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Gesetzesvertretende Verordnung
über die vorübergehende Veränderung
der Katechese in der
Zweiten Theologischen Prüfung

Vom 29. Mai 2020

KABl. S. 109

Der Rat der Landeskirche hat aufgrund von Artikel 132 Buchstabe a) der Grundordnung folgende gesetzesvertretende Verordnung beschlossen:
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§ 1

Abweichend von § 9 und § 10 Absätze 1 und 4 des Kirchengesetzes über die Zweite Theologische Prüfung vom 9. Juli 1970 (KABl. S. 59), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Kirchengesetzes zur Umsetzung der Namensänderung des Predigerseminars (39. Kirchengesetz zur Änderung der Grundordnung) vom 25. April 2017 (KABl. S. 66), besteht die Katechese für die Vikarinnen und Vikare, die am 1. September 2019 ihren Ausbildungsdienst begonnen haben, aus einem Prüfungsgespräch über eine geplante Unterrichtseinheit sowie einer schriftlich dargestellten Unterrichtseinheit über vier Schulstunden (Katechetische Hausarbeit). Das Prüfungsgespräch wird vor drei Mitgliedern der Prüfungskommission abgehalten, von denen eines eine Katechetische Studienleiterin oder ein Katechetischer Studienleiter sein soll; es dauert 30 Minuten. Die Wertungen für das Prüfungsgespräch und die Katechetische Hausarbeit zählen jeweils die Hälfte und werden zu einer Gesamtbewertung zusammengezogen.
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§ 2

Diese Verordnung tritt am 30. Mai 2020 in Kraft.