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Geltungszeitraum von: 19.07.2016

Geltungszeitraum bis: 29.11.2022

Richtlinie für eigene Internetseiten, Facebook-Fanseiten und andere soziale Netzwerke in Dezernaten und Referaten des Landeskirchenamtes

vom 19. Juli 2016

KABl. S. 111

Änderungen

Lfd. Nr.
Änderndes Recht
Datum
Fundstelle
1
Beschluss
02. Mai 2017
Das Kollegium des Landeskirchenamtes hat in seiner Sitzung am 19. Juli 2016 gemäß Artikel 139 Absatz 1 Buchstabe g) der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, KABl. S. 19, zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 24. April 2015, KABl. S. 98, folgende Richtlinie beschlossen:
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I. Einrichtung von eigenen Internetseiten

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1. Grundsatz

Grundsätzlich werden die Inhalte und Angebote der Dezernate und Referate (Arbeitsbereiche) des Landeskirchenamtes auf der Internetseite der Landeskirche „www.ekkw.de“ dargestellt. Ausnahmsweise kann ein Arbeitsbereich unter den im Folgenden genannten Anforderungen eine eigene Internetseite einrichten.
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2. Genehmigung

Vor der Erstellung einer eigenen Internetseite in der Verantwortung des Arbeitsbereichs ist ein entsprechender Antrag an den Internetbeauftragten oder die Internetbeauftragte zu richten. Der Antrag wird nach Beratung vom Ausschuss für digitale Netze mit einem Votum versehen, auf dessen Grundlage die Leitung Öffentlichkeitsarbeit über den Antrag entscheidet.
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3. Anforderungen an eine eigene Internetseite

  1. Die aufzunehmenden Inhalte und Angebote erfordern Lösungen, die im Bereich der landeskirchlichen Internetseite nicht darzustellen sind.
  2. Der Arbeitsbereich stellt grundlegende Inhalte und Angebote weiterhin auf ekkw.de zur Verfügung und sorgt für deren Aktualisierung. Eine Verlinkung erfolgt von hier auf die eigene Internetseite sowie von der eigenen Internetseite auf die Seite ekkw.de.
  3. Der Arbeitsbereich berücksichtigt bei der eigenen Internetseite das corporate design der Landeskirche.
  4. Der Arbeitsbereich trägt die Aufwände für die eigene Internetseite.
  5. Der Arbeitsbereich verantwortet die rechtskonforme Gestaltung des Impressums sowie weiterer vorgeschriebener Angaben (Datenschutzerklärung etc.) auf der eigenen Internetseite.
  6. Der Arbeitsbereich benennt gegenüber dem oder der Internetbeauftragten eine Person, die gemäß § 5 TMG die Verantwortung für die Internetseite trägt und Verfügung über sämtliche Zugangsmöglichkeiten Zugangsmöglichkeiten hat. Veränderungen werden angezeigt.
  7. Die Freischaltung und ggfls. Deaktivierung der eigenen Internetseite ist dem oder der Internetbeauftragten anzuzeigen.
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II. Facebook-Fanseiten und andere soziale Netzwerke

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1. Geltungsbereich

Die folgenden Richtlinien gelten für alle Kommunikations- und Interaktionsangebote im Internet, die auf von Dritten betriebenen Plattformen für einen Arbeitsbereich eingerichtet werden können (soziales Netzwerk).
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2. Voraussetzungen für die Einrichtung eines Angebots in einem sozialen Netzwerk

Für die Einrichtung eines Angebots in einem sozialen Netzwerk durch Mitarbeitende des Landeskirchenamtes für Arbeitsfelder im Zuständigkeitsbereich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  1. Das Angebot wird von einem Mitarbeitenden im Auftrag des Landeskirchenamtes oder des jeweiligen Dezernats oder Referats redaktionell betreut.
  2. Das Angebot enthält ein Impressum und eine Datenschutzerklärung, die den folgenden Vorgaben entsprechen:
    • Inhalt des Impressums:
      Folgende Angaben müssen ersichtlich sein:
      • der Herausgeber als Diensteanbieter gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)
      • der inhaltlich Verantwortliche nach § 55 Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV)1#
    • Inhalt der Datenschutzerklärung:
      Die Nutzer sind über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über etwaige Weitergaben von Daten an Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR zu unterrichten.
      Es ist ein Link auf die Datenschutzerklärung des Plattformbetreibers zu setzen.
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3. Betreuung des Angebots

Die Freischaltung des Angebots wird dem oder der Internetbeauftragten angezeigt, ebenso die Beendigung des Angebots. Der oder die Internetbeauftragte erhält, sofern möglich, administrative Rechte. Im Übrigen ist die jeweils redaktionell verantwortliche Person dem oder der Internetbeauftragten anzuzeigen. Bei der Betreuung sind die vom jeweiligen Anbieter erlassenen Nutzungsbedingungen zu beachten.
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4. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Richtlinie für die Einrichtung von Facebook-Fanseiten durch Dezernate und Referat des Landeskirchenamtes vom 22. Oktober 2013, KABl. S. 179, außer Kraft.
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Anlage:
Vorlage für die Angaben im Impressum:
Impressum
Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
(Herausgeber)
Wilhelmshöher Allee 330
34131 Kassel
Telefon: 0561 9378-0
Fax: 0561 9378-400
E-Mail: landeskirchenamt@ekkw.de
Internet: www.ekkw.de/landeskirchenamt
Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Kassel und wird durch den Vizepräsidenten der Landeskirche, Dr. Volker Knöppel, vertreten.
Inhaltliche Verantwortung
Inhaltlich verantwortlich nach § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 55 Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV)2#:
Max Mustermann, <Funktion lt. Geschäftsverteilungsplan LKA>
Telefon: 0561 9378-xxx
Fax: 0561 9378-xxx
E-Mail: Max.Mustermann@ekkw.de

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1 ↑ Aufgrund des am 9.11.2020 neu in Kraft getretenen Medienstaatsvertrages, der den alten Rundfunkstaatsvertrag von 1991 ersetzt, sind die bisherigen Pflichtangaben im Impressum nach § 55 RStV durch Regelungen in § 18 Medienstaatsvertrag (MStV) zu ersetzen.
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2 ↑ Aufgrund des am 9.11.2020 neu in Kraft getretenen Medienstaatsvertrages, der den alten Rundfunkstaatsvertrag von 1991 ersetzt, sind die bisherigen Pflichtangaben im Impressum nach § 55 RStV durch Regelungen in § 18 Medienstaatsvertrag (MStV) zu ersetzen.