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Ordnung über die Bildung des Arbeitsschutzausschusses
der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Vom 13. November 2012/8. Januar 2013

KABl. 2013 S. 8

Das Landeskirchenamt hat gemäß Artikel 139 Absatz 1 Buchstabe g) der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967 (KABl. S. 19) in seinen Sitzungen am 13. November 2012 und 8. Januar 2013 die folgende Ordnung beschlossen:
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In der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck wird gemäß § 16 Arbeitssicherheitsgesetz vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885), zuletzt geändert durch Artikel 226 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), ein Arbeitsschutzausschuss gebildet.
  1. Dem Arbeitsschutzausschuss gehören an:
    1. ein vom Landeskirchenamt zu benennendes Mitglied und eine vom Kirchenkreisamtsleiterausschuss zu benennende Amtsleitung,
    2. zwei von der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung zu benennende Mitglieder aus Mitarbeitervertretungen in der Landeskirche,
    3. eine vom Bischof zu benennende leitende theologische Vertretung eines Sprengels oder Kirchenkreises,
    4. ein von der BAD GmbH zu benennender Arzt,
    5. der Koordinator für Arbeitssicherheit der Landeskirche und eine von ihm zu bestimmende Ortskraft,
    6. ein Sicherheitsbeauftragter des Landeskirchenamtes.
  2. Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung in Dienststellen im Bereich der Landeskirche zu beraten. Zu seiner ersten Sitzung wird der Arbeitsschutzausschuss vom Landeskirchenamt einberufen. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.
  3. Die Geschäftsführung des Ausschusses obliegt der Leitung des Referates Dienstrecht, Arbeitsrecht, Organisation Körperschaften. Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden im Landeskirchenamt hat das Recht, beratend an allen Sitzungen teilzunehmen. Sie ist in den Belangen der schwerbehinderten Mitarbeitenden zu hören.
Diese Ordnung tritt am 1. Dezember 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung über die Bildung des Arbeitsschutzausschusses der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 4. April 2000 (KABl. S. 70), geändert am 23. Oktober 2012, außer Kraft.