottesdienstordnungen
    3. Ordnung des Kirchenjahres
  7. Hymnologie/Gesangbuchkunde
    Prüfungsdauer schriftliche Prüfung: 30 Minuten oder mündliche Prüfung: 10 Minuten
    1. Geschichte des geistlichen Liedes bis in die Gegenwart
    2. Aufbau und Inhalt des Evangelischen Gesangbuchs und landeskirchlicher Beihefte der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau oder der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
    3. Liedauswahl für Gottesdienste
    Prüfungsdauer mündlich-praktische Prüfung: 10 Minuten
    1. Unbegleitetes Singen von geistlichen Liedern und liturgischen Gesängen
    2. Rezitation eines Psalms (gesprochen)
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§ 6
Prüfungsfächer Fachmodul Orgel

Das Fachmodul Orgel besteht aus folgenden Prüfungsfächern:
  1. Gottesdienstliches Orgelspiel
    Prüfungsdauer: 25 Minuten
    1. Prüfungsleistungen mit Vorbereitungszeit:
      aa)
      Spielen von liturgischen Gesängen, auch auswendig.
      bb)
      Spielen von zwei vorgegebenen, stilistisch unterschiedlichen Liedern aus dem Evangelischen Gesangbuch mit jeweils drei Strophen in unterschiedlicher Spielweise, einschließlich jeweils einer eigenen Intonation oder eines eigenen Choralvorspiels.
    2. Prüfungsleistungen ohne Vorbereitungszeit:
      aa)
      Spielen von mindestens zwei vorgegebenen Liedern aus dem Evangelischen Gesangbuch
      bb)
      Improvisation einer einfachen Intonation zu einem vorgegebenen Lied aus dem Evangelischen Gesangbuch
      cc)
      Begleitung zweier vorgegebener neuer geistlicher Lieder nach Akkordsymbolen (eines auf der Orgel, eines auf Klavier oder Keyboard)
  2. Orgel-Literaturspiel
    Prüfungsdauer: 20 Minuten
    Vortrag von drei Orgelwerken mit Pedal verschiedener Epochen, davon mindestens ein freies Werk und eine Choralbearbeitung
  3. Orgelkunde
    Prüfungsdauer schriftliche Prüfung: 30 Minuten oder mündliche Prüfung: 10 Minuten
    Kenntnis des Aufbaus und der Technik der Orgel sowie ihrer Register nach Bauart und Klang
    Prüfungsdauer praktische Prüfung: 5 Minuten
    Stimmen von Zungenpfeifen
  4. Orgelliteraturkunde
    Prüfungsdauer schriftliche Prüfung: 30 Minuten oder mündliche Prüfung: 10 Minuten
    Überblick über die Orgelliteratur, insbesondere für den gottesdienstlichen Gebrauch
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§ 7
Prüfungsfächer Fachmodul Chorleitung

Das Fachmodul Chorleitung besteht aus folgenden Prüfungsfächern:
  1. Chorleitung
    Prüfungsdauer: 35 Minuten
    1. Einsingen des Chores
    2. Erarbeiten und Dirigieren eines vorgegebenen einfachen Chorsatzes a cappella, mit Vorbereitungszeit
    3. Dirigieren und musikalische Gestaltung eines vorgegebenen, dem Chor bekannten mehrstimmigen einfachen Liedsatzes, mit Vorbereitungszeit
  2. Singen und Sprechen
    Prüfungsdauer: 15 Minuten
    1. Begleiteter Vortrag zweier unterschiedlicher Stücke aus verschiedenen Epochen bzw. in verschiedener Stilistik
    2. Unbegleiteter Vortrag eines Kirchenliedes und liturgischer Gesänge
    3. Vortrag eines Sprechtextes
  3. Chorpraktisches Klavierspiel
    Prüfungsdauer: 5 Minuten
    Darstellen eines vorgegebenen leichten Chorsatzes aus der Partitur, z. B. eines als Chorleitungsaufgabe vorbereiteten Satzes, mit Vorbereitungszeit
  4. Chorliteraturkunde
    Prüfungsdauer schriftliche Prüfung: 30 Minuten oder mündliche Prüfung: 10 Minuten
    Überblick über die Chorliteratur, insbesondere für den gottesdienstlichen Gebrauch
  5. Theorie und Praxis der Chorarbeit
    Prüfungsdauer mündliche Prüfung: 20 Minuten
    1. Kenntnis der Stimmphysiologie
    2. Aufführungspraktische Grundlagen
    3. Angeben von Akkorden mit der Stimmgabel
    4. Vom-Blatt-Singen einfacher Chorstimmen
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§ 8
Prüfungsfächer Fachmodul Kinderchorleitung

Das Fachmodul Kinderchorleitung besteht aus folgenden Prüfungsfächern:
  1. Kinderchorleitung
    Prüfungsdauer: 35 Minuten
    1. Einsingen des Kinderchores
    2. Erarbeiten und Dirigieren eines vorgegebenen anspruchsvollen einstimmigen Liedes, mit Vorbereitungszeit
    3. Dirigieren und musikalische Gestaltung eines vorgegebenen, dem Kinderchor bekannten einfachen mehrstimmigen Liedsatzes, mit Vorbereitungszeit
  2. Singen und Sprechen
    Prüfungsdauer: 15 Minuten
    1. Begleiteter Vortrag zweier unterschiedlicher Stücke aus verschiedenen Epochen bzw. in verschiedener Stilistik
    2. Unbegleiteter Vortrag eines Kirchenliedes und liturgischer Gesänge
    3. Vortrag eines Sprechtextes
  3. Kinderchorpraktisches Instrumentalspiel
    Prüfungsdauer: 15 Minuten
    1. Darstellen oder Begleiten eines vorgegebenen leichten Singspiel- oder Musicalsatzes aus der Partitur, z. B. des als Chorleitungsaufgabe vorbereiteten Satzes, auf einem Harmonieinstrument, mit Vorbereitungszeit
    2. Spielen eines vom Prüfling erstellten Begleitsatzes zu einem vorgegebenen Lied auf einem Harmonieinstrument, mit Vorbereitungszeit
  4. Kinderchorliteraturkunde
    Prüfungsdauer schriftliche Prüfung: 30 Minuten oder mündliche Prüfung: 10 Minuten
    Überblick über die Kinderchorliteratur, insbesondere für den gottesdienstlichen Gebrauch
  5. Theorie und Praxis der Kinderchorarbeit
    Prüfungsdauer schriftliche Prüfung: 30 Minuten oder mündliche Prüfung: 10 Minuten
    1. Grundzüge der Entwicklungspsychologie und der Pädagogik
    2. Aufführungspraktische Grundlagen
    3. Fragen zu Organisation und Elternarbeit
    4. Rechtsfragen, insbesondere zu Kinderschutz und Aufsichtspflicht
    5. Fragen zu Besonderheiten der Kinderstimme
    Prüfungsdauer mündlich-praktische Prüfung: 10 Minuten
    1. Angeben von Akkorden mit der Stimmgabel
    2. Vom-Blatt-Singen einfacher Chorstimmen
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§ 9
Prüfungsfächer Fachmodul Posaunenchorleitung

Das Fachmodul Posaunenchorleitung besteht aus folgenden Prüfungsfächern:
  1. Posaunenchorleitung
    Prüfungsdauer: 35 Minuten
    1. Einblasen
    2. Erarbeiten und Dirigieren eines vorgegebenen Liedsatzes, mit Vorbereitungszeit
    3. Erarbeiten und Dirigieren eines vorgegebenen anspruchsvollen Choralvorspiels oder Literaturstücks, mit Vorbereitungszeit
  2. Blechblasinstrument
    Prüfungsdauer: 15 Minuten
    1. Auswendiges Spielen von drei selbst gewählten Liedern aus dem Evangelischen Gesangbuch
    2. Spielen eines Vortragsstücks (mit oder ohne Begleitung)
    3. Spielen einer Etüde
    4. Vom-Blatt-Spiel im Violin- und Bassschlüssel
  3. Instrumentenkunde
    Prüfungsdauer schriftliche Prüfung: 30 Minuten oder mündliche Prüfung: 10 Minuten
    1. Kenntnisse von Bau, Funktion und Notation von Blechblasinstrumenten
    2. Instrumentenpflege
  4. Posaunenchorliteraturkunde
    Prüfungsdauer schriftliche Prüfung: 30 Minuten oder mündliche Prüfung: 10 Minuten
    Überblick über die Posaunenchorliteratur, insbesondere für den gottesdienstlichen Gebrauch
  5. Theorie und Praxis der Posaunenchorarbeit
    Prüfungsdauer mündlich-praktische Prüfung: 20 Minuten
    1. Kenntnis der methodischen Wege für die Einstudierung eines Satzes und für die Schulung von Bläserinnen und Bläsern
    2. Vermittlung von Atem- und Ansatztechnik
    3. Kenntnis der wichtigsten Unterrichtsliteratur
    4. Praxis der Posaunenchorarbeit in der Gemeinde
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§ 10
Prüfungsfächer C-Prüfung Popularmusik

( 1 ) Die C-Prüfung Popularmusik kann in den Fachmodulen Piano, Gitarre, Chorleitung oder Bandleitung abgelegt werden.
( 2 ) C-Prüfungen in verschiedenen Fachbereichen bzw. Fachmodulen sind nicht untereinander anerkennungsfähig.
( 3 ) Die Fachmodule der C-Prüfung Popularmusik bestehen aus folgenden Prüfungsfächern:
A Fachmodul Piano oder Gitarre
  1. Gottesdienstliches Instrumentalspiel
    Prüfungsdauer: 25 Minuten
    1. Prüfungsleistungen mit Vorbereitungszeit:
      1. Begleiten von liturgischen Gesängen mit eigenem Gesang
      2. Begleiten von zwei vorgegebenen, stilistisch unterschiedlichen Liedern aus dem Evangelischen Gesangbuch oder dem EGplus mit eigenem Gesang, einschließlich eigener Intros
    2. Prüfungsleistungen ohne Vorbereitungszeit:
      1. Begleiten von mindestens zwei vorgegebenen, stilistisch unterschiedlichen Liedern aus dem Evangelischen Gesangbuch oder dem EGplus, einschließlich einfacher Intros
      2. Begleitung eines vorgegebenen klassischen Chorals
      3. Vom-Blatt-Spiel
  2. Literaturspiel
    Prüfungsdauer: 20 Minuten
    Vortrag dreier stilistisch unterschiedlicher popularmusikalischer Solostücke
  3. Instrumentenkunde/Tontechnik
    Prüfungsdauer schriftliche Prüfung: 30 Minuten oder mündliche Prüfung: 10 Minuten
    1. Kenntnis der jeweiligen Instrumentenfamilie
    2. Kenntnis des für den gottesdienstlichen Bedarf typischen technischen Equipments
  4. Stilkunde und Praxis kirchlicher Popularmusik
    Prüfungsdauer schriftliche Prüfung: 30 Minuten oder mündliche Prüfung: 10 Minuten
    1. Eigenarten und Entwicklung popularmusikalischer Stilistiken
    2. Kenntnis der Geschichte der Popularmusik und stilistische Zuordnung von Hörbeispielen
  5. Harmonik und Arrangement
    Prüfungsdauer schriftliche Prüfung: 135 Minuten oder schriftliche Hausarbeit: Anfertigungszeit eine Woche
    1. Erstellen eines Leadsheets mit mindestens einem Bandpattern zu einem vorgegebenen Lied
    2. Schreiben eines mindestens dreistimmigen Chorsatzes zu einem vorgegebenen Lied
    Prüfungsdauer mündlich-praktische Prüfung: 10 Minuten
    Kenntnis der popularmusikalischen Musiktheorie
B Fachmodul Chorleitung
Instrument: Piano oder Gitarre
  1. Chorleitung
    Prüfungsdauer: 35 Minuten
    1. Chorische Stimmbildung/Einsingen des Chores
    2. Erarbeiten und Dirigieren eines vorgegebenen, dem Ensemble unbekannten Chorsatzes
    3. Begleiten und musikalische Gestaltung eines vorgegebenen, dem Ensemble bekannten einfachen Chorsatzes
  2. Singen und Sprechen
    Prüfungsdauer: 15 Minuten
    1. Begleiteter Vortrag zweier unterschiedlicher Stücke in verschiedenen Stilistiken
    2. Singen von popularmusikalischen Gemeindeliedern und liturgischen Gesängen, mit und ohne Begleitung
    3. Vortrag eines Sprechtextes
  3. Chorpraktisches Instrumentalspiel
    Prüfungsdauer: 5 Minuten
    Stilistisch adäquate harmonische und rhythmische Begleitung eines vorgegebenen Chorstückes, mit Vorbereitungszeit
  4. Stilkunde und Praxis kirchlicher Popularmusik
    Prüfungsdauer schriftliche Prüfung: 30 Minuten oder mündliche Prüfung: 10 Minuten
    1. Eigenarten und Entwicklung popularmusikalischer Stilistiken
    2. Kenntnis der Geschichte der Popularmusik und stilistische Zuordnung von Hörbeispielen
    3. Überblick über die Chorliteratur und ihrer Formen bzw. Stile
  5. Harmonik und Arrangement
    Prüfungsdauer schriftliche Prüfung: 135 Minuten oder schriftliche Hausarbeit: Anfertigungszeit eine Woche
    1. Erstellen eines Leadsheets mit mindestens einem Bandpattern zu einem vorgegebenen Lied
    2. Schreiben eines mindestens dreistimmigen Chorsatzes zu einem vorgegebenen Lied
    Prüfungsdauer mündlich-praktische Prüfung: 10 Minuten
    Kenntnis der popularmusikalischen Musiktheorie
  6. Theorie und Praxis der Chorarbeit
    Prüfungsdauer mündlich-praktische Prüfung: 20 Minuten
    1. Kenntnis der Stimmphysiologie
    2. Aufführungspraktische Grundlagen
    3. Grundlagen der Tontechnik
    4. Vom-Blatt-Singen einfacher Chorstimmen
C Fachmodul Bandleitung
Instrument: Klavier, Gitarre, E-Bass, Schlagzeug, Saxofon, Trompete, Posaune oder Gesang
  1. Ensembleleitung
    Prüfungsdauer: 35 Minuten
    Probenarbeit mit einer Band an einem vorgegebenen Stück unter Einbeziehung des eigenen Instrumentalspiels oder Gesangs
  2. Instrumentalspiel/Gesang
    Prüfungsdauer: 10 Minuten
    Spielen/Singen der eigenen Stimme eines popularmusikalischen Songs nach Leadsheet
  3. Stilkunde und Praxis kirchlicher Popularmusik
    Prüfungsdauer schriftliche Prüfung: 30 Minuten oder mündliche Prüfung: 10 Minuten
    1. Eigenarten und Entwicklung popularmusikalischer Musikstile
    2. Kenntnis der Geschichte der Popularmusik und stilistische Zuordnung von Hörbeispielen
  4. Harmonik und Arrangement
    Prüfungsdauer schriftliche Prüfung: 135 Minuten oder schriftliche Hausarbeit: Anfertigungszeit eine Woche
    1. Erstellen eines Leadsheets mit mindestens einem Bandpattern zu einem vorgegebenen Lied
    2. Schreiben eines mindestens dreistimmigen Chorsatzes zu einem vorgegebenen Lied
    Prüfungsdauer mündlich-praktische Prüfung: 10 Minuten
    Kenntnis der popularmusikalischen Musiktheorie
  5. Theorie und Praxis der Bandarbeit
    Prüfungsdauer schriftliche Prüfung: 40 Minuten oder mündlich-praktische Prüfung: 20 Minuten
    1. Kenntnis der gebräuchlichen Instrumente und ihrer Notation
    2. Technisches Equipment einer typischen Bandbesetzung
    3. Funktionsweise einer Standard-PA"
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§ 11
Fakultatives Prüfungsfach Klavier

Klavierspiel kann als fakultative Prüfung abgelegt werden.
Prüfungsdauer: 15 Minuten
  1. Vortrag zweier Klavierstücke aus unterschiedlichen Stilepochen
  2. Begleitung eines einfachen Kunstliedes
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§ 12
Prüfungskommissionen

( 1 ) Die C-Prüfung wird von Fachprüferinnen und Fachprüfern unter der Leitung der Landeskirchenmusikdirektorin oder des Landeskirchenmusikdirektors abgenommen. Alle Prüfenden sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
( 2 ) Die Landeskirchenmusikdirektorin oder der Landeskirchenmusikdirektor kann eine hauptberufliche Kirchenmusikerin oder einen hauptberuflichen Kirchenmusiker mit ihrer oder seiner Vertretung beauftragen.
( 3 ) Für die Prüfungen in den einzelnen Fächern werden Prüfungskommissionen wie folgt gebildet:
  1. In den Fächern Gottesdienstliches Orgelspiel, Orgel-Literaturspiel, Chorleitung, Kinderchorleitung, Posaunenchorleitung sowie Instrumentalspiel und Ensembleleitung im Fachmodul Popularmusik: Drei Prüferinnen oder Prüfer.
  2. In allen übrigen Fächern: Zwei Prüferinnen oder Prüfer.
( 4 ) Die in den §§ 5 - 11 festgelegten Prüfungszeiten für mündliche oder praktische Einzelprüfungen stellen Richtwerte für regelmäßige Prüfungszeiten dar, Abweichungen durch die Prüfungskommissionen sind zulässig.
( 5 ) Über den Verlauf jeder Einzelprüfung wird ein Protokoll angefertigt. Es enthält den Namen der Bewerberin oder des Bewerbers, der Prüfenden, Prüfungsort und Datum, die Prüfungsgegenstände und deren Bewertungen, die Note sowie die Unterschriften der Prüferinnen und Prüfer.
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§ 13
Bewertung von Prüfungsleistungen

( 1 ) Die Prüfungsleistungen werden wie folgt bewertet:
Punkte
Note
(in Worten)
Definition
15, 14, 13
sehr gut
eine hervorragende Leistung
12, 11, 10
gut
eine Leistung, die über den durchschnittlichen Anforderungen liegt
9, 8, 7
befriedigend
eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht
6, 5, 4
ausreichend
eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt
3, 2, 1, 0
mangelhaft
eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt, die Prüfung ist nicht bestanden
( 2 ) Für besonders hervorragende Prüfungsleistungen in Einzelfächern kann die jeweilige Prüfungskommission eine mit 15 Punkten bewertete Leistung mit dem Prädikat „mit Auszeichnung“ versehen.
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§ 14
Gesamtnote

( 1 ) Für jede Prüfungsleistung wird von den Prüfenden eine Einzelbewertung (in Punkten) festgelegt. Aus den einzelnen Bewertungen wird für jeden Fachbereich eine Gesamtnote gebildet.
( 2 ) Die Gesamtnote wird aus der Summe der Punktzahlen für die einzelnen Prüfungsleistungen gebildet, indem diese Summe durch die Anzahl der Prüfungsleistungen geteilt wird.
( 3 ) Die nachfolgend unter 1. und 2. aufgeführten Mehrfachbewertungen sind sowohl bei der Ermittlung der Gesamtpunktzahl als auch bei der Ermittlung des Teilers zu berücksichtigen.
  1. Dreifach gewertet werden folgende Prüfungsleistungen:
    1. im Fachmodul Orgel:
      aa)
      Gottesdienstliches Orgelspiel
      bb)
      Orgel-Literaturspiel
    2. im Fachmodul Chorleitung
      aa)
      Chorleitung
      bb)
      Singen und Sprechen
    3. im Fachmodul Kinderchorleitung
      aa)
      Kinderchorleitung
      bb)
      Singen und Sprechen
    4. im Fachmodul Posaunenchorleitung
      aa)
      Posaunenchorleitung
      bb)
      Blechblasinstrument
    5. im Fachmodul Popularmusik
      aa)
      Hauptinstrument
      bb)
      Ensembleleitung
  2. Zweifach gewertet werden folgende Prüfungsleistungen:
    1. Gemeindesingen
    2. Musiktheorie
    3. Gehörbildung
  3. Einfach gewertet werden alle weiteren Prüfungsleistungen.
( 4 ) Bei der Berechnung der Gesamtnote wird nur die erste Stelle hinter dem Komma nach den üblichen Regeln auf- oder abgerundet, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die Gesamtnote lautet:
Bei einem Durchschnitt von 15 bis 13 Punkten:
sehr gut
Bei einem Durchschnitt von 12 bis 10 Punkten:
gut
Bei einem Durchschnitt von 9 bis 7 Punkten:
befriedigend
Bei einem Durchschnitt von 6 bis 4 Punkten:
ausreichend
Bei einem Durchschnitt von 3 Punkten oder weniger ist der jeweilige Fachbereich nicht bestanden.
( 5 ) Bei der Festlegung der Gesamtnote kann von dem gemäß Absatz 1 - 3 ermittelten Durchschnitt in Ausnahmefällen zur Würdigung der Gesamtleistung um einen Punkt abgewichen werden.
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§ 15
Bestehen der Prüfung

( 1 ) Um die Prüfung in einem Fachbereich zu bestehen, muss in allen Einzelfächern des Basismoduls und des jeweiligen Fachmoduls mindestens die Note „ausreichend“ (mindestens 4 Punkte) erreicht sein.
( 2 ) Eine nicht bestandene Prüfung in einem Einzelfach kann jeweils einmal wiederholt werden. Die Landeskirchenmusikdirektorin oder der Landeskirchenmusikdirektor legt den frühestmöglichen Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung fest.
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§ 16
Zeugnis

Über die bestandene C-Prüfung im jeweiligen Fachbereich wird ein Zeugnis ausgestellt, das jeweils von der für Kirchenmusik zuständigen Dezernentin oder dem für Kirchenmusik zuständigen Dezernenten der Kirchenverwaltung und der Landeskirchenmusikdirektorin oder dem Landeskirchenmusikdirektor unterzeichnet wird. Das Zeugnis enthält die Gesamtnote sowie die Noten der Einzelfächer des Basismoduls, des Fachmoduls des jeweiligen Fachbereichs und gegebenenfalls des fakultativen Prüfungsfachs Klavier.
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§ 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschrift

( 1 ) Diese Ordnung tritt am 1. November 2017 für den Fachbereich Popularmusik in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die in der Landeskirche geltende C-Prüfungsordnung für die Teilbereichsprüfung C als Popularmusiker/-in (gültig ab 1.1.1999) außer Kraft.
( 2 ) Für die übrigen Fachbereiche (Orgel, Chorleitung, Kinderchorleitung und Posaunenchorleitung) tritt die Ordnung am 1. Mai 2018 in Kraft. Wer die Ausbildung in diesen Fachbereichen vor dem 1. Mai 2018 begonnen hat, kann bis längstens zum 30. April 2019 die Prüfung nach der zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Ordnung geltenden C-Prüfungsordnung ablegen. Die bisher geltenden C-Prüfungsordnungen für die Teilbereichsprüfungen als Organist/-in, Chorleiter/-in und Bläserchorleiter/-in (gültig ab 1.1.1999) treten am 1. Mai 2018 außer Kraft.
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§ 18
Verweisung auf frühere Fassungen

Wird in Kirchengesetzen und Verordnungen auf Bestimmungen früherer Fassungen der Prüfungsordnung für die kirchenmusikalische C-Prüfung verwiesen, so treten an deren Stelle die Bestimmungen dieser Ordnung.

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