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Geltungszeitraum von: 15.05.2008

Geltungszeitraum bis: 30.01.2023

Anlage 3 TV-L-AnwBeschl

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a) Muster für Arbeitsverträge mit Beschäftigten,
die auf unbestimmte Zeit eingestellt werden

Kirchlicher Dienst ist durch den Auftrag der Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat bestimmt und auf ihn ausgerichtet. Jeder in seinem Dienst wirkt an der Erfüllung des Auftrages der Kirche mit. Diese Zielsetzung verlangt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller im kirchlichen Dienst Tätigen. Sie bilden ohne Rücksicht auf ihre Tätigkeit und Stellung eine Dienstgemeinschaft.
Zwischen
vertreten durch (Arbeitgeber)
und
Frau/Herrn
Anschrift
geboren am: (Beschäftigte/Beschäftigter)
wird- vorbehaltlich1# folgender
Arbeitsvertrag
geschlossen:
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§ 1

Frau/Herr
wird ab als
in
auf unbestimmte Zeit
( ) als Vollbeschäftigte/Vollbeschäftigter eingestellt.2#
( ) als Teil zeitbeschäftigte/Teilzeitbeschäftigter3#
( ) mit v.H. der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten eingestellt.4#
( ) mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Stunden eingestellt.5# 6#
Die/Der Teilzeitbeschäftigte ist im Rahmen begründeter dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.
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§ 2

Gemäß § 4 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst vom 26. April 2013 (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG.EKKW) gelten für das Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12. Oktober 2006 und ergänzende Regelungen nach Maßgabe des Beschlusses der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 15. Mai 2008 sowie die weiteren nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz verbindlichen arbeitsrechtlichen Regelungen.
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§ 3

Die Probezeit nach § 2 Absatz 4 TV-L beträgt Monate.7#
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§ 4

Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe TV-L eingruppiert.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, der/dem Beschäftigten aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen.
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§ 5

( 1 ) Es wird folgende Nebenabrede vereinbart:
( ) 8#
( 2 ) Die Nebenabrede kann mit einer Frist
( ) von zwei Wochen zum Monatsschluss9#
( ) von zum 10#
schriftlich gekündigt werden.
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§ 6

Aufgrund von Abschnitt II Nummer 11 in Verbindung mit Abschnitt I Absatz 2 und Abschnitt III Absatz 1 Nummer 2 (Übernahme des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, Tarifvertrag Altersversorgung – ATV – vom 1. März 2002) des Beschlusses der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 15. Mai 2008 (und der früheren dies begründenden Beschlüsse) erhält der/die Beschäftigte bei Vorliegen der satzungsgemäßen Voraussetzungen eine Zusatzversorgung in der
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§ 7

Änderungen und Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages einschließlich der Nebenabreden sowie Vereinbarungen weiterer Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
(Ort, Datum)
(Arbeitgeber)
(Beschäftigte/Beschäftigter)
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b) Muster für Arbeitsverträge mit Beschäftigten,
die befristet eingestellt werden

Kirchlicher Dienst ist durch den Auftrag der Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tatbestimmt und auf ihn ausgerichtet. Jeder in seinem Dienst wirkt an der Erfüllung des Auftrages der Kirche mit. Diese Zielsetzung verlangt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller im kirchlichen Dienst Tätigen. Sie bilden ohne Rücksicht auf ihre Tätigkeit und Stellung eine Dienstgemeinschaft.
Zwischen
vertreten durch (Arbeitgeber)
und
Frau/Herrn
Anschrift:
geboren am: (Beschäftigte/Beschäftigter)
wird – vorbehaltlich11# – folgender
Arbeitsvertrag
geschlossen:
###

§ 1

Frau/Herr
wird ab als
in
( ) als Vollbeschäftigte/Vollbeschäftigter befristet eingestellt.12#
( ) als Teilzeitbeschäftigte/Teilzeitbeschäftigter13#
( ) mit v.H. der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten befristet eingestellt.
( ) mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Stunden befristet eingestellt.14#15#
Die/Der Teilzeitbeschäftigte ist im Rahmen begründeter dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.
Das Arbeitsverhältnis ist befristet
( )
bis zum 16#
( )
bis zum Erreichen folgenden Zweckes
";
längstens bis zum 17#
( )
für die Dauer eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz / der Elternzeit / der Arbeitsfreistellung zur Betreuung eines Kindes von Frau/Herrn
längstens bis zum
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§ 2

Gemäß § 4 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst vom 26. April 2013 (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG.EKKW) gelten für das Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12. Oktober 2006 und ergänzende Regelungen nach Maßgabe des Beschlusses der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 15. Mai 2008 sowie die weiteren nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz verbindlichen arbeitsrechtlichen Regelungen.
( ) Auf das Arbeitsverhältnis findet § 21 Absatz 1 bis 5 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Anwendung.19#
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§ 3

(1)
( ) Die Probezeit nach § 2 Absatz 4 TV-L beträgt Monate.20#21#
( ) Die Probezeit beträgt nach § 30 Absatz 4 Satz 1 1. Halbsatz TVL sechs Wochen.22#23#
(2)
( ) Für die Kündigung des gemäß § 30 Absatz 1 Satz 1 TV-L befristeten Arbeitsverhältnisses gilt § 34 Absatz 1 TV-L.24#
( ) Für die Kündigung des gemäß § 30 Absatz 1 Satz 2 TV-L befristeten Arbeitsverhältnisses gilt § 30 Absatz 4 und 5 TV-L.25#26#
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§ 4

Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe TV-L eingruppiert.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, der/dem Beschäftigten aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen.
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§ 5

( 1 ) Es wird folgende Nebenabrede vereinbart:
( 2 ) Die Nebenabrede kann mit einer Frist
( ) von zwei Wochen zum Monatsschluss28#
( ) von zum 29#
schriftlich gekündigt werden.
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§ 6

Aufgrund von Abschnitt II Nummer 11 in Verbindung mit Abschnitt I Absatz 2 und Abschnitt Absatz 1 Nummer 2 (Übernahme des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, Tarifvertrag Altersversorgung – ATV – vom 1. März 2002) des Beschlusses der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 15. Mai 2008 (und der früheren dies begründenden Beschlüsse) erhält der/die Beschäftigte bei Vorliegen der satzungsgemäßen Voraussetzungen eine Zusatzversorgung in der
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§ 7

Änderungen und Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages einschließlich der Nebenabreden sowie Vereinbarungen weiterer Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
(Ort, Datum)
(Arbeitgeber)
(Beschäftigte/Beschäftigter)

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1 ↑ Auszufüllen, wenn die Wirksamkeit des Vertrages zum Beispiel von dem Ergebnis einer Prüfung abhängig gemacht wird.
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2 ↑ Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen!
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3 ↑ Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen!
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4 ↑ Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen!
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5 ↑ Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen!
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6 ↑ Nur auszufüllen, wenn die vereinbarte Stundenzahl auch bei einer allgemeinen tariflichen Änderung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit unverändert bleiben soll.
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7 ↑ Nach § 2 Absatz 4 TV-L gelten die ersten 6 Monate der Beschäftigung als Probezeit, soweit nicht eine kürzere Zeit vereinbart ist. Die Zahl 6 oder die vereinbarte geringere Zahl ist einzutragen.Wird die/der Beschäftigte im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbildungsverhältnis nach den Tarifverträgen für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz oder in Pflegeberufen bei derselben Dienststelle oder bei demselben Betrieb eingestellt, ist der Text des § 3 wie folgt zu fassen: "Eine Probezeit ist nicht vereinbart."
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8 ↑ Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen!
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9 ↑ Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen!
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10 ↑ Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen!
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11 ↑ Auszufüllen, wenn die Wirksamkeit des Vertrages zum Beispiel von dem Ergebnis einer Prüfung abhängig gemacht wird.
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12 ↑ Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen!
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13 ↑ Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen!
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14 ↑ Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen!
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15 ↑ Nur auszufüllen, wenn die vereinbarte Stundenzahl auch bei einer allgemeinen tariflichen Änderung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit unverändert bleiben soll.
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16 ↑ Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen!
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17 ↑ Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen!
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18 ↑ Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen!
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19 ↑ Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen!
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20 ↑ Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen!
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21 ↑ Nach § 2 Absatz 4 TV-L gelten die ersten 6 Monate der Beschäftigung als Probezeit, soweit nicht eine kürzere Zeit vereinbart ist. Die Zahl 6 oder die vereinbarte geringere Zahl ist einzutragenWird die/der Beschäftigte im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbildungsverhältnis nach den Tarifverträgen für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz oder in Pflegeberufen bei derselben Dienststelle oder bei demselben Betrieb eingestellt, ist der Text des § 3 wie folgt zu fassen: "Eine Probezeit ist nicht vereinbart."Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund für Beschäftigte im Tarifgebiet West, deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte, gelten die ersten 6 Wochen als Probezeit (§ 30 Absatz 4 TV-L)
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22 ↑ Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen!
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23 ↑ Nach § 2 Absatz 4 TV-L gelten die ersten 6 Monate der Beschäftigung als Probezeit, soweit nicht eine kürzere Zeit vereinbart ist. Die Zahl 6 oder die vereinbarte geringere Zahl ist einzutragenWird die/der Beschäftigte im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbildungsverhältnis nach den Tarifverträgen für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz oder in Pflegeberufen bei derselben Dienststelle oder bei demselben Betrieb eingestellt, ist der Text des § 3 wie folgt zu fassen: "Eine Probezeit ist nicht vereinbart."Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund für Beschäftigte im Tarifgebiet West, deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte, gelten die ersten 6 Wochen als Probezeit (§ 30 Absatz 4 TV-L)
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24 ↑ Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen!
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25 ↑ Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen!
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26 ↑ Dieses Kästchen ist nur einschlägig bei Beschäftigten im Tarifgebiet West, deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte. In den Fällen der §§ 57a ff. Hochschulrahmengesetz findet diese Kündigungsbestimmung keine Anwendung.
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27 ↑ Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen!
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28 ↑ Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen!
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29 ↑ Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen!