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Ausgabe 4 / 139. JahrgangKassel, 30. April 2024
Satzungen
Nr. 55Änderung der Satzung
des Evangelischen Gesamtverbandes Wabern-Uttershausen
des Evangelischen Gesamtverbandes Wabern-Uttershausen
Die Verbandsvertretung des Evangelischen Gesamtverbandes Wabern-Uttershausen hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2023 eine Änderung der Satzung des Verbandes, veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt (KABl. 2005 S. 186), beschlossen.
Die Änderung der Satzung ist gemäß § 16 Absatz 1 des Kirchengesetzes über die Gesamt- und Zweckverbände in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom Landeskirchenamt genehmigt worden und wird nachstehend bekannt gemacht.
Kassel, den 10. April 2024 | Landeskirchenamt |
Dr. Wellert | |
Oberlandeskirchenrätin |
Die Mustersatzung für kirchengemeindliche Gesamtverbände vom 3. Februar 2004 (KABl. S. 45), geändert durch Beschluss des Landeskirchenamtes am 27. Juli 2021 (KABl. S. 143), wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:
- § 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:„(1) Der Evangelische Gesamtverband Wabern-Uttershausen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach den Bestimmungen des Kirchengesetzes über die Gesamt- und Zweckverbände in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 18. März 1969 (KABl. S. 25) in der jeweils gültigen Fassung.“
- § 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung:„(1) Dem Gesamtverband gehören an:
- Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Wabern
- Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Uttershausen.“
- § 10 erhält folgende Fassung:„(1) Die jeweiligen Kirchenvorstände wählen aus ihrer Mitte je drei Mitglieder in die Verbandsvertretung. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertretung zu wählen. Zusätzlich ist die geschäftsführende Person nach Artikel 28a Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck Mitglied der Verbandsvertretung.“
- § 11 Absatz 4 erhält folgende Fassung:„(4) Soweit diese Satzung keine abweichenden Regelungen enthält, gelten die für die Geschäftsführung in den Kirchengemeinden maßgeblichen Vorschriften der Geschäftsordnung für die Kirchenvorstände vom 21. März 1989 (KABl. S. 28) in der jeweils gültigen Fassung entsprechend, mit der Ausnahme, dass bei Stimmengleichheit ein Antrag als abgelehnt gilt.“
- § 12 Absatz 1 Nummer 7 erhält folgende Fassung:„7. die Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben, wenn sie 3 % des Haushaltsvolumens überschreiten,“
- § 14 wird wie folgt geändert:
- Absatz 1 erhält folgende Fassung:„(1) Der Verbandsvorstand besteht aus den sechs stimmberechtigten Mitgliedern der Verbandsvertretung sowie der geschäftsführenden Person der Kirchengemeinde Wabern und Uttershausen nach Artikel 28a der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.Ihm gehören an:
- das vorsitzende Mitglied,
- das stellvertretende vorsitzende Mitglied,
- fünf weitere Mitglieder der Mitgliedsgemeinden, für die je eine Stellvertretung zu wählen ist. Unter den Mitgliedern des Verbandsvorstandes müssen die geschäftsführenden Personen nach Artikel 28a der Grundordnung sein.“
- Absatz 3 entfällt.
- Absatz 4 wird Absatz 3.
- In § 21 Absatz 2 werden die Wörter „einer kirchenrechtlichen Vereinbarung“ durch die Wörter „einem öffentlich-rechtlichen Vertrag“ ersetzt.
- § 22 erhält folgende Fassung:„Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung, veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt (KABl. 2005 S. 186), außer Kraft.“
Bekanntmachungen
Nr. 56Nachbesetzung der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung
der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Mit Ablauf des 30. April 2024 scheidet Diakon und Dipl. Sozialpädagoge Matthias Becker (MAV Kirchenkreis Hersfeld-Rotenburg) aus der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung aus. Mit Wirkung vom 1. Mai 2024 rückt
Erzieherin Martina Dittmar (MAV Kirchenkreis Schwalm-Eder) |
gemäß § 54 des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD) vom 12. November 2013 in der Neufassung der Bekanntmachung vom 1. Januar 2019 sowie § 5 des Ausführungsgesetzes der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 26. November 2014 (AG.MVG.EKD) in die Landeskirchliche Mitarbeitervertretung bis zum Ende der Wahlzeit, längstens bis zum 31. Juli 2026, nach.
Kassel, den 4. April 2024 | Landeskirchenamt |
Dr. Wellert | |
Oberlandeskirchenrätin |
Nr. 57Rat der Landeskirche
hier: Termine für das Kalenderjahr 2025
hier: Termine für das Kalenderjahr 2025
Freitag, 17. Januar 2025, von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag, 21. Februar 2025, von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Freitag, 21. März 2025, von 16:00 Uhr bis Samstag, 22. März 2025, 16:00 Uhr
Donnerstag, 24. April 2025, von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr (digital)
Freitag, 23. Mai 2025, von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Donnerstag, 3. Juli 2025, von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag, 6. September 2025, von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag, 24. Oktober 2025, von 16:00 Uhr bis Samstag, 25. Oktober 2025, 16:00 Uhr
Freitag, 7. November 2025, von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr (digital)
Freitag, 12. Dezember 2025, von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Kassel, den 10. April 2024 | |
Dr. Hofmann | |
Bischöfin |
Nr. 58Dienstwohnungsvorschriften für Angestellte und Arbeiter im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (KABl. 1986 S. 79);
hier: Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen
hier: Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen
Aufgrund der Durchführungsbestimmungen Nr. 23.2 der Dienstwohnungsvorschriften für Angestellte und Arbeiter im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 12. August 1986 (KABl. S. 106) werden hiermit die für die endgültige Berechnung des Entgelts bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen maßgeblichen Beträge für den Abrechnungszeitraum 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 bekannt gegeben.
Energieträger | je m² Wohnfläche der beheizbaren Räume |
fossile Brennstoffe | 14,20 € |
Fernheizung und übrige Heizungsarten | 16,70 € |
Kassel, den 8. April 2024 | Landeskirchenamt |
Dr. Wellert | |
Oberlandeskirchenrätin |
Nr. 59Bekanntgabe der Pauschale nach § 2 Absatz 2 der Verordnung über die
Erstattung von Nebenkosten im Amtsbereich der Pfarrdienstwohnung
vom 22. Dezember 2015 (KABl. 2016 S. 10)
Erstattung von Nebenkosten im Amtsbereich der Pfarrdienstwohnung
vom 22. Dezember 2015 (KABl. 2016 S. 10)
Zur Festsetzung der Erstattung der auf den Amtsbereich entfallenden Nebenkosten wird für das Jahr 2024 die Pauschale für die Beheizung des Amtsbereichs bekannt gegeben. Sie beträgt 426,00 Euro.
Sofern für die Beheizung der Pfarrdienstwohnung keine Heizung mit fossilen Brennstoffen, sondern eine Fernheizung bzw. eine übrige Heizungsart vorhanden ist, beträgt die Pauschale 501,00 Euro.
Kassel, den 8. April 2024 | Landeskirchenamt |
Dr. Wellert | |
Oberlandeskirchenrätin |
Personal- und Stellenangelegenheiten
Nr. 60Personalia
Die Inhalte des Abschnitts „Personalia“ sind im Internet nicht einsehbar.
Nr. 61Pfarrstellenausschreibungen
Breuna-Oberlistingen, Kirchenkreis Hofgeismar-Wolfhagen
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin und nach Präsentation.
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Eiterhagen-Wattenbach, Kirchenkreis Kaufungen
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
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3. Pfarrstelle Immenhausen-Espenau, Kirchenkreis Hofgeismar-Wolfhagen
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
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Neuberg, Kirchenkreis Hanau
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
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Landeskirchliche Pfarrstelle zur Erteilung von Religionsunterricht an den Beruflichen Schulen in Kirchhain, Landkreis Marburg-Biedenkopf
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
Mit der Stelle verbunden ist ein Auftrag für Schulseelsorge. Von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Erfahrung mit Schulseelsorge wird erwartet, dass sie berufsbegleitend an zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Außerdem sind Bewerberinnen und Bewerber verpflichtet, im Bedarfsfall an einzelnen Modulen des Studienseminars für berufliche Schulen teilzunehmen.
Dienstbeginn ist der 1. August 2024.
Weitere Auskünfte erteilt Pfarrer Dr. Michael Dorhs, Leiter des Referats für Schule und Unterricht im Landeskirchenamt, Telefon: 0561 9378-394.
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Bad Zwesten, Kirchenkreis Schwalm-Eder
Ausschreibung wegen Feststellung der Anstellungsfähigkeit der mit der Versehung der Pfarrstelle beauftragten Pfarrerin im Probedienst.
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
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2. Pfarrstelle Bebra, Kirchenkreis Hersfeld-Rotenburg
Ausschreibung wegen Feststellung der Anstellungsfähigkeit des mit der Versehung der Pfarrstelle beauftragten Pfarrers im Probedienst.
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
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1. Pfarrstelle Grebenstein, Kirchenkreis Hofgeismar-Wolfhagen
Ausschreibung wegen Feststellung der Anstellungsfähigkeit der mit der Versehung der Pfarrstelle beauftragten Pfarrerin im Probedienst.
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
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Niederweimar, Kirchenkreis Marburg
Ausschreibung wegen Feststellung der Anstellungsfähigkeit des mit der Versehung der Pfarrstelle beauftragten Pfarrers im Probedienst.
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
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1. Pfarrstelle Evangelische Philippuskirchengemeinde Kassel, Stadtkirchenkreis Kassel
Ausschreibung wegen Feststellung der Anstellungsfähigkeit des mit der Versehung der Pfarrstelle beauftragten Pfarrers im Probedienst.
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
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3. Pfarrstelle Schenklengsfeld, Kirchenkreis Hersfeld-Rotenburg
Ausschreibung wegen Feststellung der Anstellungsfähigkeit der mit der Versehung der Pfarrstelle beauftragten Pfarrerin im Probedienst.
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
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Hinweise zu Bewerbungen: Die Profile der ausgeschriebenen Pfarrstellen sind im Landeskirchenamt, Referat „Personalverwaltung Theologisches Personal“, auf Anfrage erhältlich sowie im Internet unter https://www.ekkw.de/service/pfarrstellen.php Die Mietwerte der Pfarrhäuser/Pfarrdienstwohnungen für die ausgeschriebenen Pfarrstellen können beim Landeskirchenamt in Kassel unter Telefon: 0561 9378-353 erfragt werden. Bewerbungen sind bis zum 31. Mai 2024 unmittelbar an das Landeskirchenamt, Referat „Personalverwaltung Theologisches Personal“ zu richten (Durchschrift oder Information an das für den Bewerber bzw. die Bewerberin zuständige Dekanat). Vorrangig bitten wir um Einreichung per E-Mail an personalwesentheologen@ekkw.de (das Dekanat bitte in CC setzen). Allen Bewerbungen sind ein tabellarischer Lebenslauf und ein Kurzbericht zur bisherigen Tätigkeit und zu Schwerpunkten der Arbeit und der Fortbildung sowie Hinweise zur Motivation der Bewerbung beizufügen. Diese Unterlagen sind zur Weitergabe an die ausgeschriebenen Gemeinden bestimmt. Wir weisen darauf hin, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden können. Bei bereits vom Bewerber bzw. der Bewerberin versehenen Pfarrstellen entfällt die Vorlage der Unterlagen. |
Impressum | |
Herausgeber: | Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, Landeskirchenamt, Kassel |
Telefon: 0561 9378-0, Fax: 0561 9378-400; E-Mail: landeskirchenamt@ekkw.de | |
Bankverbindung: | Evangelische Bank eG, IBAN: DE33 5206 0410 0000 0030 00, BIC: GENODEF1EK1 |
Redaktion: | Landeskirchenamt, Büro unabhängiger Geschäftsstellen, Telefon: 0561 9378-277; E-Mail: bug@ekkw.de |
Herstellung: | Druckerei im Landeskirchenamt, Kassel |
Abonnement: | Das Kirchliche Amtsblatt erscheint monatlich bzw. bei Bedarf. Das Jahresabonnement kostet 30,00 Euro (inklusive Versandkosten). |
Es verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern es nicht bis zum 15.11. schriftlich, per Fax oder E-Mail gekündigt wird. | |