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Einführung von Zeitwertkonten für Beschäftigte in Diakonie-/Sozialstationen in verfasst-kirchlicher Trägerschaft (Anlage 19 AVR.KW)

vom 13. Dezember 2017

KABl. 2018 S. 20

Die Arbeitsrechtliche Kommission beschließt in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2017 folgende Regelung:
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I.
Die kirchlichen Beschäftigten in Diakonie-/Sozialstationen (Anlage 19 AVR.KW) können gemäß des § 9i AVR.KW künftige Ansprüche auf Arbeitsentgelt (Geldwerte) im Wege einer Ansparvereinbarung in einem Zeitwertkonto gemäß den Regelungen der Anlage 8 des Beschlusses zur Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sowie ihn ergänzenden Tarifverträgen für die kirchlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Berufspraktikanten und Auszubildenden im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck einbringen.
II.
Der Beschluss tritt zum 1. April 2018 in Kraft.