.Kirchengesetz über die Zustimmung zum Verwaltungsverfahrens- und
Kirchengesetz über die Zustimmung zum Verwaltungsverfahrens- und
-zustellungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (VVZG-EKD)
Vom 24. November 2010
Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck in Hofgeismar das folgende Kirchengesetz beschlossen:
####§ 1 Zustimmung
(
1
)
Dem Verwaltungsverfahrens- und -zustellungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 28.Oktober 2009 (ABl. EKD S. 334) wird zugestimmt.
(
2
)
Das Landeskirchenamt wird ermächtigt, die Zustimmung gemäß Artikel 10a Absatz 2 Buchstabe b der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland gegenüber dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland zu erklären und den Rat zu bitten, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Verwaltungsverfahrens- und -zustellungsgesetzes für die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck für den 1. Januar 2011 vorzusehen.
#§ 2 Inkrafttreten
(
1
)
Dieses Kirchengesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Verwaltungsverfahrens- und –zustellungsgesetzes der EKD für die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck ist im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu machen.