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Die Arbeitsrechtliche Kommission beschließt in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2017 folgende Regelung:#
Einführung von Zeitwertkonten für Beschäftigte in Diakonie-/Sozialstationen in verfasst-kirchlicher Trägerschaft (Anlage 19 AVR.KW)
vom 13. Dezember 2017
Änderungen
Lfd. Nr. | Änderndes Recht | Datum | Fundstelle |
|---|---|---|---|
1 | Änderungsbeschluss | 5. Februar 2025 | |
2 | Arbeitsrechtliche Regelung | 11. Juni 2026 |
I.
1Die kirchlichen Beschäftigten in Diakonie-/Sozialstationen (Anlage 19 AVR.KW) können gemäß des § 9i AVR.KW künftige Ansprüche auf Arbeitsentgelt (Geldwerte) im Wege einer Ansparvereinbarung in einem Zeitwertkonto gemäß den Regelungen der Anlage 8 des Beschlusses zur Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sowie ihn ergänzenden Tarifverträgen für die kirchlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Berufspraktikanten und Auszubildenden im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck einbringen. 2Ansparvereinbarungen nach § 4 Nr. 2 der Regelungen in Anlage 8 zum TV-L-Anwendungsbeschluss können erstmals nur bis zum 28. Februar 2025 abgeschlossen werden. 3Zum 30. Juni 2027 wird die Aussetzung der Regelung überprüft.
II.
Der Beschluss tritt zum 1. April 2018 in Kraft.