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Die Arbeitsrechtliche Kommission beschließt in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2017 folgende Regelung:#
Einführung von Zeitwertkonten für Beschäftigte in Diakonie-/Sozialstationen in verfasst-kirchlicher Trägerschaft (Anlage 19 AVR.KW)
vom 13. Dezember 2017
Änderungen
Lfd. Nr. | Änderndes Recht | Datum | Fundstelle |
1 | Änderungsbeschluss | 5. Februar 2025 |
I.
1 Die kirchlichen Beschäftigten in Diakonie-/Sozialstationen (Anlage 19 AVR.KW) können gemäß des § 9i AVR.KW künftige Ansprüche auf Arbeitsentgelt (Geldwerte) im Wege einer Ansparvereinbarung in einem Zeitwertkonto gemäß den Regelungen der Anlage 8 des Beschlusses zur Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sowie ihn ergänzenden Tarifverträgen für die kirchlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Berufspraktikanten und Auszubildenden im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck einbringen. 2 Ansparvereinbarungen nach § 4 Nr. 2 der Regelungen in Anlage 8 zum TV-L-Anwendungsbeschluss können erstmals nur bis zum 28. Februar 2025 abgeschlossen werden. 3 Zum 1. Januar 2026 wird die Aussetzung der Regelung überprüft.
II.
Der Beschluss tritt zum 1. April 2018 in Kraft.